Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Fragen

BomberHarry

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Hallo zusammen
neben meinem 40h Job möchte ich mir noch ein weiteres Standbein aufstellen. Ich denke, ich habe da eine gewisse Lücke gefunden, die ich mit meinem Hobby gerne verbinden würde. Es handelt sich um eine spezielle Form in der Fotografie (Fotos), die dann letztendlich verkauft wird. Ich habe bereits jemanden gefunden, der mir sozusagen die Basis in Form eines Shopsystems anbietet. Neben dem könnte ich dann auch Einnahmen aus Akkreditierungen / Aufträge angeben.


Ausgaben wie Spritkosten, Anschaffungen (Kamera-Ausrüstung) usw könnte ich ja als "Betriebsausgaben" geltend machen. Rechnungen, oder Quittungen müsste ich neben den Kontoauszügen des weiteren Bankkontos schön sammeln, damit ich das als Nachweis habe.


1. Wahl der Form:
Beim Gewerbeamt habe mir einen Gewerbeschein ausstellen lassen und als Eröffnungstag rückwirkend den 01.01.2015 angegeben.
Zusätzlich muss ich noch zum FA, um mich als Kleinunternehmer anzumelden, richtig?

1.2 Denn soweit ich gelesen habe, bin ich dann von den 19% MWST befreit, solange ich die 17.500 €/Jahr nicht überschreite.

1.2 Wie lange dauert es bis ich meine Steuernummer erhalte?

1.3 Muss ich davon meinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen bzw wird ihm die Information vom FA automatisch übermittelt?

2. Die UST-Voranmeldung wäre dann ja nur relevant, wenn ich die 17.500€ überschreite oder keine Kleinunternehmerregelung habe, oder??

3. Ebenso habe ich von einem sogenannten MOSS (Mini One-Stop-Shop) gelesen.
Ziel soll es wohl sein, die MWST der jeweiligen Länder der Käufer zu ermitteln und das dem jeweiligen Land zuzuordnen. Belgien hat z.B. 21%.
Das trifft dann NUR auf Europa zu, oder? Wie wäre dann mit Käufern außerhalb von Europa zu verfahren? Müsste ich dann garkeine Steuern zahlen, oder wird das dann als Verkauf in Deutschland, also mit 19% berechnet?
Oder auch generell, wenn ich eigentlich von den UST befreit bin?

Zwei Möglichkeiten:
- Option bereits im Shop hinterlegt, d.h. der Shopbbetreiber kümmert sich um mich (erst ab 17.500 € / Jahr) -> Verluste bei geringerem Umsatz von 17.500 €?
- Oder ich mach es selber über das BZST

4. Wie läuft das dann mit der Steuererklärung ab? Dort müsste ich doch vermutlich meine Einnahmen + Ausgaben angeben, oder? Bis zum 31.05.2016 habe ich Zeit, um die Sachen für das Jahr 2015 zu machen, richtig?
Sollte ich das dann zu meiner eigenen dazu ergänzen oder eine zweite abschicken?

5. Buchführung muss ich gesetzlich nicht führen, wäre jedoch der Übersichtlichkeit halber besser, oder?


Viele Grüße
Bomberharry :)
 
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immer top erst gewerbe anmelden anstatt sich erstmal vorher über wichtige dinge zu informieren ;)

zu deinen fragen

1. was hast du angemeldet? nicht eingetragenes einzelunternehmen vermute ich, oder? du musst beim fa da nix mehr zusätzlich machen.

1.2 steuernummer kriegst du automatisch vom fa, bei uns hier dauert das ca. 3 wochen bis man post kriegt.

1.3 da wird nix übermittelt und du hättest vorab fragen sollen, ob er was gegen eine nebentätigkeit hat

2. soweit ich weiß ja, frag beim fa nach

5. wäre sicher nicht verkehrt
 
Ich hatte mich bereits vorab etwas informiert und ein Gewerbe anmelden kostet nicht die Welt. Somit ist das schonmal eingetragen :)

1 und Punkt 1 auf dem Gewerbeschein: "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)
steht nichts. Ebenso Ort und Nr. des Registereintrages.

1.3 noch habe ich nichts angefangen, ich werde meinen Chef mal informieren :)
 
wird ein einzelunternehmen sein wenn du nix anderes vorgegeben hast.
 
Ich weiß, dass es spezielle Einsteigsseminare gibt die in der Regel ein Wochenende dauern. Da wird alles relevante erklärt was man beachten muss wenn man sich selbstständig machen möchte.
Meine Mutter gibt zum Beispiel in meiner Heimatstadt schon lange solche Seminare im Auftrag des Landkreises und hat schon viele Leute erfolgreich in die Selbstständigkeit geführt.

Eventuell also beim betreffenden Landkreis mal informieren..
 
Ohje ....

1. Solltest du in dieser Branche arbeiten, MUSST du deinen Arbeitgeber fragen ob er dir das überhaupt erlaubt. Das ist erstmal der wichtigste Punkt.

