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mal ne frage an die juristen oder steuer experten?!?

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Ero Sennin

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Moin²,

Also folgendes ich hab für nen kumpel nen rechner zusammengebaut (sprich bei verschiedenen shops im i-net sachen bestellt und zusammen gekloppt)
Das war vor 3 Monaten. So jetzt hat er geburtstag gehabt und was bekommt er nen rechner :fresse:
Der von mir zusammengebaute pc wird jetzt im geschäft des vaters verwendet.
Deshalb will er die anschaffungskosten von der steuer absetzten (is ja logo). Das problem is das die rechnungen alle auf mich laufen und ich somit selber eine schreiben soll quasi das ich ihm das dingens verkauft hab.

So hier meine fragen:
1.) kann man bzw. darf man sachen die man von privat kauft aber im laden für geschäftliches einsetzt von der steuer abziehen.(oder nur neuware)

2.) wie sieht eine rechnung/beleg/quittung aus die ich als privatmann schreibe (warauf muss ich achten wie datum oder etweilige besonderheiten, etc)

3.) habt ihr irgendwelche tipps oder so

Bevor ich mich nämlich strafbar mache wollte ich mal die profis fragen (und hier gibts ja 1-2 jura leuts die nem armen naturwissenschaftler helfen :d )
 
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warum so umständlich? tausch doch einfach die rechner aus und nimm dann die rechnung vom komplett-rechner, die dürfte doch auf den richtigen namen laufen, oder?
 
nö die läuft auf meinen kumpel (außerdem wäre das ja beschiss)
 
Wenn die Sache 6 Monate in Deinem Besitz gewesen ist kannst Du steuerfrei verkaufen. Da Du Privatperson bist, gehe ich einfach mal von aus, kannst Du die Mwst. nicht ausweisen. Ich würde denen vorschlagen daß sich Papi jemand anderen dafür sucht....
Nix gegen Deinen Kumpel aber allein der Versuch würde mich nachdenklich machen.

Wenn Du das machen solltest dann achte halt auf den Gewährleistungsausschluss mit dem Hinweis auf den Privatverkauf und bei Mwst. machst Du nen dicken fetten Strich.
 
also schreibe ich einfach ne normale rechnung oder eher ne quittung ?
 
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