Medion verweigert Garantie nach 14 Monaten

TLLmeister

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Hallo Luxxer,
ich hätte in einer privaten Angelegenheit gerne mal eine Meinung gehört, da ich in der Tat etwas irritiert bin, wie Firmen heutzutage mit ihren Kunden umgehen (was man natürlich so nicht verallgemeinern kann).
Vorgeschichte: Ich habe mir vor 14 Monaten einen MEDION Erazer X58222 (31,5" QHD Monitor) im MEDION-Onlineshop gekauft, mit dem ich bislang auch sehr zufrieden war und der mir gute Dienste zu Hause geleistet hat. Vor zwei Wochen habe ich den Monitor wie bislang immer angeschaltet, als plötzlich die Taste abgefallen ist. Die Taste ist in sich in zwei Teile gebrochen, weshalb es sich hier meiner Meinung nach um mangelhafte Verarbeitung handelt.
Da der Monitor mit 24 Monaten Garantie ausgewiesen ist also eine RMA-Anfrage an MEDION geschickt und ein Rücksendeetikett zugesendet bekommen.

Nach drei Werktagen flatterte mir per E-Mail ein Kostenvoranschlag in Höhe von 159,54 Euro in mein Postfach: „Die Prüfung hat ergeben, dass wir Ihr Gerät leider nicht im Rahmen der Garantie reparieren können. Details hierzu finden Sie auf der nächsten Seite. Wir bieten Ihnen aber an, Ihr Gerät kostenpflichtig zu reparieren. Die Reparaturkosten betragen inklusive Versandkosten 159.54 Euro.

Auf der nächsten Seite stand dann folgendes: „Eine Taste der Tastatur ist abgebrochen. Bei sachgemäßer Behandlung des Gerätes ist ein derartiger Defekt ausgeschlossen. Eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Garantie ist daher nicht möglich.“

Lustig – ich soll also den Monitor scheinbar nicht sachgemäß behandelt haben und den Defekt somit mutwillig heraufbeschworen haben. Der Monitor stand seit Tag 1 unbewegt auf meinem Schreibtisch, bei einem Auto fällt ja nach einem Jahr auch nicht der Türgriff ab, nur weil ich jeden Tag daran ziehe um einsteigen zu können. Ich habe mich also nochmals an MEDION gewandt und darum gebeten, den Fall nochmals zu prüfen, da ich die Beschädigung definitiv nicht verursacht habe.

Wie zu erwarten war stellt sich MEDION aber natürlich stur – Stichwort Beweislastumkêhr 6 Monate nach dem Kauf: „Bei der Prüfung Ihres Gerätes hat unsere Fachwerkstatt eine Beschädigung an der Taste festgestellt. Dieser Defekt ist durch eine Fremdeinwirkung entstanden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder die gewöhnliche Abnutzung des Gerätes entstanden sind. Teilen Sie uns Ihre Rückmeldung bezüglich der weiteren Vorgehensweise bitte bis zum 25.09.2018 mit. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt automatisch die kostenfreie und unreparierte Rücksendung.

Meiner Meinung nach handelt es sich weder um unsachgemäße Handhabung, noch sollte bei gewöhnlicher Nutzung nach 13 Monaten eine Taste durch „gewöhnliche Abnutzung“ auftreten. Auch das von MEDION mir zugesandte „Beweisbild“ zeigt einen völlig intakten Rahmen, der ja bei mutwilliger Beschädigung der Taste sicherlich hätte Spuren zeigen müssen.

Unbenannt.JPG

Ich bin mir bewusst, dass der Hersteller nach knapp über einem Jahr am längeren Hebel sitzt und die Gewinnmargen der Hersteller heutzutage knapp bemessen sind, aber ist solch ein ignorantes Verhalten gegenüber dem Kunden mittlerweile normal oder eher die Ausnahme?

Viele Grüße
Cisse91
 
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Jenau das macht man da und das sich Medion um glasklare Garantieansprüche drückt ist wirklich bekannt.

Deshalb kauft man wenn überhaupt Medion Teile nur im Aldi, da drücken die sich normalerweise nicht, spätestens wenn man mit nem Brief an die Aldi Zentrale droht knicken Sie ein!

Auf die komische Idee online bei Medion zu kaufen muß man allgemein und besonders bei nem Monitor auch erstmal kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben und in zukunft kein Medionschrott mehr kaufen.
 
Auf die komische Idee online bei Medion zu kaufen muß man allgemein und besonders bei nem Monitor auch erstmal kommen.
Der Preis im Vergleich zur Konkurrenz (269 Euro müssten es gewesen sein) war damals einfach unschlagbar und bislang war ich mit dem IPS-Panel auch wirklich zufrieden - ansonsten kommt mir von Medion nichts ins Haus, wie ich hierbei ja auch wieder bestätigt wurde.
 
Ich würde einfach per Einwurfeinschreiben eine 14tägige Frist zur Reparatur bzw. zum Austausch setzen, die sachgemäße Handhabung zusichern und mit einem Anwalt drohen.

Und was bitte soll das bringen? Glaub mir, dass lässt Medion völlig kalt und rausgeworfenes Geld da es eine mechanische Beschädigung ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben und in zukunft kein Medionschrott mehr kaufen.

Kann das auch nur unterschreiben.

Hab ein paar Freunde und Verwandte, die in der Vergangenheit auch das Problem hatten,
dass Medion sich bei Garantie-Angelegenheiten etc. quergestellt hat.
Da haben die erst nachgegeben, als die Post vom Anwalt bekommen haben.
 
Eigentlich sitz der Hersteller nicht am längeren Hebel denn du brauchst dich gar nicht auf die gesetzliche Gewährleistung zu berufen und somit ist die Beweislastumkehr hinfällig.
Du willst die Hersteller Garantie in Anspruch nehmen welche die einwandfreie Funktion für 24 Monate garantiert, auch für Verschleißteile wie die Taste des Ein und Ausschalters.
Ich würde einfach per Einwurfeinschreiben eine 14tägige Frist zur Reparatur bzw. zum Austausch setzen, die sachgemäße Handhabung zusichern und mit einem Anwalt drohen.

ich denke, das siehst du falsch.
innerhalb der ersten 6 monate geht man davon aus, dass der fehler von anfang an da war.
nach dem 6. monat hast du zwar gewährleistung, aber es tritt die beweislastumkehr ein.
medion ist nicht besser oder schlechter als asus, acer usw.
 
"Die Laufzeit der Garantie beträgt 24 Monate und beginnt am Tag des Kaufs des Produktes. Die Garantie bezieht sich auf Material- und Produktionsschäden aller Art, die bei normaler Verwendung auftreten können."

https://www.medion.com/de/service/garantie/

Garantie ist definitiv nicht gesetzliche Gewährleistung und wer das nicht weiß...

Das ist definitiv nix mit Beweislastumkehr!
 
in den ersten 6 moaten greift trotzdem die gesetzliche gewährleistung.danach die freiwillige herstellergarantie
die herstellergarantie legt jeder hersteller selber fest, und kann dies so handhaben, wie er es für richtig hält.
medion wird sich in diesem fall wohl des ausschlusses "versehtlicher beschädigung" bedienen.
 
wie in post 13 geschrieben gibt es in den garantiebestimmungen seitens medion den passus "versehentliche beschädigung", und darauf beruft sich medion warscheinlich.
 
Na dann muss er doch nur sagen, dass es kein Versehen, sondern Absicht war und hat vollen Garantieanspruch :lol:
 
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