Mini Überwachungskamera, WLAN, Festplattenaufzeichnung (extern).

koffeinjunkie

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Kann mir jemand für zuhause eine gute Mini Kamera mit der Möglichkeit der Aufzeichnung auf eine externe Festplatte empfehlen (sofern es sowas gibt?

1080p
WLAN (kein muss)
Bewegungsaufnahme oder Daueraufnahme sollte einstellbar sein
App für Zugriff und Möglichkeit weitere Kameras derselben Art später mit der App zu bedienen
Zugriff übers Internet (auch aus dem Ausland)
Nachtaufnahme
Infrarot (nicht sichtbar)
Bild oder Videoaufnahme
Loop Aufnahme (für genügend Puffer eben die externe Festplatte)
Alarmmitteilung per email

Will es dauerhaft am Strom halten von daher ist die Größe des Akkus zweitrangig. Ich bin bisher leider noch nicht fündig geworden. Ein Zugriff mittels Browser wäre ebenfalls gut wenn das ginge aber wenn nicht kann ich es verschmerzen.

Gruß kj
 
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gelöscht
 
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Nur mal so nebenbei, IR LEDs siehst du immer. Bei Nacht leuchten die leicht rot. Unsichtbar ist da schon mal nicht ;)

Bei Kameras mit Akku gibt's seit kurzem was ähnliches wie die Arlo von Anker, nur auch mit der Möglichkeit das nicht in die Cloud zu speichern sondern lokal.
 
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@KurantRubys
Stimmt, habe da was bei durchforsten gesehen das die LED's bei Nacht usw. generell nicht sichtbar wären bei einigen Produkten.

@RPU
Danke an euch beide aber ich dachte an Mini Kameras also so klein wie möglich und mit allem was ich suche ausgestattet. Sollte so wenig wie möglich auffällig sein.
 
schau mal bei reolink rein - kennt zwar kaum einer, hat aber nach meiner Meinung ein sehr gutes Preis/Leistungsverhältnis und die Bilder sind Top !

Das sind auch nur alte Hikvision. Da kann man auch einfach direkt beim Hersteller kaufen, nebenbei hat man den vorteil das es Hikvision nächstes Jahr noch geben wird, während so reseller gerne mal von Heute auf morgen verschwinden. Außerdem bekommt man von Hikvision patches, während die reseller sowas meistens nicht anbieten um die kosten zu drücken.
 
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@TheBigG Wir kommst du darauf das Reolink auf Hikvision System aufbauen?

Ich habe einige Hikvison Systeme in Einsatz (keine 4k Systeme) und seit 2 Wochen ein Reolink RLK8-800B4 + 2 zusätzliche Kameras am laufen. Da ist aber mal überhaupt nichts ähnlich vom Design bis zur Software. Man muss dabei aber auch wirklich beachten das die Reolink Systeme Plug&Play sind und für Anfänger oder Iphone User :asthanos: zugeschnitten sind . Für die Kohle aus DE/UK mit Garantie ist das schon Okay. Hikvision ist da etwas anspruchsvoller bzw. sollte man schon etwas Ahnung von der Materie mitbringen.

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System ist das Reolink allerdings Rotz.
 
Keiner weitere Ideen oder Vorschläge? Wie Kamera getarnt als Rauchmelder geht auch. Wie ist die Marke Foscam? Die Haben haben auch kompakte Geräte zur Aufzeichnung?
 
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Ich kann dir da mit gutem Gewissen einen Raspberry Pi Zero W mit der Raspi Cam (ohne IR Filter) und 2x 2W IR Leds dazu empfehlen (z.B. sowas hier, aber auf Kühlung der LEDs achten). Filmt hervorragend in völliger Dunkelheit bis ca. 3-4M, danach wirds recht dunkel. Für einen Eingangsbereich aber ausreichend.
Mit dem RPi Cam Web Interface (oder hieß es RPI Cam Control?) kannst du ALLES einstellen (z.B. Aufnahme ab wie viel Pixel von Bild zu Bild, Videos, Bilder serien etc. etc.). Das Ding schließt du an eine Powerbank an, die Permanent am Strom hängt und so bei einem Stromausfall auch weiter läuft (achtung, können nicht alle Powerbanks).

Ist wirklich nicht viel Aufwand das einzurichten und im Vergleich echt günstig. Du kannst dann auch bei Aufnahme eigene Skripte laufen lassen um dann z.B. Lichter anzuschalten etc.
Falls du Spaß am basteln hast, auf jeden Fall einen Versuch wert.
 
