Laptop-Asus

Ossy99

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15.09.2012
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Hallo liebe Luxxer und der hoffentlich noch vorhandene Asus Service in diesem Forum.

Ich habe schon länger ein Problem mit dem Asus Service und da mir der hier ansässige Mitarbeiter der normal für die Forenarbeit eingeteilt ist nicht antwortet gehe ich halt diesen weg. Hab schon viel schlechtes über den Reparaturservice gehört und musste mich leider auch Persönlich überzeugen.

Ich weiß es ja nicht wie da umgehen aber mein Laptop sieht von Reparatur zur Reparatur immer schlimmer aus.:stupid:
Ich weiß jetzt nicht was ich noch machen soll ?
Wieder bei Saturn abgeben mit Fehlerbeschreibung?
Am Ende kommt der genauso zurück mit mehr Schaden als zuvor.:heul:
Bedanke mich für jede ratsame Antwort.
 
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Hallo,
ohh Mann da hast du schon einiges durch, wo war der Läppi zur Reparatur? Hast du ihn schon wieder ?

Gruß
 
Ich weiß es ja nicht wie da umgehen aber mein Laptop sieht von Reparatur zur Reparatur immer schlimmer aus.:stupid:
Ich weiß jetzt nicht was ich noch machen soll ?
Wieder bei Saturn abgeben mit Fehlerbeschreibung?
Am Ende kommt der genauso zurück mit mehr Schaden als zuvor.:heul:

Ja natürlich, nochmal abgeben.

Wenn sie es wieder versauen kannst du das Geld zurückfordern und dir eine andere Marke kaufen. Nur so kannst du was erreichen. Bloß nix gefallen lassen.
 
Laut Gesetz darfst du sogar schon nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen vom Kaufvertrag zurücktreten. Das würde ich auch tun, denn wie du schon sagtest, sonst kommt er noch kaputter zurück als vorher^^

//Edit:
§440 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Was du alles machen darfst, falls das zutrifft, steht im §437 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
 
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