MSI Garantie ohne Händler - ein unmögliches Unterfangen?

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highwind

Guest
Servus,

ich habe hier ein Mainboard (MSI B450M Pro VDH Max), dass offensichtlich einen Defekt erlitten hat und jetzt nicht mehr startet (alles probiert, EZ Debug LED bleibt immer bei "CPU" hängen).
Da das Mainboard ein Geschenk war (und ich zum "Schenker" keinen Kontakt mehr habe), ist es mir nicht möglich den Händler ausfindig zu machen und eine Garantieabwicklung über diesen zu initiieren.

Daraufhin rief ich den MSI Kundendienst an. Dort riet man mir es über einen der gelisteten (http://de.msi.com/service/wheretobuy/) Fachhändler zu probieren. Gleichzeitig bestätigte man mir anhand der Seriennummer, dass für das Mainboard noch über 6 Monate Garantie bestehen (3 Jahre ab Herstellung, die Anfang 2020 war).

Ich fragte diverse dieser Fachhändler an und entweder wurde die Abwicklung für "Fremdkunden" direkt abgelehnt oder es wurden fällige "Vorab-Servicepauschalen" genannt, die den Zeitwert des Mainboards mehr oder weniger deutlich überschritten (ich verzichte an dieser Stelle bewusst auf namentliche Nennungen der entsprechenden Fachhändler).

Daraufhin rief ich erneut den MSI Kundendienst an und schilderte den Sachverhalt. Man riet mir diesmal mein Anliegen schriftlich per Mail bzw. per Ticket über die MSI Homepage zu kommunizieren. Das tat ich (sehr ausführlich) und als Rückmeldung bekam ich zunächst über insgesamt drei Mails hinweg Handlungsanweisung / "Tipps" wie ich das Mainboard wieder gangbar bekommen würde (dass ich bereits im Erstkontakt mehr als deutlich und ausführlich beschrieben hatte, dass ich das alles bereits getestet habe und dass es mit 100%iger Sicherheit am Mainboard liegt, schien nicht zu interessieren).
Nachdem das "durchgekaut" war und mein Kommunikationspartner dann wohl endlich auch davon überzeugt war, dass dieses Mainboard defekt sei, verwies er mich zur Garantieabwicklung an einen Fachhändler, den ich unter http://de.msi.com/service/wheretobuy/ finden könne...


Ist das MSIs Vorstellung einer sinnvollen Garantieleistung?
3 Jahre zu versprechen und im Fall der Fälle dann im Verbund mit maximal unkooperativen Fachhändlern, die selber natürlich das geringst möglich Interesse an einer erfolgreichen Garantieabwicklung haben (kostet Zeit/Geld, bringt nix ein und ein auf Garantie getauschtes Board ist eins was dann im Fachhandel weniger neu verkauft) ein Hase und Igel Spiel mit dem Kunden zu veranstalten?
 
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Die Garantie-Bedingungen sind doch klar formuliert.

Die meisten Hersteller handhaben es so, dass nur dem ursprünglichen Käufer über dessen Vertragspartner Garantieleistungen zustehen.

Also in den sauren Apfel beißen und den Händler der ja nicht Vertragspartner war für seinen Service bezahlen oder halt darauf verzichten. :oops:
 
Die Garantie-Bedingungen sind doch klar formuliert.
Das bestreitet doch auch niemand... :rolleyes:
Die Gesetze zur Todesstrafe in einigen US Bundesstaaten sind auch klar formuliert, trotzdem wird seit Jahrzehten über die "Sinnhaftigkeit" diskutiert

Die meisten Hersteller handhaben es so, dass nur dem ursprünglichen Käufer über dessen Vertragspartner Garantieleistungen zustehen.
Das ist -mit verlaub- kompletter Unsinn... mal abgesehen davon, dass es hier nicht darum geht, wem die Garantieleistung zusteht (MSI bestreitet mitnichten, dass sie mir, als Besitzer des Produkts zustehen, ganz im Gegenteil, es wurde mir sogar bestätigt...) bieten eigentlich alle (Mainboard-)Hersteller eine Garantieabwicklung über "sich selber" an, anstatt den Kunden auf eine unendliche Odyssee der Zuständigkeiten zwischen Einzelhändler und und eigenem Support zu schicken.

