Mainboard: Widerruf aus lächerlichen Gründen nicht akzeptiert

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Lies den Artikel vom Link aus #16 und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Testen von Ware bei Onlinekäufen
in ebendiesem Artikel, lies erstmal selbst.

Grundsatz: Testen ist erlaubt

Verbraucher sollen laut Bundesgerichtshof gerade beim Onlinekauf die Möglichkeit haben, die Ware vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht nur in Augenschein zu nehmen, sondern sie auch auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise zu prüfen – und zwar, ohne gleich in jedem Fall für einen möglichen Wertverlust der Ware zahlen zu müssen.
 
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Wie? In den ersten sechs Monaten muss ich dem Händler etwas beweisen, ist ja ganz neu! Umgedreht wird ja wohl ein Schuh draus, der Händler müsste mir beweisen, dass es nicht so war!
Die Beweißlastumkehr gilt nur bei Defekter Ware in den ersten 6 Monaten. Hier geht es ganz klar um einen Widerruf aus Nichtgefallen und da bist du nach dem Einbau und der Testnutzung auf die reine Kulanz des Händlers angewiesen. Der eine Händler macht es, der andere nicht. Fertig! Evtl mal überlegen wo man kauft und wo nicht, wegen gesparter zwei Euro fünfzig.
 
Die Beweißlastumkehr gilt nur bei Defekter Ware in den ersten 6 Monaten. Hier geht es ganz klar um einen Widerruf aus Nichtgefallen und da bist du nach dem Einbau und der Testnutzung auf die reine Kulanz des Händlers angewiesen. Der eine Händler macht es, der andere nicht. Fertig! Evtl mal überlegen wo man kauft und wo nicht, wegen gesparter zwei Euro fünfzig.
Am Ende wollte er ja aber nur genau das ausdrücken mit seinem Post würde ich meinen :d
 
Evtl mal überlegen wo man kauft und wo nicht, wegen gesparter zwei Euro fünfzig.
Genau, weil ich 30 Euro mehr bezahlt habe, als es z. B. etwas später bei Mindfactory gekostet hat. Der Laden war zum Zeitpunkt der Bestellung, der einzige der es auf Lager hatte und auch DER TEUERSTE von allen, aber Hauptsache mal was raushauen! Und es geht auch nicht um einen Widerruf aus Nichtgefallen, aber mit dem Lesen hapert es hier eh irgendwie. Im Gegenteil, das Board ist, wenn die Bios-Fehler irgendwann mal beseitigt sind, eine klare Budgetkaufempfehlung und ich hätte es sogar gerne im System gelassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Fall hättest du es als Gewährleistungsfall reklamieren müssen. Im Zweifel hätten sie dann 2x Nachbessern dürfen (keine Ahnung ob das auch für
Dänemark gilt), danach hättest du vom Kaufvertrag zurück treten können.
 
in ebendiesem Artikel, lies erstmal selbst.

Grundsatz: Testen ist erlaubt

Verbraucher sollen laut Bundesgerichtshof gerade beim Onlinekauf die Möglichkeit haben, die Ware vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht nur in Augenschein zu nehmen, sondern sie auch auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise zu prüfen – und zwar, ohne gleich in jedem Fall für einen möglichen Wertverlust der Ware zahlen zu müssen.

Bei einem Staubsauger, Fernseher, Laptop, komplett System, Spielekonsole usw. mag das alles noch praktikabel sein,aber nicht bei Bauteilen, dementsprechend ...


Nach der Entscheidung des BGH ist dem Verbraucher auch bei Fernabsatzverträgen vor der Ausübung seines Widerrufsrechts kein wertersatzfreier Umgang mit der Kaufsache gestattet, sofern das erworbene Produkt in eine andere Sache eingebaut und durch den Verbraucher dann getestet wird und dadurch eine Wertminderung eintritt. Dies gelte jedenfalls für diejenigen Produkte, bei denen der Verbraucher auch im stationären Handel keine Möglichkeit habe, diese im Laden zu verbauen und zu testen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Grundsatz: Testen ist erlaubt

Verbraucher sollen laut Bundesgerichtshof gerade beim Onlinekauf die Möglichkeit haben, die Ware vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht nur in Augenschein zu nehmen, sondern sie auch auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise zu prüfen – und zwar, ohne gleich in jedem Fall für einen möglichen Wertverlust der Ware zahlen zu müssen.
Wenn man den Artikel liest und insbesondere die Begründungen der Gerichte, dann ist es keinesfalls so eindeutig, wie weit das Testen gehen kann.
Je nach Urteil kann es mal so oder auch anders ausfallen.
 
Natürlich geht einbauen über Testen hinaus. Auf dem Karton CPU rein, Kühler drauf und einschalten aber nicht. Genau das habe ich gesagt.
 
Und manchmal stellt sich auch erst nach etwas längerer Nutzung heraus, dass ein Produkt sehr fehlerbehaftet ist, wer meine Beiträge im MSI Forum an Biosbugs dieses Board mitverfolgt hat, weiß das auch! In der Gesamtheit aller Fehler rechtfertigt das einen Widerruf zehnfach!
Das wäre dann aber kein Widerruf sondern eine Reklamation.

den Rest hat dann mod666 dazu erklärt:

Dafür gibt es dann die Gewährleistung bzw. die Garantie des Herstellers.

und daraus folgt dann:

In dem Fall hättest du es als Gewährleistungsfall reklamieren müssen. Im Zweifel hätten sie dann 2x Nachbessern dürfen (keine Ahnung ob das auch für
Dänemark gilt), danach hättest du vom Kaufvertrag zurück treten können.

Mal eben zurücksenden und sagen, "Geld zurück" klappt nicht.

Nur weil Amazon das so kulant praktiziert und das so als Standard in den Köpfen eingebrannt hat, heißt das nicht, dass es deswegen rechtlich eingefordert werden kann.
 
Tzzzzzz :LOL:

@Trill ist angepisst, weil das board nicht widerstandslos zurückgenommen und Asche zurückerstattet wird. Unberücksichtigt bleibt hier, dass andere Kunden, wie z. B. auch ich, solch ein board sofort als Gebrauchtware zurücksenden würden, denn wer will schon ein retourniertes, potentiell "durchgenudeltes", gebrauchtes board mit optischen Macken von einem unbekannten Kunden als Neuware kaufen, das ist nach Widerruf maximal B-Ware für das Outlet im shop, aber keine Sozialveranstaltung für User wie @Trill.

Und weil ihm das nicht passt, wie er das haben will, ist er zornig und zerreist sich nach seinem Tanz um den Widerruf aka Rumpelstilzchen und versucht seinen Frust in einem der größten Foren Deutschlands dadurch zu entladen den Händler an den Pranger zustellen. Großes Kino vom G´scheidhaferl @Trill (y)
 
Da es offenbar nicht möglich war sachlich zu bleiben und nun andere User persönlich angegriffen werden, mache ich hier zu [closed]
 
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