Müssen Online Händler auf ausdrücklichen wunsch des Kunden den vorlieferanten angeben

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keven0176

Neuling
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Hey,
Ich habe vollgendes problem.
Ich bestelle schon seit jahren bei mindfactory.
Habe dort tausende von euros schon gelassen.
Seit einiger zeit gehen bei mir immer wieder mainboard kaputt. Jetzt fängt mf an komisch zu werden wenn ich eine rma Abwicklung schalte. Sie verweigert schlichtweg die abwicklung. Zauberwort beweislast umkehr!

So hatte ich cpu 4930k und MB eingesendet weil ich nicht überprüfen konnte welche Komponente defekt sei.
Nun stellt sich heraus mb defekt! Cpu ok.
Mf schickt defektes mb zurück "beweislast umkehr"
Und schickt die cpu trotzdem zum vorlieferanten.
Was soll der schwachsinn?!
Jetzt warte ich schon 1 monat und werde von mf nur vertröstet. Langsam bin ich echt sauer,zumal es das verschulden von MF ist. Weil die nach der Prüfung eine mail schickten wo drinne stand ich hätte 7 tage zeit um zu sagen ob es zu. Mir soll oder zum vorhändler, ich hab smartphone konnte also direkt nach dem eingang der der mail antworten. Und was passierte, mf schrieb, zu spät es sei schon zum vorhändler gesendet wurden. WTF!!!

Gibt es ein Gesetz oder gerichtsurteil,was den Händler zwingt kontaktdaten des distributors raus zu geben?

Ich bin kurz davor zum anwalt zu gehen, weil mf so unkooperative ist, habe ja noch das defekte mb was gerademal ein halbes jahr alt ist.

Bitte Hilfe
 
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Irgendwie verstehe ich hier aber etwas nicht. Das obwohl das Thema eigentlich geschlossen werden könnte, denn die Frage scheint beantwortet zu sein.

Warum in aller Welt schicken sie das defekte Mainboard an dich zurück und die noch gute CPU an den Hersteller?
Macht irgendwie keinen Sinn und wer hat herausgefunden was defekt war?
 
ich war mit dem board im einen pc store danach, die haben eine test cpu drauf gesetzt, diese ging dann auch nicht.

Habe mir ein rampage formular gekauft. Denke mal mf vertritt kein asus mehr,deswegen eventuell
 
Zuletzt bearbeitet:
Was die Beweislastumkehr angeht:
Willkommen im EU-Recht!
Du hast zwar 2 Jahre Händlergewährleistung, aber nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft.
Das bedeutet folgendes:
In den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen, das der Artikel beim Zeitpunktes des Kaufes i.O. war.
Das wird ihm nur in Ausnahmefällen gelingen, ergo verzichten eigentlich alle Händler darauf, das überhaupt zu versuchen.
Nach Ablauf der 6 Monate muß der Käufer beweisen, das der Artikel schon beim Kauf defekt war.
Das wird aber dem Kunden i.d.R. nicht gelingen. Insbesondere, wenn der Artikel erst später kaputt geht, ist dieser Beweis nicht mehr erbringbar.
Viele Händler verzichten aus Kulanz auf die Beweislastumkehr.
MF in deinem Fall anscheinend aber nicht und damit sind die auch im Recht.

De facto hat man deswegen auch heute noch nur die vor Einführung der 2-jähigen Gewährleistung geltenden 6 Monate Gewährleistung.
Im Übrigen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht mit Kauf oder Rechnungsstellungsdatum, sondern mit dem Datum der Übernahme der Sache, d.h. dann, wenn du den Artikel tatsächlich bekommst.
D.H. z.B.: Montag bestellt, bezahlt und berechnet, aber erst Donnerstag geliefert.
Dann beginnt die Gewährleistung Donnerstag.

Was aber nicht i.O. ist, ist das Versenden der CPU zum Vorlieferanten.
Setze MF eine endgültige Frist zur Zurücksendung der CPU.
In der Fristsetzung darfst du ruhig Schadensersatzansprüche im Falle der Fristversäumnis androhen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das macht ja Hoffnung... :(

Habe grade erst eine 1 Jahr alte Grafikkarte zu MF eingeschickt :eek:
 
Ja mit der gewahrleistung und garantie und beweislastumkehr. Weiß ich schon.
Mit den Schadensersatzansprüche stellen weiß nicht da müsste ich wohl zum anwalt.
Muss ich bei der frist was beachten,also genügend zeit usw?

- - - Updated - - -

Ich werde bei mindfactory nichts mehr bestellen,das habe ich denen auch gefaxt. Sowas kunden unfreundliches.
Das war ja dort nicht das erste mal das die sowas machen.
 
Ich habe in der summe (für bekannte usw.) auch schon einige tausend euro bei dem Laden gelassen, bisher war auch nie eine rma fällig, bin gespannt wie das bei mir ausgeht, ich werde logischerweise auch für mich Konsequenzen daraus ziehen wenn die sich da auch so "dreist" querstellen sollten.
 
Die haben das Bei mir schon öfters gemacht, von blu ray brenner der keine blu rays erkennt bis hin zu mb's.
Google mal nach rma und mindfactory da wirste sachen lsen das man sogar eine masche erkennen lässt. Oder Zeitwert auszahlumg usw...

Ich bestelle da nicht mehr.Für mich war der 230€ defekt des asus boards das nicht nachgebessert werden wollte der grund. Auch die Begründung von mf auf zwei seiten geschrieben hat mich entsetzen lassen.aber wie schon gesagt, günstige Preise haben immer einen grund.
 
Ich habe das nur innerhalb der 14 tage gefunden. Welcher § Soll das denn sein?
 
Dann hast du nciht richtig gesucht:

§ 476 BGB Beweislastumkehr - dejure.org

Ist aber typisch MF. Diesen "Service" habt ihr/du bezahlt.....nächstes mal etwas mehr ausgeben und in anständigen Shops kaufen.

Die Beweislastumkehr musst du so verstehen:

Du hast von Anfang an die Beweislast auf deiner Seite, aber der Gesetzgeber hat gesagt, dass automatisch davon ausgegangen werden kann, dass defekte Ware in den ersten 6 Monaten schon bei der Übergabe defekt war. Die Beweislast wird also in den ersten 6 Monaten auf den Händler übertragen.
Natürlich hast du also nicht von Anfang an die Beweislast, aber ich habe es so ausgedrückt, damit du verstehst auf was ich hinaus möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das steht im BGB....

Das normale Verfahren in der EU:
Es gibt ein EU-Recht und die Mitgliedsstaaten haben eine gewisse Frist, das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen.
Ansonsten gibts ein Strafverfahren bei der EU.
Und das ist mit der 2-Jährigen Gewährleistungsfrist geschehen:
Da wurde EU-Recht in nationales Recht umgesetzt, indem der entsprechende BGB-Paragraph an EU-Recht angepasst wurde.
Das ändert aber nichts daran, das es eigentlich EU-Recht ist.
 
Dann hast du nciht richtig gesucht:

§ 476 BGB Beweislastumkehr - dejure.org

Ist aber typisch MF. Diesen "Service" habt ihr/du bezahlt.....nächstes mal etwas mehr ausgeben und in anständigen Shops kaufen.

Die Beweislastumkehr musst du so verstehen:

Du hast von Anfang an die Beweislast auf deiner Seite, aber der Gesetzgeber hat gesagt, dass automatisch davon ausgegangen werden kann, dass defekte Ware in den ersten 6 Monaten schon bei der Übergabe defekt war. Die Beweislast wird also in den ersten 6 Monaten auf den Händler übertragen.
Natürlich hast du also nicht von Anfang an die Beweislast, aber ich habe es so ausgedrückt, damit du verstehst auf was ich hinaus möchte.


danke für den tip.

Neues von der MF front.
Nachdem ich denen noch einmal richtig druck gemacht habe, schickten sie mir heute endlich die richtige nachricht.
"Ihre CPU wurde ausgetauscht und an sie versand."
Warum jedoch eine intakte cpu getauscht wurde versteh ich zwar nicht, da hätten se lieber das mb tauschen können aber ich bin eigentlich nur noch froh das ich meine cpu wieder bekomme.
Ob ich jemals dort wieder bestelle, bezweifel ich sehr.
Service zeichnet sich erst dann aus wenn ein schadensfall vor liegt.
naja gut...immerhin.
 
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