2. @alle die geantwortet haben, lest doch genau er will ein Kleinunternehmer sein, also sind eure Auskünfte wie Einzelfirma KÄSE

3. @BomberHarry um deine Fragen zu googeln braucht man 5 Minuten und die hätte ich mir genommen bevor ich irgendetwas anmelde ...

4. Viel Erfolg
 
2. @alle die geantwortet haben, lest doch genau er will ein Kleinunternehmer sein, also sind eure Auskünfte wie Einzelfirma KÄSE


die kleinunternehmerregelung hat mit der steuerlichen behandlung aufgrund des umsatzes zu tun sieher hier Kleinunternehmerregelung

jedoch nicht mit der rechtsform wo es eben u.a. das einzelunternehmen (in diesem fall nicht eingetragen) gibt


wie die rechtsform als einzelunternehmen jetzt die kleinunternehmerregelung ausschließt, darfst du jetzt erklären ;)
 
Ähm, also:

1. Geht das hier, finde ich, schon seeehr Richtung Rechtsberatung.

2. Viel Erfolg mit deiner Idee. Ich gebe Dir nur einen Warnhinweis:

So wie ich das verstehe, willst Du Fotos verkaufen über eine Webseite. Soweit so gut. Dazu wird vermutlich erstmal eine Kameraausrüstung und Linsen usw. für das Gewerbe gekauft. Freilich ohne Mehrwertsteuer - sind ja Betriebsausgaben. Dadurch lässt sich sicher einiges an Geld sparen, so eine Kameraausrüstung kostet ja auch mehrere Tausend Euro, zumindest wenn man da gewerbliche Ansprüche dran hat.
Das Finanzamt wird dem wohl erstmal zustimmen. Aber pass auf, mit Fotoverkauf über eine bis dato unbekannte Webseite wirst du vermutlich kein Geld verdienen. (Ich persönlich glaube ja, das ist dir bereits klar und du versuchst einfach nur die Mehrwertsteuer für eine teure Kamera [und Spritkosten?] besonders clever zu sparen) Du kannst ja mal bei Fotocommunity.de schauen, da kannst du auch Bilder kaufen. Das sind grandiose Bilder - und trotzdem kauft die kein Mensch. Ewig schaut das Finanzamt da auch nicht zu. Es kann also sein, dass dir das Ganze als Liebhaberei ohne echte Gewerbeambitionen ausgelegt wird und dann musst du dich mit dem Finanzamt auseinandersetzen.

Ich weiß freilich nicht, wie ernst deine ganzen Ambitionen sind, wie gut deine Bilder sind, usw. Es kann sein, dass du ernsthaft ein Gewerbe aufziehen willst.
Natürlich muss es in Deutschland auch möglich sein, ein Gewerbe anzumelden und dafür steuervergünstigungen zu bekommen, selbst wenn dieses nicht erfolgreich wird. Dennoch muss es eine Grenze geben.
Ich gebe Dir ein Beispiel:
Ich will mir einen Porsche kaufen. Also melde ich ein Gewerbe an, dass ich einen Taxi- und Brötchenbringservice über eine Webseite in meiner Gemeinde anbiete. Dann kaufe ich mir den Porsche - freilich ohne MwSt, ist ja für das Gewerbe! Komischerweise nutzt meinen Service keiner, aber auch egal, das ist dann wohl "unternehmerisches Pech". Den Porsche hab ich ja. Dass dies nicht so ganz passen kann, wird dir einleuchten.

Wie gesagt: Keine Ahnung wie du deine Webseite aufziehst, was genau da dahinter stehen soll, usw. Ich sage dir nur, pass da auf, der Plan kann auch schief gehen.
 
.......

Ich gebe Dir ein Beispiel:
Ich will mir einen Porsche kaufen. Also melde ich ein Gewerbe an, dass ich einen Taxi- und Brötchenbringservice über eine Webseite in meiner Gemeinde anbiete. Dann kaufe ich mir den Porsche - freilich ohne MwSt, ist ja für das Gewerbe! Komischerweise nutzt meinen Service keiner, aber auch egal, das ist dann wohl "unternehmerisches Pech". Den Porsche hab ich ja. Dass dies nicht so ganz passen kann, wird dir einleuchten.
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ganz schön umständlich....meld doch einfach ein Escordservice oder Luxuswagenvermietung an...das sollte klappen... :d
 
Etwas umständlich, ja. Das Beispiel passt aber dennoch. Es geht nicht um die Anmeldung an sich, da bekomme ich evtl. auch den Brötchenbringservice angemeldet, sondern um die Tatsache, dass ich ein Unternehmen betreibe, das keinen Umsatz macht. Dennoch nutze ich aber die Steuervorteile eines Unternehmens schreibe brav ab. Wenn meinen Luxuswagen für 100.000,- im Jahr 3 Typen für je 200,00€ mieten, wirds wohl auch schwer werden, das dem Finanzamt zu verklickern.

Unabhängig davon gehen die Fragen nach der Mitteilungspflicht zum Arbeitgeber und der UST Voranmeldung schon seehr richtung Rechtsberatung. Ich bin dafür den Thread zu schließen.
 
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