mangelhafte Gewährleistung bzw. Garantie bei ASUS

xm55

Neuling
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Aus gegebener Veranlassung möchte ich diejenigen die sich Ihre Hardware danach aussuchen wie der Support einer Firma ist, von meinen (negativen) Erfahrungen mit der Firma ASUS berichten.

Ca. 3 Monate nach dem Kauf eines neuen ASUS-Laptops ist etwas an der Hardware durchgeschmort. Der Laptop lief weiter, jedoch konnte man ihn nicht mehr aufladen und der Ton funktionierte nicht mehr. Mit Netzteil und ohne Akku lief er aber noch. Alles kein Problem - dachte ich - und sendete ihn Ende Mai 2014 zur Reparatur an ASUS.

Mehrere Wochen später erhielt ich dann - statt dem reparierten Laptop - die Nachricht dass man den Laptop nicht reparieren kann. Auf Nachfrage wurde mir zudem mitgeteilt dass ich auch kein Austauschgerät erhalten könnte.

Mir blieb also gezwungenermaßen die Wahl - Geld zurück oder Geld zurück. Nach langem überlegen (haha) habe ich dann die Unterlagen ausgefüllt damit ASUS mir mein Geld erstattet... so dachte ich jedenfalls... nachdem erneut mehrere Wochen vergangen waren, erhielt ich statt meinem Geld eine weitere E-Mail... man habe meinen Antrag jetzt intern innerhalb der Firma ASUS weitergegeben und in weiteren ca. 30 Tagen könnte ich damit rechnen mein Geld zu bekommen.

Als ich mich über die lange Bearbeitung beschweren wollte, verwies man mich auf irgendeinen Text (scheinbar aus den Garantiebedingungen) in dem ASUS mitteilt dass es 30 Tage dauert. Naja, genau gesagt stimmt das aber leider auch nicht weil die 30 Tage erst beginnen wenn ASUS Lust darauf hat die eingereichten Unterlagen INTERN weiterzugeben. Und davon ungeachtet - wer sich rechtlich auskennt wird es gemerkt haben - handelt es sich um einen Gewährleistungsfall der gesetzlich geregelt ist, und nicht um einen Garantiefall für den ASUS im Zweifel sogar wirklich das Recht hätte einseitig schlechte Regelungen vorzunehmen... Rein theoretisch könnte man jetzt einen Anwalt beauftragen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen... Denn es steht fest dass ASUS das Geld schuldet - aus reinem Sachmängelrecht des BGB - aber ASUS scheint auch zu wissen dass das für den Normalbürger (trotz Rechtsschutzversicherung) viel zu viel Aufwand bedeutet und ruht sich scheinbar darauf aus dass die mit dem Geld ihrer Kunden über Monate weiter wirtschaften können...

Ich warte nun also weiterhin - nach über 2 Monaten - auf die Rückerstattung des Geldes... die 30 Tages-Frist läuft noch ca. 3 Wochen... dann hat ASUS den Gewährleistungsfall (hoffentlich) nach ca. 3 Monaten abgewickelt (es sei denn es kommen noch weitere Verzögerungstaktiken)... Reparatur nicht möglich, Austauschgerät nicht möglich, und Erstattung des Kaufpreises dauert 3 Monate... ein sehr schlechter Service den ASUS nach mehreren Anfragen nur per "Copy and paste" kommentiert: "Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten und haben Sie noch etwas Geduld." Es wird das letzte Gerät sein dass ich von ASUS gekauft habe, und irgendwie frage ich mich warum die kein Geld auszahlen können oder wollen......

Fazit: Nie wieder ASUS... und ich hoffe dass andere Hersteller besseren Service bieten... wenn jemand positive Erfahrungen mit anderen Herstellern gemacht hat, darf das hier gerne gepostet werden... vielleicht kann mich das ja bei der nächsten Kaufentscheidung für einen Ersatz-Laptop beeinflussen... sobald ich dann irgendwann das Geld wieder bekomme... :/
 
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Wieso sendest du das Gerät direkt zu Asus und wickelst nicht über den Händler mit Hinweis auf Gewährleistung ab?
 
Hast du das Gerät direkt bei Asus gekauft oder wie kommst du zur annahme, dass das ein gewährleistungsfall ist?
Wenn du es bei einem Händler gekauft hast verstehe ich nicht wieso du es zu Asus schickst und dich dann auf Gewährleistung berufst? Gewährleistungsansprüche sind Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, Garantieansprüche sind Ansprüche gegenüber dem Hersteller. Wobei bei letzterem im Hardwarebereich eigentlich nie der Endkunde die Garantie hat(evga ist hier eine lobenswerte außnahme), sondern der Großhändler gegenüber dem Hersteller --> will der Großhändler dir also nicht helfen, hast du keinerlei handhabe zwecks Garantieabwicklung.
 
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Ihr immer mit euren Holzhammermethoden. Minutenlang überlegte ich, wie ich das freundlich formulieren kann. :coolblue:
 
Man muss dazu erwähnen das Asus bei Notebook zumindest anbietet das der Kunde das Gerät direkt an sie schickt (im gegensatz zu einzelner hardware und co ).

Hab ähnlich schlechte erfahrungen. Die Zeit in der sie versucht haben mein gerät zu reparieren war zwar wesentlich kürzer und ich hatte das gerät nach 1,5 Wochen zurück.
Cpu wurde ausgewechselt wobei diese garnicht defekt war. damit hatte sich das thema für asus erledigt. Das die deppen das Notebook so dämlich designt haben, dass der stromverbrauch von CPU und GPU zusammen die kapazitäten des netzteils und der elektronik intern im gerät überschritt und es somit zu konstantem throtteling der komponenten (nicht aus thermischen gründen) gekommen ist wusste man aber dagegen könnte man nichts machen und so stand ich dann blöd da. Keine hilfe von Asus. kein recht das gerät umzutauschen oder sonstiges.
Bis die das aber zugegeben haben musste ich erst wochenland mit ihnen per Mail streiten und ewig lange in der hotline mitarbeiter nerven.

Nie wieder Asus !
 
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Naja es kann ja sogar sein, dass er direkt bei Asus gekauft hat, dann passt es mit der Gewährleistung, ansonsten ist dieser Satz:

"wer sich rechtlich auskennt wird es gemerkt haben - handelt es sich um einen Gewährleistungsfall der gesetzlich geregelt ist, "

absolut lächerlich im Kontext und der TE hat sich ganz schön blamiert ;-)
 
Und davon ungeachtet - wer sich rechtlich auskennt wird es gemerkt haben - handelt es sich um einen Gewährleistungsfall der gesetzlich geregelt ist, und nicht um einen Garantiefall für den ASUS im Zweifel sogar wirklich das Recht hätte einseitig schlechte Regelungen vorzunehmen... Rein theoretisch könnte man jetzt einen Anwalt beauftragen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen... Denn es steht fest dass ASUS das Geld schuldet - aus reinem Sachmängelrecht des BGB - aber ASUS scheint auch zu wissen dass das für den Normalbürger (trotz Rechtsschutzversicherung) viel zu viel Aufwand bedeutet und ruht sich scheinbar darauf aus dass die mit dem Geld ihrer Kunden über Monate weiter wirtschaften können...

Ui, was ist denn hier passiert?
Wie andere User schon richtig gemerkt haben, gilt die Gewährleistung mit ihren Ansprüchen gegenüber dem Händler - falls du das Gerät also nicht direkt bei Asus gekauft hast, dann hast du gegenüber Asus keinerlei gesetzliche Handhabe!
Warum du hier mit einem Anwalt liebäugelst aber gleichzeitig den zeitlichen Aufwand scheust kannnich nicht verstehen - die Abwicklung ist normalerweise binnen Minuten angestoßen und auch ähnlich schnell geklärt. (Du hast quasi mehr Zeit für deinen Rant-Post verwendet, als dich die anwaltliche Vertretung gekostet hätte...)
Aber auch hier gilt: auf welcher rechtlichen Grundlage soll dein Anwalt denn etwas erreichen? (Die knapp 3 Monate Bearbeitungszeit können dir jetzt lang erscheinen, sind aber nicht absolut weltfremd - zumal du dort großzügigerweise noch diverse Kommunikation mit Asus und die ursprünglichen Reparaturversuche mit zusammengefasst hast)

Und wenn du jetzt mal in dich gehst, dann kommst du vielleicht ins Grübeln - mir ist zumindest nicht verständlich wie Asus mit deinem Geld wirtschaften soll ;-)
Wir reden hier NICHT vom Bäcker um die Ecke, sondern von einem internationalen Hardwarekonzern.
Dort ist der Geldwert deines Notebooks nicht mal aufgeführt sondern geht in der Rundung der Bilanz unter.
Als kostenlosen Kredit wird Asus das Geld also nicht verwenden - zumal die negative Publicity einen Konzern dieser Größe schwer treffen würde, wenn derartige Praktiken ans Licht kommen.

Ich habe bisher noch keine negativen Erfahrungen mit der Garantie bei Asus gemacht.
(Bisher habe ich drei Geräte auf Garantie (!) durch Asus reparieren lassen, zwei von diesen Geräten wurden mit einem neuen Mainboard ausgestattet, und habe die Geräte in keinem Fall länger als 3 Wochen vermisst - gezählt ab meiner Meldung bei Asus)
Vielleicht wäre beim nächsten Mal eine andere Herangehensweise hilfreich
 
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