Mainboard: Widerruf aus lächerlichen Gründen nicht akzeptiert

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Trill

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Anbei mal wieder ein Fall aus der Kategorie, kannst du dir nicht ausdenken, den ich gerne mal teilen möchte. Betrifft den Widerruf eines Mainboards bei dem Händler Proshop in Dänemark.

Und zwar wird mir der Widerruf verweigert, und man höre und staune sogar die Gewährleistung, weil ein bisschen Wärmeleitpaste, zwei kaum sichtbare Kratzer und an einem der Montagelöcher für den Kühler ein Farbunterschied gefunden wurde, der auf einen Marker hinweisen könnte. Ich kann für mich natürlich sagen, dass ich keine dieser Dinge verursacht habe, aber gut.

Um die eine Bohrung für den Kühler ist ein winziges Stück Lackierung weg, das Gleiche gilt für die angeblichen beiden winzigen Kratzer, hier ist das PCB qualitativ einfach nicht besonders lackiert. Da war auch alles schon, als ich das Board neu aus dem Karton genommen habe und dass um die Bohrung ein Stückchen Lackierung fehlt habe ich da auch gesehen, von einem Marker aber nichts, so genau habe ich da aber auch nicht geschaut, darüber hinaus sind Marker auf PCBs jetzt ja auch nichts Ungewöhnliches.

Ich möchte hiermit ein wenig vor diesem Shop warnen, denn das sieht mir nach einer Masche aus, habe auch viele ähnliche Fälle im Netz von diesem Shop gefunden. Ich habe da zwar schon ein paar Mal etwas gekauft bei denen und auch immer problemfrei, aber keine Mainboards.

Die Sache, dass die ein vor drei Wochen gekauftes neues Board, das technisch ja auch einwandfrei ist und überhaupt keine Beschädigung aufweist, entsorgen wollen und nur auf eigene Kosten zurückzuschicken ist auch lustig.

Und natürlich ist das Produkt genutzt und in den Betrieb genommen worden, wie soll man sonst bei einem Mainboard feststellen, ob es einem zusagt. Und dass man zum Einbau ins Gehäuse das Board mit Schrauben befestigen muss ist ja auch klar, mir fehlen die Worte was man erleben muss.
 
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Und natürlich ist das Produkt genutzt und in den Betrieb genommen worden, wie soll man sonst bei einem Mainboard feststellen, ob es einem zusagt. Und dass man zum Einbau ins Gehäuse das Board mit Schrauben befestigen muss ist ja auch klar, mir fehlen die Worte was man erleben muss.
Du hattest das Board über diesen Zeitraum eingebaut und/oder in Gebrauch?

Auch wenn das häufig so genutzt und akzeptiert wird, bedeutet Widerrufen nicht, dass du Sachen beliebig ein- und ausbauen kannst. Ob nun Farbabweichungen von dir stammen lassen wir mal aussen vor, aber die Klemmmacken und die WLP wird wohl von dir sein. Damit kann der Händler das neue Board nunmal nicht mehr als Neu verkaufen und hatte nur Kosten.

Was hier angebracht wäre: Eine Pauschale, die die Differenz zwischen neu und gebraucht abdeckt, sofern das Board denn auch komplett neu war.
Aber so genau kenne ich mich mit dem Widerrufsrecht auch nicht aus, stehe aber bei solchen Gebrauchsspuren bis zu einem gewissen Punkt auf der Seite der Händler. Einbauen und ausprobieren geht weit über auspacken und anschauen hinaus, anders sähe das bei einem wirklichem Defekt aus.
 
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Ja natürlich war es eingebaut und in Gebrauch, wie soll man sonst so ein Produkt ausprobieren. Die Dinge, die da aufzählen, sind schlicht nichtig, das Board ist im Neuzustand und diese Makel waren bereist aus der Verpackung heraus. Die Wärmeleitpaste kann man einfach wegwischen und die beiden andere Dinge sind einfach belanglos, weil kein Einfluss auf Funktion.

