kommerzielle Internetseite

fuchs690

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13.12.2014
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Hallo,
ich möchte eine kommerzielle Internetseite ins Leben rufen, bei der ich noch offene Fragen habe. Angesetzt ist die Fertigstellung Q2/Q3 '15. Und zwar fotografiere ich hobbymäßig viel, möchte das nun zum Nebenberuf machen und mir so zusätzlich Einnahmen generieren. Ich möchte Bilder aus dem Alltag fotografieren, welche dann als Werbebilder kaufbar sind. Ganz normale Situationen, mehrmals aufgenommen, unterschiedliche Perspektiven usw. Das ist erstmal der Anfang und weitere Ideen folgen.

Hier habe ich jedoch noch viele offene und ungeklärte Fragen, die für mich absolut neu sind. Unter anderem müsste ich hierfür ja ein Kleingewerbe anmelden. Ich lebe im Landkreis, d.h. ich müsste das bei meiner Gemeindeverwaltung anmelden, richtig?

So, dann die weitere Frage, was dort alles benötigt wird. Muss ich da meine exakten Tätigkeiten angeben oder reicht eine allg. Beschreibung oder der vergebene Name? Grob gesagt und als Beispiel: "Verkauf von Werbebildern" Name: Dreampics XY angeben. Dann benötige ich im Impressum eine Kontaktmöglichkeit. Könnte ich hierfür ebenso den Namen Dreampics XY angeben, damit man nicht gleich mit dem Namen und der Anschrift im WWW drin steht?

Finanzamt / Steuererklärung:
- Umsatzsteueranmeldung: Einkünfte bis 17.500 befreit (und im 2ten Jahr bis 50.000)
- Gewerbesteuer: Einkünfte bis 24.500 € befreit
- Einkommenssteuer

Wie läuft das eigentlich. Normalerweise muss ich doch dem Finanzamt alle Rechnungen offenlegen. D.h. ich bin beim Kleingewerbe verpflichtet, ebenfalls Rechnungen mit meinem Namen bzw. dem Namen "Dreampics XY" auszustellen.


Equipment kaufen, Verbrauch abrechnen:
Wie läuft das ab, wenn ich für meine Kamera ein neues Objektiv brauche und es für mein Kleingewerbe zuordne. Dann müsste ich ja von den UST befreit sein. Also anstelle von 1190 € Brutto zahle ich nur 1000 € netto? Neben diesen "Ausgaben" könnte ich doch dann sicherlich noch so Sachen wie Spritkosten (zum Shootingort), Modelhonorare als Aufwand und somit Verlust rechnen, damit mein Gesamtgewinn schrumpft, oder?

Arbeitgeber & Lohnsteuerklasse :
Ich kenne einen Kollegen, der neben seiner Tätigkeit noch eine weitere Tätigkeit (6h/Woche) umsetzt. Er erzählte mir mal, dass er das der Firma sagen musste. Zählt das auch für Kleingewerbe? Und wie schaut das mit der Lohnsteuerklasse aus? Ändert die sich? Derzeit bin ich in der I.

Müllgebühren
Irgendwo stand mal, dass man bei angemeldetem (Klein)Gewerbe noch zusätzlich einen Aufschlag für Gewerbemüll zahlen muss. Kann man das bestätigen?


Danke schonmal :)

VG fuchs690
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nein, da bist du etwas auf dem Holzweg.
1. Dein Firmname (Firmierung) muss bei einer Einzelunternehmung deinen vollen Namen beinhalten, also z.B. "Dreampics XY [Dein voller Name]"
2. Du bist nicht von der Vorsteuer (Mehrwertsteuer beim Einkauf) befreit
3. Du zahlst immer die Vorsteuer also den vollen Preis und wenn du die UST abführen musst, dann kannst du die Vorsteuer gegenrechnen und so die Umsatzsteuerzahllast verringern.
4. Ja eigentlich jeder Arbeitsvertrag untersagt Nebenjobs und Selbstständigkeit oder schreibt zumindest vor, dass du dem Arbeitgeber bescheid geben musst
5. Wenn du diese Basics nicht kennst, solltest du dir dringend einen Steuerberater suchen der Kleinunternehmen günstig beratet.

LG Coretex
 
Ich würd dir auch raten bei sowas professionelle Hilfe zu suchen, hier kann dir jeder verzählen was er will und am ende haftest du für den unsinn
 
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