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Ok danke aber das ist weniger etwas für mich. Selbst wenn eine kleine Lösung "ausreichend" für mein Vorhaben sein sollte will ich von Anfang an was recht gutes kaufen was dem technischen Zeitalter entspricht da eine Verwendung später anderweitig so auch abgedeckt ist. Basteln möchte ich nicht. Immer wieder das gleiche Probleme, entweder ist das was man sucht zu teuer und geht über das private nutzen hinaus oder zu billig. Dazwischen nichts.... :-/
 
Technisch steht der RPI super da. Auch hast du viel mehr Freiheiten als bei anderen Systemen.

Aber wenn du etwas komplett fertiges suchst, was "mit einem Knopfdruck tut" ist das in der Tat dann weniger für dich.
 
Wie Kamera getarnt als Rauchmelder geht auch.
Solche Kameras sind in Deutschland illegal und das wäre auch schon keine Ordnungswidrigkeit mehr so eine Kamera zu besitzen, sondern eine Straftat.
@TheBigG Wir kommst du darauf das Reolink auf Hikvision System aufbauen?
Ich hatte per nmap geguckt welche IP die Kamera die ich hier mal zum testen hatte von Reolink und dabei fiel mir auf das die die MAC auf Hangzhou Hikvision Digital Technology Co.,Ltd. registriert ist.
 
Solche Kameras sind in Deutschland illegal und das wäre auch schon keine Ordnungswidrigkeit mehr so eine Kamera zu besitzen, sondern eine Straftat.

Nicht dass ich wüsste, ich kann in meiner Wohnung (versteckt) Filmen so viel ich lustig bin. Solange ich nicht den Gehweg oder andere öffentliche Bereiche etc erwische und meine (eingeladenen) Besucher darauf hinweise ist alles i.O.
 
Nicht dass ich wüsste, ich kann in meiner Wohnung (versteckt) Filmen so viel ich lustig bin. Solange ich nicht den Gehweg oder andere öffentliche Bereiche etc erwische und meine (eingeladenen) Besucher darauf hinweise ist alles i.O.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, allein der Besitz ist bereits Strafbar. 90 TKG - Einzelnorm
 
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, allein der Besitz ist bereits Strafbar. 90 TKG - Einzelnorm

Das stimmt nicht! Nochmal: ich kann mit dem Teil in meinen privaten Wänden machen, was ich will. Was ich MUSS: wenn ich Gäste habe, diese eindeutig darauf hinweisen. Kritisch wird es natürlich, wenn ich das Ding im Gästezimmer an der Decke anbringe und niemandem davon etwas erzähle. Wenn ich allerdings das Ding mit meiner Frau zusammen im Schlafzimmer über dem eigenen Bett anbringe, ist es mitnichten illegal.
 
Das stimmt nicht! Nochmal: ich kann mit dem Teil in meinen privaten Wänden machen, was ich will.

Also das Gesetz ist da sehr klar formuliert mit
Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind
Wie kommst du jetzt auf die Idee das es irgendwem zu erzählen was ändert?
 
Nochmal: was ich in meinen 4 Wände mache, ist meine Sache. ;)

Edit: Ich glaub, ich muß das etwas näher ausführen. Wenn man das Gesetz so liest, wie Du das verlinkt hast, dann mag das stimmen. Ich bin kein Anwalt, weiß aber, was meiner drüber gesagt hat. Vor einer längeren Zeit (> 1 Jahr) hatte ich meinen mal zu genau dem Thema gefragt, weil es mich eben auch interessierte. Er nannte mir diverse Paragraphen und erklärte viel. Ich bin kein Anwalt :fresse: , aber soviel ist hängen geblieben: Sobald ich eindeutig darauf hinweise ("Leute, bei mir in der Wohnstube ist zur Sicherheit im (in Bayern eh vorgeschriebenen) Rauchmelder ne Kamera!"), bin ich komplett safe.
Das ist mein Wissenstand. :)
 
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Nochmal: was ich in meinen 4 Wände mache, ist meine Sache. ;)

Edit: Ich glaub, ich muß das etwas näher ausführen. Wenn man das Gesetz so liest, wie Du das verlinkt hast, dann mag das stimmen. Ich bin kein Anwalt, weiß aber, was meiner drüber gesagt hat. Vor einer längeren Zeit (> 1 Jahr) hatte ich meinen mal zu genau dem Thema gefragt, weil es mich eben auch interessierte. Er nannte mir diverse Paragraphen und erklärte viel. Ich bin kein Anwalt :fresse: , aber soviel ist hängen geblieben: Sobald ich eindeutig darauf hinweise ("Leute, bei mir in der Wohnstube ist zur Sicherheit im (in Bayern eh vorgeschriebenen) Rauchmelder ne Kamera!"), bin ich komplett safe.
Das ist mein Wissenstand. :)

Dann würde ich dir einen anderen Anwalt empfehlen, entweder hat er deine Frage nicht richtig verstanden oder sich da irgendwas aus den Fingern gesogen, aber mit dem geltenden Gesetz und entsprechenden Urteilen dazu, wärst du jedenfalls zweifelsfrei schuldig.
 
