Mainboard Reklamation

DerBofrostmann

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hi,

ich hab mir am 25.06.2008 bei mindfactory ein mainboard bestellt.
-> ASUS M3A32-MVP Deluxe/WIFI-AP (145,77€)
ende april (28.) habe ich es zur reklamation wegen defekts zurückgeschickt. gestern abend (9.6.), nach zahlreichen anrufen, endlich die nachricht.
ich erhalte eine "gutschrift" in höhe von 45 euro.
asus erhebt einen nutzungsvorteil von -100,77€.
nach anfrage wie sich die 100,77€ zusammensetzen konnte mir mindfactory, wie so oft in den letzten wochen, nicht weiter helfen.

ist das rechtlich ok?
was kann ich dagegen tun? wer hat ähnliche erfahrungen?
 
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Scheinbar hat mindfactory das nicht als reklamation angesehen sondern als widerruf.

Bei einem widerruf dürfen die was einbehalten wegen verschleiß usw...

Aber da es sich um eine reklamation eines defekten teils handelt DÜRFEN dir keine kosten entstehen. Vorausgesetzt sie ist berechtigt.

Hat mindfactory denn den defekt bestätigt?
 
Für 45€ bekommst Du ein "neues" gebrauchtes Exemplar in der Bucht.

Ich hätte ja direkt bei ASUS RMA beantragt.

Da wären die Chancen auf einen Austausch besser gewesen.
 
habs per schein an mindfactory geschickt. auf nachfrage was defekt sei... müssen sie sich an den hersteller wenden.
 
Ich würde mal vermuten - Asus hat das Board nie gesehen.

Kommt sich billiger so - den Kunden mit einer Entschädigung abzuspeisen

Keine mehrfach anfallenden Logistik Kosten etc.
 
habs per schein an mindfactory geschickt. auf nachfrage was defekt sei... müssen sie sich an den hersteller wenden.

Also haben die nix gesagt nach dem motto "sry, kein fehler gefunden"?

Du hast jedenfalls das recht auf reparatur, austausch gegen neues teil oder rücktritt vom kaufvertrag.

Mindfactory hat nicht das geringste recht geld einzubehalten wenn es sich um eine reguläre reklamation handelt! Mach denen das deutlich oder nimm dir zur not'n anwalt!
 
Kommt es mir nur so vor oder sind mitlerweile einige onlineshops so abgehärtet das sie die Kunden über den Tisch ziehen wollen.Ich hätte an deiner stelle das board direkt nach ASUS geschickt,die hätten es ausgetauscht,aber nur dann wenn es defekt war und nicht beschädigt.

Kein onlineshop oder auch überhaupt ein shop kann kein geld einbehalten nur weil das board alt sei oder nicht mehr lieferba ist.
Mindfactory komm öfters damit an "Ja dann hätten sie ja auch diesen Goldservice nehmen sollen".Das ist nach meiner meinung frechheit hoch 10.Ich hatte mal das vergnügen mit einer EVGA 9800GTX+ 1GB version.Die war auch defekt und wollten mir eine gutschrift in höhe der helfte des anschaffungs preiß geben,oder eine 8800GTS.Aber ein bischen hin und her "leider auch ne andeutung das ich mein anwalt einschalte" Habe ich nach einem Monat mein Geld als gutschrift wieder bekommen.Wie gesagt leider als gutschrift ,weil ich wieder da was kaufen mußte um überhaupt an meinem Geld wieder ranzukommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne gutschrift/gutschein is auch nich gesetzeskonform... hatte zwar noch nie derartige probleme aber mindfactory werd ich wohl nix mehr kaufen.

Wieso lasst ihr euch denn sowas bieten?
Das Kleingedruckte muß mann halt doch lesen.Ich glaub da steht es auch drin das es keine auszahlung sondern nur eine gutschrift bei waren rücknahme möglich ist.
 
Hallo,
wenn das Board tatsächlich im Juni 2008 gekauft wurde, dann bewegen wir uns zwar noch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, aber die Beweislastumkehr ist eingetreten.
Das bedeutet, der Käufer muss nun dem Verkäufer beweisen, dass der Sachmangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe an ihn vorlag oder wenigstens "im Kern" angelegt war und eben erst später zur Wirkung kam.
Nur dann gäbe es ein Recht auf Nacherfüllung oder Rücktritt.
Problem für den Käufer: Wie will man das bei einem Board beweisen, das einfach so -zapp- kaputt gegangen ist? Schwierig...
Insofern ist eine anteilige Gutschrift möglicherweise sogar mehr als kundenfreundlich, weil vielleicht gar nicht nötig.

Aber: Am besten den Fall in irgendeinem Jura-Forum posten, da sitzen die ganzen Spezies.

Gruß,
fisch
 
Kommt es mir nur so vor oder sind mitlerweile einige onlineshops so abgehärtet das sie die Kunden über den Tisch ziehen wollen.

In dem Fall hier, hat MF dummerweise vollkommen recht, mir ist nur fraglich wieso die Kommunikation derart mies läuft? Bis 6 Monate nach dem kauf ist der Händler für funktionierende Ware verantwortlich, die restliche Zeit der 2 Jahre muss der Kunde beweisen, dass der Defekt bereits beim kauf vorhanden war, sonst wird davon ausgegangen dass der Kunde Verursacher des Schadens ist. Garantie, als Kulanzleistung des Herstellers, bleibt dabei unangetastet: d.h. man sollte sich am besten direkt an den Hersteller wenden, wenn die ersten 6 Monate rum sind und ein defekt auftritt, wenn der wiederum nur über den Händler abwickeln will, darf man sich dabei auf zusätzliche Kosten gefasst machen.

Über jene ersten 6 Monate habe ich selbst schon tollste Geschichten erlebt, hartnäckig aber freundlich bleiben und genauso nachhaken, wobei man sein Recht genau kennen und erwähnen sollte, inklusive Fristsetzung. Da klappt dann der Austausch plötzlich ziemlich schnell wenn manch einer der Großen der Branche erst geschnallt hat, das da ein Kunde ist, der nicht locker lässt. Klar ist es asozial was da (wahrscheinlich mit vielen, sonst würden die es nicht tun) abgezogen wird, aber in unserem Land wundert mich da gar nichts, wer aufgibt verliert.
 
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