Bei ASUS z.B. rufe ich an oder eröffne ein Ticket und bekomme daraufhin eine RMA Nummer und eine Adresse an die ich das defekte Produkt schicke - alles ohne den Händler auch nur im geringsten involvieren zu müssen oder auf dessen Mithilfe angewiesen zu sein...

Also in den sauren Apfel beißen und den Händler der ja nicht Vertragspartner war für seinen Service bezahlen oder halt darauf verzichten. :oops:
Sorry, aber du scheinst hier massiv Dinge durcheinander zu werfen..
Es geht um eine von MSI gewährte Garantieleistung, die sich auf das Produkt bezieht, nicht auf den Händler

Wer "Vertragspartner" ist, ist in dem Zusammenhang vollkommen egal, denn das Board ist aus der (gesetzlichen) Gewährleistungspflicht (die mir der Händler geben muss) längst raus und hat mir gegenüber keinerlei Verpflichtungen mehr (auch keine Garantieabwicklung).
Oder mit anderen Worten: selbst wenn ich den Händler kennen würde, könnte der die Garantieabwicklung verweigern oder nach belieben bepreisen, denn nicht er hat mir die Garantie gewährt, sondern der Hersteller, MSI!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Warum so kompliziert... einfach zum nächsten Mediamarkt gehen und dort abwickeln, Pauschale war damals noch ca. 20€ und ich glaube kaum dass es heute unverhältnismäßig mehr sein dürfte.. :unsure:

Mfg.
 
Die Garantieleistung wird aber nur über Händler abgewickelt, und ein Händler der nicht dein Vetragspartner ist muss für dich nicht kostenlos Garantieleistungen abwickeln, hoffe jetzt klingelt es.

Ist doch schon ein Zugeständnis von MSI, dass du es über einen Händler einreichen kannst.

Ohne Rechnung auf eigenen Namen gibt es von den meisten Herstellern keine Garantie-Leistungen.

Sonst könnte sich ja jeder auf Ebay & Co durchgepoppte HW für einen schmalen Taler kaufen und beim Hersteller zwecks kostenloser Reparatur anklopfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum so kompliziert... einfach zum nächsten Mediamarkt gehen und dort abwickeln, Pauschale war damals noch ca. 20€ und ich glaube kaum dass es heute unverhältnismäßig mehr sein dürfte.. :unsure:

Mfg.
Wie lange ist das her?
Genau diesen Fachhändler (bzw den zur Gruppe gehörenden Partnermarkt) habe ich angesprochen und die Abwicklung für nicht dort gekauft Ware wurde verweigert...




Die Garantieleistung wir aber nur über Händler abgewickelt, und ein Händler der nicht dein Vetragspartner ist muss für dich nicht kostenlos Garantieleistungen abwickeln, hoffe jetzt klingelt es.
Und genausowenig muss das der Händler, der mein Vertragspartner für den Kauf war/ist!!!
Mein Vertragspartner für die Herstellergarantie ist der Hersteller - das sagt auch schon der Name!
Hoffe jetzt klinget es...

Ist doch schon ein Zugeständnis von MSI, dass du es über einen Händler einreichen kannst.
Nein, das ist kein Zugeständnis, es ist eine (vor dem Kauf) gewährte Garantie über 3 Jahre ab Herstellungsdatum

Ohne Rechnung auf eigenen Namen gibt es von den meisten Herstellern keine Garantie-Leistungen.
Nochmal: Das ist erstens Unsinn und zweitens geht es darum überhaupt nicht!
Mit MSI habe ich jetzt zwei mal telefoniert, für die relevant war einzig und alleine die Seriennummer um über das Herstellungsdatum den Garantiezeitraum zu prüfen, denn das ist diesbzlg das einzig relevante laut der durch MSI gegebenen Garantiebedingungen!

