Infin1tum
Enthusiast
in ebendiesem Artikel, lies erstmal selbst.Lies den Artikel vom Link aus #16 und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Testen von Ware bei Onlinekäufen
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
in ebendiesem Artikel, lies erstmal selbst.Lies den Artikel vom Link aus #16 und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Testen von Ware bei Onlinekäufen
Die Beweißlastumkehr gilt nur bei Defekter Ware in den ersten 6 Monaten. Hier geht es ganz klar um einen Widerruf aus Nichtgefallen und da bist du nach dem Einbau und der Testnutzung auf die reine Kulanz des Händlers angewiesen. Der eine Händler macht es, der andere nicht. Fertig! Evtl mal überlegen wo man kauft und wo nicht, wegen gesparter zwei Euro fünfzig.Wie? In den ersten sechs Monaten muss ich dem Händler etwas beweisen, ist ja ganz neu! Umgedreht wird ja wohl ein Schuh draus, der Händler müsste mir beweisen, dass es nicht so war!
Am Ende wollte er ja aber nur genau das ausdrücken mit seinem Post würde ich meinenDie Beweißlastumkehr gilt nur bei Defekter Ware in den ersten 6 Monaten. Hier geht es ganz klar um einen Widerruf aus Nichtgefallen und da bist du nach dem Einbau und der Testnutzung auf die reine Kulanz des Händlers angewiesen. Der eine Händler macht es, der andere nicht. Fertig! Evtl mal überlegen wo man kauft und wo nicht, wegen gesparter zwei Euro fünfzig.
Genau, weil ich 30 Euro mehr bezahlt habe, als es z. B. etwas später bei Mindfactory gekostet hat. Der Laden war zum Zeitpunkt der Bestellung, der einzige der es auf Lager hatte und auch DER TEUERSTE von allen, aber Hauptsache mal was raushauen! Und es geht auch nicht um einen Widerruf aus Nichtgefallen, aber mit dem Lesen hapert es hier eh irgendwie. Im Gegenteil, das Board ist, wenn die Bios-Fehler irgendwann mal beseitigt sind, eine klare Budgetkaufempfehlung und ich hätte es sogar gerne im System gelassen!Evtl mal überlegen wo man kauft und wo nicht, wegen gesparter zwei Euro fünfzig.
in ebendiesem Artikel, lies erstmal selbst.
Grundsatz: Testen ist erlaubt
Verbraucher sollen laut Bundesgerichtshof gerade beim Onlinekauf die Möglichkeit haben, die Ware vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht nur in Augenschein zu nehmen, sondern sie auch auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise zu prüfen – und zwar, ohne gleich in jedem Fall für einen möglichen Wertverlust der Ware zahlen zu müssen.
Nach der Entscheidung des BGH ist dem Verbraucher auch bei Fernabsatzverträgen vor der Ausübung seines Widerrufsrechts kein wertersatzfreier Umgang mit der Kaufsache gestattet, sofern das erworbene Produkt in eine andere Sache eingebaut und durch den Verbraucher dann getestet wird und dadurch eine Wertminderung eintritt. Dies gelte jedenfalls für diejenigen Produkte, bei denen der Verbraucher auch im stationären Handel keine Möglichkeit habe, diese im Laden zu verbauen und zu testen.
Wenn man den Artikel liest und insbesondere die Begründungen der Gerichte, dann ist es keinesfalls so eindeutig, wie weit das Testen gehen kann.Grundsatz: Testen ist erlaubt
Verbraucher sollen laut Bundesgerichtshof gerade beim Onlinekauf die Möglichkeit haben, die Ware vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht nur in Augenschein zu nehmen, sondern sie auch auf ihre Eigenschaften und ihre Funktionsweise zu prüfen – und zwar, ohne gleich in jedem Fall für einen möglichen Wertverlust der Ware zahlen zu müssen.
Und manchmal stellt sich auch erst nach etwas längerer Nutzung heraus, dass ein Produkt sehr fehlerbehaftet ist
Das wäre dann aber kein Widerruf sondern eine Reklamation.Und manchmal stellt sich auch erst nach etwas längerer Nutzung heraus, dass ein Produkt sehr fehlerbehaftet ist, wer meine Beiträge im MSI Forum an Biosbugs dieses Board mitverfolgt hat, weiß das auch! In der Gesamtheit aller Fehler rechtfertigt das einen Widerruf zehnfach!
Dafür gibt es dann die Gewährleistung bzw. die Garantie des Herstellers.
In dem Fall hättest du es als Gewährleistungsfall reklamieren müssen. Im Zweifel hätten sie dann 2x Nachbessern dürfen (keine Ahnung ob das auch für
Dänemark gilt), danach hättest du vom Kaufvertrag zurück treten können.