Mainboard bei Ebay verkauft, angeblich defekt...was tun?

boxleitnerb

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Hi,

ich habe am 20.11. ein Asus Rampage IV Formula bei Ebay verkauft und am 22.11. verschickt. Heute, drei Wochen später, meldet sich der Käufer mit der kurzen Nachricht "ohne Rechnung nützt mir das Board nichts, ich schicke es Ihnen daher zurück". WTF?
Es lief hier einwandfrei bis zum Einpacken, was weiß ich, was der inzwischen damit gemacht hat. Durch OC gehimmelt, Pins verbogen oder abgebrochen...

Muss ich das Board zurücknehmen? Ich würde ihn bei der RMA unterstützen, habe hier auch schon im Asus Support Forum gefragt, wie man am besten vorgeht (Rechnungskopie, Abtrittserklärung ausreichend?), aber mehr bin ich nicht bereit zu tun, wenn ich nicht muss.

Er schreibt nämlich auch:
so geht's leider nicht - das Board ist defekt und nur mit originaler Rechnung und Rechteübertragung kann ich Garantie geltend machen, wobei ich davon ausgehe, dass 3 Jahre Garantie bestehen. Ihr Rücknahmeausschluss ist unwirksam in dem Moment, wenn Sie Mängel nicht angegeben haben wobei Sie haften, wenn diese Mängel nicht bekannt waren.

Die Frage ist ja überhaupt, ob zum Zeitpunkt der Übergabe Mängel vorhanden waren. Das kann er mir nicht beweisen und ich ihm das Gegenteil auch nicht...
 
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So ganz schlau werde ich aus deinem Text nicht, wieso will er es zurückgeben, ist es jetzt defekt oder was ? Und hast du in der Auktion was von einer Rechnung geschrieben, wenn ja musst du die auch liefern oder selbst für die Garantie einstehen, wenn nicht dann wird eine Negative Bewertung das schlimmste sein, was dir passieren kann.
 
Wahrscheinlich hat er nur angst, dass er es nicht reklamieren kann FALLS etwas kaputt geht.

Zumindest gehe ich jetzt mal davon aus, dass du das Board funktionstüchtig verkauft hast und es nach der beschriebenen Aussage bei ihm nicht defekt ist!

Könnte auch sein, dass er es gewerblich eingekauft hat und eine Rechnung fürs Finanzamt braucht.. in dem Fall kannst du ihm aber auch privat einen Zettel ausstellen.

Hast du im Verkauf was von einer Rechnung geschrieben?
Wenn nicht, musst du nichts zurücknehmen. Dann muss er einfach lesen lernen.
Beim Privatverkauf ist eine Rechnung nicht automatisch dabei - dafür muss der Typ im Laden kaufen wenn er unbedingt eine Rechnung braucht.

Würde ihm folgendes schreiben:

"Das Board gehört Ihnen, daher können Sie es hinschicken wo auch immer Sie möchten. Ich werde es allerdings nicht zurücknehmen, da der Verkauf privat erfolgt ist und eine Rechnung nicht zum Lieferumfang gehört (siehe Auktionsbeschreibung)"

Natürlich nur wenn das auch so zutrifft.
 
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So ganz schlau werde ich aus deinem Text nicht, wieso will er es zurückgeben, ist es jetzt defekt oder was ? Und hast du in der Auktion was von einer Rechnung geschrieben, wenn ja musst du die auch liefern oder selbst für die Garantie einstehen, wenn nicht dann wird eine Negative Bewertung das schlimmste sein, was dir passieren kann.

Er behauptet, es sei defekt. Wäre es nicht defekt, würde er mich wohl nicht anschreiben. Die Frage ist, ist der Defekt vor dem Kauf vorhanden gewesen oder durch ihn in den drei Wochen verursacht worden. Ich gehe von letzterem aus. Ob es nun aber tatsächlich defekt ist oder nicht und er das nur als Vorwand behauptet, kann ich natürlich nicht sagen! Rechnung habe ich mit angegeben, aber leider vergessen mitzuschicken. Das habe ich heute gleich nach dem Lesen seiner ersten Nachricht nachgeholt und mich entschuldigt - hatte die schlicht und ergreifend einfach vergessen.
Es gibt auch nur eine Kopie, da auf der Rechnung noch zwei andere Sachen drauf sind, heißt das Original behalte ich selber.
 
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Dann bist du seinem Wunsch nach der Rechnung nachgekommen, hat er den Defekt beschrieben?
 
Wenn du ihm die Rechnung schickst sollte doch alles geklärt sein!
 
Wenn der nur Rückgabe will dann kommt die nie an.. Zumindest wird er das steif und fest behaupten.

Hast du per Einwurfeinschreiben verschickt?
 
Rechnung per Mail, da ich das Original brauche. Aber bei dem Typ wäre Einschreiben wohl besser gewesen...
 
Und wie will man beweisen, was nun im Einschreiben drin war ? Da ist eine Mail schon besser, da eben auch nachweisbar ist was nun drin stand.
 
Ich dachte das bringt eh nix, weil du die Garantieabwicklung übernehmen musst.

Manche Händler sind da sehr kulant und wickeln das auch für den Zweitkäufer ab.
Alternate oder Mindfactory zum Beispiel waren da immer unkompliziert wenn ich so zurückdenke.

Ansonsten macht Asus dir das mit ner Rechnung auch direkt, wenn der Händler sich querstellt.
Für die zählt nur das Datum der Rechnung und nicht der Name der drauf steht.
 
Manche Händler sind da sehr kulant und wickeln das auch für den Zweitkäufer ab.
Alternate oder Mindfactory zum Beispiel waren da immer unkompliziert wenn ich so zurückdenke.

Ansonsten macht Asus dir das mit ner Rechnung auch direkt, wenn der Händler sich querstellt.
Für die zählt nur das Datum der Rechnung und nicht der Name der drauf steht.

und selbst wenn: es wurde ja beim verkauf nicht zugesagt sich um irgendwas zu kümmern.
 
Naja ein paar anleitende Worte kann man dem Käufer trotzdem mit auf den Weg geben.

Bei Ebay kann man das zum Glück über das offizielle Postfach machen. Stellt der Typ sich dann weiter quer und bewertet vll sogar negativ bzw droht weitere Schritte an, kann man das ganze dem Support melden. Der gute Wille wird von denen durchaus positiv gewertet.
 
Also im Supportbereich hat Asus doch geschrieben, dass sie das nicht direkt machen, soweit ich das mitverfolgt habe, bleibt also nur mehr der Händler.
 
Und wie will man beweisen, was nun im Einschreiben drin war ? Da ist eine Mail schon besser, da eben auch nachweisbar ist was nun drin stand.

Gut, dann schicke ich die Abtrittserklärung nochmal per Mail, die Rechnungskopie hat er ja schon.
Hoffe das ist damit durch.

Edit:
Hm, die Erklärung muss ich aber unterschreiben. Reicht das eingescannt oder ist das nicht rechtsgültig?
 
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