Microsoft: Trotz britischen Widerstands könnte der Konzern die Activision-Übernahme abschließen

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
113.894
Laut einem Bericht von mlex eruiert Microsoft derzeit juristische Möglichkeiten, um seine geplante Übernahme von Activision Blizzard von fast 69 Milliarden Dollar, trotz des Widerstands der britischen Regulierungsbehörde, erfolgreich abzuschließen. Ende April 2023 lehnte die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) die Vorschläge von Microsoft ab und berief sich bei seiner Ablehnung vor allem auf Bedenken hinsichtlich Wettbewerbsproblemen bezogen auf eine mögliche Monopolstellung des Konzerns im Cloud-Gaming-Markt.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Allein dass Microsoft solche Schritte in Erwägung zieht sollte auch beim härtesten Befürworter die Alarmglocken schrillen lassen. Wenn Microsoft etwas so sehr will, dann kann das nichts Gutes für die Allgemeinheit (inkl Microsoft-Kunden) bedeuten!
 
Von Anfang an, hätte man sich dagegen entschließen sollen. Diese ganzen übernahmen sind einfach Wahnsinn und durch nichts mehr zu gerechtfertigen. Es ist immer zu lasten des Verbrauchers und der Mitarbeiter.

Die letzten Übernahmen seithens Microsoft haben überhaupt nichts positives erschaffen. Alleine der Gamepass versinkt sowas von in Mittelmaß. Ist es wirklich dass, was man sich wünscht?
 
Allein dass Microsoft solche Schritte in Erwägung zieht sollte auch beim härtesten Befürworter die Alarmglocken schrillen lassen. Wenn Microsoft etwas so sehr will, dann kann das nichts Gutes für die Allgemeinheit (inkl Microsoft-Kunden) bedeuten!
Inwiefern denkst du das wären härtere Bandagen als 69Mrd Dollar? In diesem Deal sind schon mehrere Milliarden versunken, natürlich überlegt Microsoft Mittel und Wege wie der Deal trotzdem zustande kommen kann ...
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh