MacBook Pro mit Parallels Desktop8 soll vollwertiges Win8 bekommen

Gouda88

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
28.09.2009
Beiträge
143
Hallo zusammen,

vorneweg ich bin mit Mac nich so bewandert und es handelt sich auch eher um einen Freundschaftsdienst ;)


Ich habe hier ein MacBook Pro stehen auf dem momentan Win8 über Parallels läuft, nun ist mein Bekannter mit dieser Lösung nicht
sehr zufrieden und will lieber Mac OS und Win8 als zwei eigenständige Betriebssysteme laufen lassen.
So wie ich es gelesen hab kann ich über Bootcamp die HDD partitionieren, verbessert mich wenn ich falsch liegen.


Jetzt hab ich aber ein Problem und zwar hab ich nur einen Produktschlüssel für Parallels Desktop8 könnte ich damit auch eine normale Win8-Installation aktivieren
oder sind das bestimmte Keys?

Kennt sich einer damit aus?

Einen Win8 Datenträger sollte ich, wenn nötig, über MSDNAA bekommen will aber da keinen Key verschwenden.
Weil vllt wechsel ich ja doch mal auf Win8.

Was für eine Version brauch ich dann 32- oder 64-bit?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Was du da verwechselst ist folgendes: Parallels stellt nur die Möglichkeit dar
ein virtuelles System aufzusetzen (Windows x, Linux, ...). Wenn du Windows
mit Parallels aufsetzt, musst du, wie bei jeder konventionellen Installation
auch einen Windows-Key haben. Mit Parallels hat das nichts zu tun.
 
ok, ich war nur irritiert weil auf dem Ausdruck den ich habe steht Parallels Desktop 8 und dadrunter der Key.

jetzt dachte ich dieser wäre nur für die VM geeignet, aber sollte ja dann der Win-Key sein
 
Es ist dann der parallels Key wenn er bei der app mit bei steht.




From Sarah with Love.
 
jep er steht bei der Bestätigung über den Kauf dabei und wie lang der "Download" gültig ist.

Also doch noch einen Win8-Key, wenn man nicht alles selber macht ;)
 
habe hier auch ein macbook (air) stehen und habe einige Parallelisierungssoftware ausprobiert. Ich kann nicht so recht nachvollziehen, warum man es eigentständig - also getrennt bootbar haben will, es sei denn man will die daten komplett trennen ....dann OK ;)

Wenn man aber Windows nutzen will, weil man bestimmte Programme braucht und trotzdem auf alle daten vom osx zugreifen will (downloads, dokumente, eigene ordner, etc. ) dann ist parallels schon sehr gut. ich nutze es in der integrierten variante. d.h. in der dock-leiste wird ein windows-ordner angelegt. daraus kann man alle programme starten. außerdem ist es toll, wenn man unter osx arbeitet, sich ein windows programm runterläd und es direkt (mit einem doppelklick noch im osx) installiert. diesen coherence modus kann man natürlich auch umschalten und hat so optisch eine trennung.

technisch gesehen funktioniert das ganze also als Virtuelle Maschine, die perfekt in osx integriert ist, aber sich auch optisch trennen lässt, wenn man will. technisch gesehen ist diese VM sowieso getrennt, erlaubt aber datenzugriff.

Natürlich kann man jetzt mit performance argumentieren. eine vm ist immer etwas langsamer als eine native installation, allerdings fällt das meistens bei 8gb ram und einer ssd nicht ins gewicht. wenn man doch eine native win8 installation will, dann ist bootcamp der beste weg.
 
Wer hingegen etwas mit seinem Mac spielen will und dazu Windows benötigt, ist mit Bootcamp besser beraten als mit einer VM.
 
Ich habe Parallels immer als Bastellösung empfunden. Klar, es funktioniert aber man merkt einfach, dass im Hintergrund ein komplettes OS läuft. Bootcamp hat wie schon gesagt den Nachteil, dass man alle Daten doppelt auf dem Gerät haben muss, wobei das bei bc auch nicht anders sein sollte oder? Immerhin arbeitet ja trotzdem ein Windows mit seinem eigenen Dateiformat im Hintergrund. Insgesamt würde ich eigentlich eher empfehlen MacOS oder Windows zu nutzen. Ausnahme eben der Fall, dass man ein bestimmtes Programm mit Daten unabhängig von MacOS nutzen möchte. Dann bootcamp.
 

Ähnliche Themen

Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh