BomberHarry
Enthusiast
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- Mitglied seit
- 04.01.2011
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Hallo zusammen
neben meinem 40h Job möchte ich mir noch ein weiteres Standbein aufstellen. Ich denke, ich habe da eine gewisse Lücke gefunden, die ich mit meinem Hobby gerne verbinden würde. Es handelt sich um eine spezielle Form in der Fotografie (Fotos), die dann letztendlich verkauft wird. Ich habe bereits jemanden gefunden, der mir sozusagen die Basis in Form eines Shopsystems anbietet. Neben dem könnte ich dann auch Einnahmen aus Akkreditierungen / Aufträge angeben.
Ausgaben wie Spritkosten, Anschaffungen (Kamera-Ausrüstung) usw könnte ich ja als "Betriebsausgaben" geltend machen. Rechnungen, oder Quittungen müsste ich neben den Kontoauszügen des weiteren Bankkontos schön sammeln, damit ich das als Nachweis habe.
1. Wahl der Form:
Beim Gewerbeamt habe mir einen Gewerbeschein ausstellen lassen und als Eröffnungstag rückwirkend den 01.01.2015 angegeben.
Zusätzlich muss ich noch zum FA, um mich als Kleinunternehmer anzumelden, richtig?
1.2 Denn soweit ich gelesen habe, bin ich dann von den 19% MWST befreit, solange ich die 17.500 €/Jahr nicht überschreite.
1.2 Wie lange dauert es bis ich meine Steuernummer erhalte?
1.3 Muss ich davon meinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen bzw wird ihm die Information vom FA automatisch übermittelt?
2. Die UST-Voranmeldung wäre dann ja nur relevant, wenn ich die 17.500€ überschreite oder keine Kleinunternehmerregelung habe, oder??
3. Ebenso habe ich von einem sogenannten MOSS (Mini One-Stop-Shop) gelesen.
Ziel soll es wohl sein, die MWST der jeweiligen Länder der Käufer zu ermitteln und das dem jeweiligen Land zuzuordnen. Belgien hat z.B. 21%.
Das trifft dann NUR auf Europa zu, oder? Wie wäre dann mit Käufern außerhalb von Europa zu verfahren? Müsste ich dann garkeine Steuern zahlen, oder wird das dann als Verkauf in Deutschland, also mit 19% berechnet?
Oder auch generell, wenn ich eigentlich von den UST befreit bin?
Zwei Möglichkeiten:
- Option bereits im Shop hinterlegt, d.h. der Shopbbetreiber kümmert sich um mich (erst ab 17.500 € / Jahr) -> Verluste bei geringerem Umsatz von 17.500 €?
- Oder ich mach es selber über das BZST
4. Wie läuft das dann mit der Steuererklärung ab? Dort müsste ich doch vermutlich meine Einnahmen + Ausgaben angeben, oder? Bis zum 31.05.2016 habe ich Zeit, um die Sachen für das Jahr 2015 zu machen, richtig?
Sollte ich das dann zu meiner eigenen dazu ergänzen oder eine zweite abschicken?
5. Buchführung muss ich gesetzlich nicht führen, wäre jedoch der Übersichtlichkeit halber besser, oder?
Viele Grüße
Bomberharry
neben meinem 40h Job möchte ich mir noch ein weiteres Standbein aufstellen. Ich denke, ich habe da eine gewisse Lücke gefunden, die ich mit meinem Hobby gerne verbinden würde. Es handelt sich um eine spezielle Form in der Fotografie (Fotos), die dann letztendlich verkauft wird. Ich habe bereits jemanden gefunden, der mir sozusagen die Basis in Form eines Shopsystems anbietet. Neben dem könnte ich dann auch Einnahmen aus Akkreditierungen / Aufträge angeben.
Ausgaben wie Spritkosten, Anschaffungen (Kamera-Ausrüstung) usw könnte ich ja als "Betriebsausgaben" geltend machen. Rechnungen, oder Quittungen müsste ich neben den Kontoauszügen des weiteren Bankkontos schön sammeln, damit ich das als Nachweis habe.
1. Wahl der Form:
Beim Gewerbeamt habe mir einen Gewerbeschein ausstellen lassen und als Eröffnungstag rückwirkend den 01.01.2015 angegeben.
Zusätzlich muss ich noch zum FA, um mich als Kleinunternehmer anzumelden, richtig?
1.2 Denn soweit ich gelesen habe, bin ich dann von den 19% MWST befreit, solange ich die 17.500 €/Jahr nicht überschreite.
1.2 Wie lange dauert es bis ich meine Steuernummer erhalte?
1.3 Muss ich davon meinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen bzw wird ihm die Information vom FA automatisch übermittelt?
2. Die UST-Voranmeldung wäre dann ja nur relevant, wenn ich die 17.500€ überschreite oder keine Kleinunternehmerregelung habe, oder??
3. Ebenso habe ich von einem sogenannten MOSS (Mini One-Stop-Shop) gelesen.
Ziel soll es wohl sein, die MWST der jeweiligen Länder der Käufer zu ermitteln und das dem jeweiligen Land zuzuordnen. Belgien hat z.B. 21%.
Das trifft dann NUR auf Europa zu, oder? Wie wäre dann mit Käufern außerhalb von Europa zu verfahren? Müsste ich dann garkeine Steuern zahlen, oder wird das dann als Verkauf in Deutschland, also mit 19% berechnet?
Oder auch generell, wenn ich eigentlich von den UST befreit bin?
Zwei Möglichkeiten:
- Option bereits im Shop hinterlegt, d.h. der Shopbbetreiber kümmert sich um mich (erst ab 17.500 € / Jahr) -> Verluste bei geringerem Umsatz von 17.500 €?
- Oder ich mach es selber über das BZST
4. Wie läuft das dann mit der Steuererklärung ab? Dort müsste ich doch vermutlich meine Einnahmen + Ausgaben angeben, oder? Bis zum 31.05.2016 habe ich Zeit, um die Sachen für das Jahr 2015 zu machen, richtig?
Sollte ich das dann zu meiner eigenen dazu ergänzen oder eine zweite abschicken?
5. Buchführung muss ich gesetzlich nicht führen, wäre jedoch der Übersichtlichkeit halber besser, oder?
Viele Grüße
Bomberharry