Ist aber egal, ich mache da bei denen keine Welle, keine Zeit und Bock drauf, Kunde eben verloren, ist einfach. Ich bekomme das Board zurück, wird es eben so verkauft, freut sich eben jemand anderes für nen guten Kurs darüber. Wie gesagt, das ist ne Masche, habe noch einige andere gefunden, wo so etwas abgezogen wurde von denen, hatte noch nie so ein Problem.
 
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Ja natürlich, ich war aber noch in der Frist.
 
So ne Sache bei den Bildern. Auf der einen Seite beschwert sicher jeder sofort, wenn man "gebrauchte" Ware zugesendet bekommt die aus einem Widerruf stammen könnte, auf der anderen Seite kontrolliert man selber nicht mal, dass zumindest so Sachen wie WLP weg sind wenn man das Teil wirklich genutzt hat. Ob die wirkliche Nutzung durch das Widerrufrecht "eine Prüfung wie im Ladengeschäft" abdeckt ist auch so ne Sache die ich nicht bewerten will.

Die gezeigten Bilder sind halt wirklich mechanische Beschädigungen. Der abgeplatzte Lack am Schraubenloch ist das eine, beim ersten Bild sieht man das Kupfer der Platine, das ist definitiv nichts Kleines. Wenn das Beides von Beginn an so war hättest das direkt reklamieren müssen, jetzt kontrolliert man ein Artikel sicher nicht mm genau komplett aber ich tue mir gerade schwer Proshop hier den Miesepeter zuzuschieben bei den offensichtlichen Beschädigungen nach der Nutzung, egal von wo die stammen.
 
So ne Sache bei den Bildern. Auf der einen Seite beschwert sicher jeder sofort, wenn man "gebrauchte" Ware zugesendet bekommt die aus einem Widerruf stammen könnte, auf der anderen Seite kontrolliert man selber nicht mal, dass zumindest so Sachen wie WLP weg sind wenn man das Teil wirklich genutzt hat. Ob die wirkliche Nutzung durch das Widerrufrecht "eine Prüfung wie im Ladengeschäft" abdeckt ist auch so ne Sache die ich nicht bewerten will.

Die gezeigten Bilder sind halt wirklich mechanische Beschädigungen. Der abgeplatzte Lack am Schraubenloch ist das eine, beim ersten Bild sieht man das Kupfer der Platine, das ist definitiv nichts Kleines. Wenn das Beides von Beginn an so war hättest das direkt reklamieren müssen, jetzt kontrolliert man ein Artikel sicher nicht mm genau komplett aber ich tue mir gerade schwer Proshop hier den Miesepeter zuzuschieben bei den offensichtlichen Beschädigungen nach der Nutzung, egal von wo die stammen.
Als jemand der selber über acht Jahre in der Technik eines Mainboardherstellers gearbeitet hat, unzählige Mal in Taiwan/China in Werken war und Fertigungen gesehen hat und seit über dreißig Jahren EDV Techniker ist, weiß ich das schon ein wenig zu beurteilen. Die Stellen wo das Kupfer zu sehen ist sind ohne Belang und fallen auch nur dann auf, wenn man akribisch nach Gründen sucht, um etwas zu finden, da ist schlicht ein winziger Fertigungsfehler in der Produktion. Und ich habe ja auch die WLP entfernt, darüber überhaupt ein Wort zu verlieren ist schlicht lächerlich, habe ich wohl schlicht übersehen den kleinen Tupfer. Ist doch wie die Löcher für die Schrauben eines Mainboard PCBs, die sehen natürlich auch immer benutzt aus, wenn man es einbaut als Kunde, dann dürfte ja nie mehr wieder ein Händler Boards zurücknehmen. Und was wäre denn gewesen, wenn ich es zu Beginn reklamiert hätte, da hätte man mir ja selbiges auch vorwerfen können. Jeder kann ja kaufen, wo er möchte, ich kann aus Erfahrung sagen, das ist Korinthenkackerei und hier wird ein Vorwand gesucht, um die Ware nicht zurückzunehmen. Ich bin der letzte der nicht zugibt, wenn er etwas selbst verursacht hat, dann schicke ich das auch nicht zurück, sondern stehe dazu.
 
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das mit der wlp ist halt echt mist. das hätte man schon sauber machen können.

was ist denn eig der grund für die rückgabe? wenn das board nicht deinen vorstellungen entsprach dann verkauf es doch einfach fürn 20er weniger hier weiter. rückgabe einfach so ist doch kagge. bei defekt und querstellen bzgl austausch würd ich sagen nutz den widerruf. schließlich haben die ja auch dein gesamtes geld und du anspruch auf ein fehlerfreies produkt.

klar ist das beim FAG nicht nötig.

ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit EK (ebenfalls ausland), die meinen wiederruf nicht akzeptieren wollten. ich hab in einer Lieferung 3 defekte Artikel bekommen. Das wollten die mir nicht abnehmen, man wollte beweiß videos. ich hab da stunden investiert bis es mir zu bund wurde und ich paypal eingeschaltet habe. ich war sogar so nett und habe die artikel, die nicht defekt waren, behalten bzw selbst weiterverkauft und wollte nur die 3 defekten artikel widerrufen. Das hat man dort nicht geschnallt. Habe dennoch von PP den gesamten betrag wieder bekommen :fresse: in meinem fall war es eindeutig.
 
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^^Der Grund waren bei mir schlicht Biosbugs, die garantiert irgendwann auch mal behoben werden, aber ich mache das Spiel "reift beim Kunden" nur noch eine begrenzte Zeit mit und da mir MSI nicht genau sagen konnte, ob und welche davon mal gefixt werden, habe ich es ohne schlechtes Gewissen erst mal retourniert. Und noch mal, ich habe alle sauber gemacht!
 
Die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist Europaweit gültig oder nur in Deutscheland?
 
Als jemand der selber über acht Jahre in der Technik eines Mainboardherstellers gearbeitet hat, unzählige Mal in Taiwan/China in Werken war und Fertigungen gesehen hat und seit über dreißig Jahren EDV Techniker ist, weiß ich das schon ein wenig zu beurteilen.
Ja diese Erfahrung möchte ich dir ja nicht streitig machen nur der Händler hat diese sehr wahrscheinlich nicht. Der Händler bekommt einen Rückläufer und sieht direkt WLP neben dem Sockel, also schaut er ein wenig genauer und entdeckt den fehlenden Lack an den Schrauben spätestens jetzt wird er einmal recht genau über den Artikel gehen und sieht eben auch den anderen Fehler. Ich verstehe deinen Frust, ich wäre da genauso verärgert und solche Berichte sind nicht unwichtig um den passenden Händler in Zukunft zu wählen. Nur "neutral" von außen betrachtet kann man das Vorgehen eben zum Teil verstehen.
 
Oh je, ihr mit eurer WLP, macht mal Leute, habe nichts mehr dazu zu sagen, wer sich gewarnt sehen möchte, kann es sein, wer nicht, auch gut. Aber die Antworten sind interessant und freut die Händler, bei so viel Verständnis hier, bis man dann mal selber betroffen ist.

Edit: Ach und ich bin auch nicht gefrustet, weiß eben auch wie Händler ticken, sie sind nicht immer die Guten! Und Kulanz ist hier eben auch ein Zauberwort, so hat der Laden einen Kunden verloren, der schon einiges an Geld dort gelassen hat und jetzt eben nie wieder mehr nur einen einzigen Cent dort lassen wird.
 
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Ja natürlich war es eingebaut und in Gebrauch, wie soll man sonst so ein Produkt ausprobieren.
So wie im Laden auch: Gar nicht.
Oder bringst du da auch deine HW mit und baust erst einmal alles zusammen? ;)
 
Man kann ein board auch auf funktion prüfen, ohne es in ein case einzubauen. nur so btw.
imo von Händlerseite alles Richtig.

tl;dr: es sind immer die anderen schuld.
 