@TheBigG
Du musst schon das UND in dem Gesetztestext mitlesen. Nur veboten WENN ...[und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören ...] In meiner Wohnung nicht unbemerkt, da ich darauf hinweise(n muss).
 
@ Nonaamee, genau da liegt dein Fehler denn du liest den Gesetzestext nicht richtig,
[und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören ...]
das bestimmt ist das entscheiden Wort, dieses Verbot wurde wenn ich mich täusche unter anderen wegen dieser Stofftiere mit Kamera im Auge usw. geschaffen,
 
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Dann würde ich dir einen anderen Anwalt empfehlen, entweder hat er deine Frage nicht richtig verstanden oder sich da irgendwas aus den Fingern gesogen, aber mit dem geltenden Gesetz und entsprechenden Urteilen dazu, wärst du jedenfalls zweifelsfrei schuldig.

Ich seh es komplett anders, aber das soll auch völlig egal sein. Wenn ich die Dinger bei mir einsetzen möchte, würde ich das tun. Ende der Geschichte. :coffee:

PS: Mein Anwalt(sbüro) ist mega - kein Grund, das zu wechseln, nur weil ein Forennutzer der Meinung ist, schlauer als sie zu sein. ;).
 
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Ich seh es komplett anders, aber das soll auch völlig egal sein. Wenn ich die Dinger bei mir einsetzen möchte, würde ich das tun. Ende der Geschichte. :coffee:
Der Gesetzgeber ist hier sehr deutlich wie er es sieht, frag doch mal dein Anwaltsbüro wie empfehlenswert es ist Straftaten zu begehen öffentlich anzukündigen, Hausdurchsuchungen gab es schon für weniger :rofl:
PS: Mein Anwalt(sbüro) ist mega - kein Grund, das zu wechseln, nur weil ein Forennutzer der Meinung ist, schlauer als sie zu sein. ;).
Haha.
Du hast ja schön beschrieben wie dein Anwalt aufgetreten ist und das wäre ein Bilderbuch Beispiel für sicheres auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit.
Auch wenn du in der Thematik hier keine Hilfe bist, ein guter Kunde scheinst du ja zumindest zu sein, wenn man dich mit den einfachen Taschenspieler tricks schon bekommt.
 
Alles gut - mach, was Du nicht lassen kannst. ;) :coffee:

PS: Du bist auch keine Hilfe (um bei Deinen Worten zu bleiben), denn das ist nicht die Frage des TE gewesen.
 
denn das ist nicht die Frage des TE gewesen.

Doch das war sie
Wie Kamera getarnt als Rauchmelder geht auch.

Aber ihr musstet ja das Diskutieren anfangen da eure Meinung mehr Gewichtung haben soll als das Gesetz. Selbst wenn ihr das Gesetz nicht kennt Google hätte gereicht um die Wissenslücke zu füllen, aber stattdessen kommt man mit irgendwelchen dubiosen Anwälten um die Ecke die eure Meinung belegen sollen. Was soll der Scheiß?
 
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@TheBigG
Du musst schon das UND in dem Gesetztestext mitlesen. Nur veboten WENN ...[und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören ...] In meiner Wohnung nicht unbemerkt, da ich darauf hinweise(n muss).
Du sollst keine Zitate sinnentstellend verkürzen. 11. Gebot.
Korrekt lautet der Anfang Deines Zitat (Unterstreichung von mir): "[...] geeignet und dazu bestimmt sind [...]". @TheBigG hat vollkommen recht!


Ich seh es komplett anders,
Du meinst falsch.

aber das soll auch völlig egal sein. Wenn ich die Dinger bei mir einsetzen möchte, würde ich das tun. Ende der Geschichte. :coffee:
Und, gesetzt den Fall, wir würden uns kennen, wenn ich sie dann entdecken würde, wäre ich bei der Polizei - Freundschaft hat Grenzen.

PS: Mein Anwalt(sbüro) ist mega
Mega peinlich vielleicht. Aber vielleicht bist es ja auch nur Du, der das Anwalt-Büro vollkommen mißverstanden hat...
 
