Krankschreibung-Was kommt Danach?

Jack Bauer

Neuling
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03.11.2003
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Hallo, ich hab da mal ein echtes problem,und wollte mal wissen ob mir hier jemand weiter helfen kann? ich arbeite als straßenwärter im öffentlichen dienst,werde dreißig und hab familie und haus.nun aber zum problem,ich wurde im juli und okt 2003 jeweils am rechten handgelenk(rechtshänder) operiert,wobei mir insgesamt 2 knochen entfernt wurden.nun wurde mir im juli diesen jahres von der BA eine umschulung bewilligt,da ich mein handgelenk nur noch sehr eingeschränkt bewegen kann,und mir durch mehrere ärzte attestiert wurde,das ich in meinem beruf (schwere körperliche arbeit)wohl nicht mehr arbeiten kann(20% behinderung).nun bin ich bis jetzt immer noch krankgeschrieben,wobei der zeitraum für den bezug von krankengeld im nov. endet,und ich nun nicht weiß was ich ab dann machen soll?mit meinem chef hab ich gesprochen,und er gibt mir eine schonzeit bis ende des jahres,in der ich keine handgelenksbelastende arbeiten machen muß,wofür ich auch von meinem hausarzt die erlaubnis habe.wenn ich dann anfang 2005 aber wieder probleme bekomme,habe ich dann sperrzeit beim krankengeld und stehe ja ganz ohne geld da,und bin aus gesundheitlichen gründen auch nicht mehr für meinen beruf geeignet,und ob mein arbeitgeber mir dann eine andere tätigkeit nachweisen muß,oder ob mir dann ohne weiteres gekündigt werden kann?
wenn ich bis zum sommer nächsten jahres keine betriebliche umschulung anfangen kann,werde ich eine schulische umschulung machen.nun wollte ich mal fragen ob ihr tipps für mich habt ob es da eine andere möglichkeit gibt diesen zeitraum bis zum sommer zu überbrücken?oder ob ich wohl in die arbeitslosigkeit rutschen werde?
wäre echt wichtig wenn mir jemand tipps geben kann,da wie gesagt eine menge auf dem spiel steht.ich danke trotzdem und MFG Marco
 
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Mit dem Schreiben der Krankenkasse (Leistungsunterbrechung) sofort! nach Erhalt zum Arbeitsamt. Das Arbeitsamt kann Dir sonst vorwerfen, Du hättest dich nicht rechtzeitig gemeldet. Nach dem Krankengeld erhälst Du vom Arbeitsamt ein "Anschluss"-Arbeitslosengeld. Besorg dir rechtzeitig ein Formular des Arbeitsamtes, welches die Krankenkasse (Bescheinigung über Zeitraum der Entgeltersatzleistung und Höhe des Regelentgeltes bzw. Beitragsbemessungsentgeltes) ausfüllen muss, damit Du nicht länger als notwendig auf die Bewilligung warten musst. Wenn Du nicht arbeiten kannst, bekommst Du ja kein Geld mehr vom AG - ist ja auch logisch. Sollte der Anspruch auf ALG vor Beginn der Reha enden, wäre Arbeitslosenhilfe zu beantragen. Ggf. wenn kein Anspruch besteht, sogar Sozialhilfe. Während der Umschulung bekommst Du Übergangsgeld vom Träger der beruflichen Reha. Also Arbeitsamt oder der Rentenversicherungsträger. (LVA oder BfA)

Ein Anspruch auf Krankengeld wegen der gleichen Erkrankung besteht erst innerhalb der neuen Dreijahresfrist und wenn mindestens 6 Monate Arbeitsfähigkeit bestand. Das steht aber auch in dem Schreiben der Krankenkasse.

Das wichtigste ist aber, dich sofort beim Arbeitsamt zu melden, wenn Du das Schreiben über die Leistungsunterbrechung von der Krankenkasse erhalten hast.

;)

PS: Ja, das Arbeitsamt heisst jetzt Agentur für Arbeit. Ich weiss, aber ich ändere das jetzt nicht mehr.
 
Danke! Geht ja runter wie Öl. :d
 
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