Ja natürlich, ich war aber noch in der Frist.

Üblich wäre es eigentlich das Board zurückzunehmen und halt entsprechenden Wertverlust geltend zu machen, Proshop vertickt doch auch B-Ware.

Ein Händler ist dazu berechtigt Wertverlust geltend zu machen, mit der Prüfung wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre hat der Einbau eines Mainboards halt eigentlich auch nichts zu tun.

Wenn ich nicht sicher wäre ob ich ein Board behalte würde ich es wohl erst mal mit Lukü auf einem Benchtable oder dem Mainboardkarton testen.

Der Abnutzung an den Schraubenlöchern könnte man mit Unterlegscheiben entgegenwirken, fürs nächste mal. :sneaky:
 
Noch mal für alle die irgendwie Problem haben richtig zu lesen! Von den ganzen Vorwürfen, die mir dieser Saftladen macht, ist mir gegenüber nichts haltbar, weil diese ganzen Dinge/Fehler, die man mir vorwirft, neu aus der Verpackung heraus schon existierten.

Weiterhin wurde das Board auch außerhalb erst mal getestet! Ich finde es immer toll, wie sich die People hier als Gutmenschen und alles Besserwisser hinstellen, obwohl sie das Board weder ausgepackt noch selber gesehen haben. Die Bilder oben im Startpost habe ich gelöscht, weil sie schlicht falsch interpretiert werden, dass die Antworten hier fast alle zeigen. Und noch mal, mir ist es doch scheißegal, ob diese Bude mir den Widerruf verweigert, brauche weder das Geld zurück noch habe ich Bock mich mit denen weiter große zu beschäftigen, verkaufe ich es eben Privat. Auch habe mehrfach geschrieben, dass ich kein Einzelfall bin, was diesen Laden betrifft, die suchen gezielt nach Dingen um sich herauszuwinden und dem Widerruf zu entziehen. Ein Wertverlust wurde mir nicht mal angeboten.

Ach so, und der Kühler bzw. die Halterung war auch mit Unterlegscheiben montiert! Und manchmal stellt sich auch erst nach etwas längerer Nutzung heraus, dass ein Produkt sehr fehlerbehaftet ist, wer meine Beiträge im MSI Forum an Biosbugs dieses Board mitverfolgt hat, weiß das auch! In der Gesamtheit aller Fehler rechtfertigt das einen Widerruf zehnfach!
 
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Weiterhin wurde das Board auch außerhalb erst mal getestet!
Das sagt doch eigentlich alles: Das war nicht zulässig!

Du darfst es lediglich in Augenschein nehmen. Das heisst auch, sofern das Board in der Antistatikverpackung versiegelt ist, darfst du diese NICHT öffnen.

Also alles falsch gemacht.

Oder reisst du im Laden auch alle versiegelten Packungen auf und stellst sie wieder ins Regal, wohl kaum.

Dass man die Ware TESTEN darf beim Onlinekauf ist ein IRRGLAUBE
 
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@Trill

WIR glauben dir das, aber dem Händler musst du es halt im Zweifelsfall beweisen, wenn eine physische Beschädigung vorliegt, dass diese bereits beim Gefahrenübergang vorhanden war.

Sonst ist das eine Steilvorlage für so eine Bude um den Widerruf/die Rücknahme abzulehnen.

@Boombastic

Auspacken ist natürlich erlaubt, das ist kein hinreichender Grund für die Ablehnung eines Widerrufs.
 
Wie? In den ersten sechs Monaten muss ich dem Händler etwas beweisen, ist ja ganz neu! Umgedreht wird ja wohl ein Schuh draus, der Händler müsste mir beweisen, dass es nicht so war!
 
Auspacken ist natürlich erlaubt, das ist kein hinreichender Grund für die Ablehnung eines Widerrufs.
und der nächste Kunde bekommt anstatt versiegelter Neuware Gebrauchtware??
 