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Doch das war sie


Aber ihr musstet ja das Diskutieren anfangen da eure Meinung mehr Gewichtung haben soll als das Gesetz. Selbst wenn ihr das Gesetz nicht kennt Google hätte gereicht um die Wissenslücke zu füllen, aber stattdessen kommt man mit irgendwelchen dubiosen Anwälten um die Ecke die eure Meinung belegen sollen. Was soll der Scheiß?

Genau - was soll der Scheiß? Wer hat mit der Sch... angefangen? Meines Wissens nach nicht ich, sondern Du. Aber Hauptsache, sich als Gesetzeskenner ausgeben und auf andere herabschauen. Du bis ein ganz Großer! :bigok:

Du sollst keine Zitate sinnentstellend verkürzen. 11. Gebot.
Korrekt lautet der Anfang Deines Zitat (Unterstreichung von mir): "[...] geeignet und dazu bestimmt sind [...]". @TheBigG hat vollkommen recht!


Du meinst falsch.

Und, gesetzt den Fall, wir würden uns kennen, wenn ich sie dann entdecken würde, wäre ich bei der Polizei - Freundschaft hat Grenzen.

Mega peinlich vielleicht. Aber vielleicht bist es ja auch nur Du, der das Anwalt-Büro vollkommen mißverstanden hat...

Wie kommt Ihr drauf, daß ich sowas eingesetzt habe? Der Thread stammt nicht von mir und ich hab danach auch nicht gesucht. Ich hab lediglich das gesagt, was ich weiß. Ob das jetzt Eurer Meinung nach falsch ist, geht mir aber sowas von am Arsch vorbei. :)
Richtig - Freundschaft hat Grenzen. Aber was hat das jetzt mit mir zu tun? Siehe meine ersten 2 Sätze zu Deinem Zitat. :rolleyes:
 
Du sollst keine Zitate sinnentstellend verkürzen. 11. Gebot.
Korrekt lautet der Anfang Deines Zitat (Unterstreichung von mir): "[...] geeignet und dazu bestimmt sind [...]". @TheBigG hat vollkommen recht!

Letzer OT Beitrag von mir, danach klink ich mich aus.

Ihr seid des Wörtchens UND nicht mächtig, oder? Ja, geeignet. Aber dazu müssen sie AUCH (deshalb das UND) dazu bestimmt sein, böses zu tun. Sind sie hier aber nicht. Punkt aus.

Mit dem Wörtchen UND müssen BEIDE BEDINGUNGEN erfüllt sein. Sind sie nicht. Schönes Wochenende an alle!
 
Letzer OT Beitrag von mir, danach klink ich mich aus.

Ihr seid des Wörtchens UND nicht mächtig, oder? Ja, geeignet. Aber dazu müssen sie AUCH (deshalb das UND) dazu bestimmt sein, böses zu tun. Sind sie hier aber nicht. Punkt aus.

Mit dem Wörtchen UND müssen BEIDE BEDINGUNGEN erfüllt sein. Sind sie nicht. Schönes Wochenende an alle!

Das und ist nichts Wert, du hättest schon verloren wenn ich dich mit deiner Kamera anzeige die Aussieht wie ein Rauchmelder und dann einfach in meinen Blog schreibe das du damit das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufnehmen kannst.
Bumm, beides erfüllt und wenn du dich da auch so uneinsichtig zeigst bist du halt 25000€ ärmer. Kannst du ja gerne für dich entscheiden das du dieses Risiko eingehen willst, aber dann lass andere daraus die möglicherweise dann aus Unwissenheit deiner Aussage glauben und dann vor ernsten Problemen stehen.
 
Das Verbot, solche Anlagen zu besitzen, gilt nicht für denjenigen, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Anlage

UND weil das Wort hier ja gerade so beliebt ist....

Was ist dann damit ????

weil im Anschluss folgt :

1.
als Organ, als Mitglied eines Organs, als gesetzlicher Vertreter oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines Berechtigten nach Absatz 2 erlangt,

UND ich als Eigentümer und Betreiber als Organ gelte


Oder ??
 
Ja, allerdings Absatz 2 sagt
(2) Die zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden lassen Ausnahmen zu, wenn es im öffentlichen Interesse, insbesondere aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, erforderlich ist. Absatz 1 Satz 1 gilt nicht, soweit das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ausfuhr der Sendeanlagen oder sonstigen Telekommunikationsanlagen genehmigt hat.
und mir ist schleierhaft wie du als Privatperson nachweisen willst das du im öffentlichen Interesse oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit handelst.
 
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