Spielmops
Semiprofi
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<p><img exify_intitialized="true" style="margin: 10px; float: left;" alt="bundesregierung" src="/images/stories/logos-2013/bundesregierung.png" height="100" width="100" />Am 11. Juli hat das <a target="_blank" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html">Bundesministerium für Finanzen</a> eine Neuregelung der Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2015 fällt der Umsatzsteuersatz innerhalb der Europäischen Union in dem Land an, in dem der Kunde wohnt. Diese Regelung betrifft Verkäufe an Privatkunden. Ab 2015 gilt dann: Bestellt ein Kunde aus Deutschland in Frankreich ein E-Book, so fällt die Umsatzsteuer nicht mehr im Anbieterland an (hier: Frankreich) sondern in Deutschland. Um die Unternehmen bei der Umstellung...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/31907-mehrwertsteuer-auf-elektronische-dienstleistutngen-aendert-sich.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>