Auspacken und angucken ist erlaubt, Gebrauchsspuren berechtigen zum Wertabzug, für solche Artikel gibt es Zweitvermarktung über Outlets bzw. auf Ebay.

Widerrufene Ware ohne Gebrauchsspuren wird i.d.R. erneut als Neuware verkauft.
 
Wie? In den ersten sechs Monaten muss ich dem Händler etwas beweisen, ist ja ganz neu! Umgedreht wird ja wohl ein Schuh draus, der Händler müsste mir beweisen, dass es nicht so war!
Gewährleistung ist nicht Widerruf, auch wenn Proshop das interessanterweise irgendwie vermischt in ihren Aussagen. Beim Widerruf ist eben wie gesagt nur die Begutachtung wie sie im Ladengeschäft möglich wäre erlaubt. Sprich ggf. aufmachen, anschauen etc.. Das bestücken mit anderen Parts, das Verbauen ins Gehäuse und der Betrieb ist eben nicht vorgesehen. Dafür gibt es ja aber extra den Part der Wertminderung. Wie IronAge meint. Daher ist dort auch erstmal keine Beweislastumkehr oder Ähnliches vorgesehen.

Würdest du nun auf Gewährleistung einen Tausch wegen zB Defekt fordern wäre das etwas Anderes. Da muss wie du schon meintest der Händler nachweisen, dass der Defekt durch dich entstanden ist. Hier drücken sich ja aber Händler gern vor der Verantwortung da man als Consumer immer das Gerenne hat mit Anwalt etc. um das durchzusetzen.

Genau wegen solcher Fälle wie du sie beschreibst schaue ich mir mittlerweile HW und andere Sachen sehr genau an, dokumentiere beschädigte Verpackungen und reklamiere direkt wenn was nicht passt. So umgeht man idR diese Diskussionen beim Rückversand.
 
Meinerseits ist alles gesagt, jeder kann wie schon mal geschrieben haben kaufen wie und wo er möchte, ich warne jedoch vor diesem Händler!
 
Wie? In den ersten sechs Monaten muss ich dem Händler etwas beweisen, ist ja ganz neu! Umgedreht wird ja wohl ein Schuh draus, der Händler müsste mir beweisen, dass es nicht so war!

Wenn Du einen Artikel erhalten hast, der bereits bei Lieferung physisch beschädigt war, musst du diesen Schaden sofort melden, und mit Fotos belegen.

Wenn du das nicht machst wird Dir das so ziemlich jeder Händler als selbst verursachten Schaden auslegen, und so was ist natürlich NICHT von der Sachmängelhaftung abgedeckt.

Mir ist Proshop schon länger als Servicewüste bekannt, aber in dem Fall hätte sich kaum ein anderer Händler anders verhalten.
 
Das sagt doch eigentlich alles: Das war nicht zulässig!

Du darfst es lediglich in Augenschein nehmen. Das heisst auch, sofern das Board in der Antistatikverpackung versiegelt ist, darfst du diese NICHT öffnen.
Das ist halt einfach nur falsch. Natürlich darfst du testen, ob das Ding funktioniert. Dazu gehört bei Elektronik halt nunmal auch einschalten.
Bitte nicht falsches Halbwissen als Fakten darstellen, danke. Gibt genug Artikel mit verweisen auf Gerichtsurteile, die genau das bestätigen.
 
Bitte nicht falsches Halbwissen als Fakten darstellen, danke. Gibt genug Artikel mit verweisen auf Gerichtsurteile, die genau das bestätigen
Lies den Artikel vom Link aus #16 und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Testen von Ware bei Onlinekäufen
 
Aus meiner Sicht völliger Übertreibung vom Seiten des Haendlers. Ich sehe persönlich nichts gravierendes, was der TO falsch gemacht. Da muss man ja schon fast mit der Lupe suchen, damit man es bloß nicht zurücknimmt.
 
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