EDIT
ASUS interessiert der Kaufbeleg z.B. auch nur aufgrund des darauf vermerkten Kaufdatums, da deren Grantie ab Erstverkauf an einen Endkunden gilt.
Wer dieser Erstkäufer ist, ist denen völlig egal. Ich habe selber bereits ein ASUS Mainboard erfolg durch ASUS auf Garantie getauscht bekommen, bei dem ich nicht der Erstkäufer war und Name/Adresse/Ort auf der Rechnung komplett von meinen abwichen...
 
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Ich würde das durchaus anders sehen, so es sich beim Händler um einen offiziellen Vetriebspartner/Reseller von MSI handelt.
Wenn z.B. im Shop auch noch die Garantie beworben wird, ist der Händler dann schon in der Pflicht.
Aber du weisst es vermutlich besser ungeachtet der Tatsache, dass du von MSI schon mehrfach an eben solche Händler verwiesen wurdest. :LOL:
Ich habe mal via Arlt eine Komponente von MSI eingereicht, hatte damals 25€ gekostet, ist aber schon ein paar Jährchen her.

3. Motherboards Servicerichtlinie
Garantiedauer: 3 Jahre
Die Garantie von 36 Monaten gilt für alle MSI Motherboards, ab Produktionsdatum. Die Garantiezeit gilt für alle Motherboards die von MSI Deutschland in Österreich und Deutschland vertrieben wurden. Die Garantieabwicklung erfolgt über den Händler bei dem Sie das Produkt gekauft haben oder einem anderen Fachhändler der MSI Produkte verkauft und unsere Serviceleistungen nutzt.

 
Zuletzt bearbeitet:
idk, ehrlich gesagt wär mir das für ein solches board echt zu aufwändig mich mit Händlern ewig rumzuschlagen. Mal abwarten, was hier von MSI dazu gesagt wird, vielleicht lässt es sich ja so regeln. Wenn nich würd ich halt einfach n neues board kaufen. B450 Bretter kriegt man inzwischen hinterhergeworfen.
Ist halt ne scheiss Situation mit der Schenkung. Kann jedem nur raten, Schenkungsverträge zu machen, auch wenn es im ersten Moment übertrieben klingt. Aber damit vermeidet man genau solche Situationen.
 
Ich würde das durchaus anders sehen, so es sich beim Händler um einen offiziellen Vetriebspartner/Reseller von MSI handelt.
Wenn z.B. im Shop auch noch die Garantie beworben wird, ist der Händler dann schon in der Pflicht.
Aber du weisst es vermutlich besser ungeachtet der Tatsache, dass du von MSI schon mehrfach an eben solche Händler verwiesen wurdest. :LOL:
Ich habe mal via Arlt eine Komponente von MSI eingereicht, hatte damals 25€ gekostet, ist aber schon ein paar Jährchen her.

Das magst du gerne anders sehen, mit Fakten bzw. juristischer Sachlage hat das nur nichts zu tun.

In welchem Shop soll denn Garantie beworben werden?
Hier, wahllose MSI Mainboards in den Shops:
Von Garantie liest man da kein einziges Wort!... natürlich nicht, denn sonst wäre sie ja Teil des Angebots und damit Kaufvertrages zwischen Händler und Kunde - und warum sollte sich ein Händler das freiwillig ans Bein binden?

Die Garantie und deren Bedingungen finden sich einzig auf der MSI Homepage... nicht bei Mindfactory, nicht bei MediaMarkt/Saturn, nicht bei Alternate, nicht bei welchem Händler auch immer

Und dadurch dass du das, was ich im Eröffnungspost bereits geschrieben habe und -nochmal- nicht als Tatsache bestreite/leugne sondern als Metode kritisiere, möchtest du mir bzw uns jetzt was genau sagen?




idk, ehrlich gesagt wär mir das für ein solches board echt zu aufwändig mich mit Händlern ewig rumzuschlagen. Mal abwarten, was hier von MSI dazu gesagt wird, vielleicht lässt es sich ja so regeln. Wenn nich würd ich halt einfach n neues board kaufen. B450 Bretter kriegt man inzwischen hinterhergeworfen.
Ist es auch, deswegen habe ich ja hier gepostet...

Ist halt ne scheiss Situation mit der Schenkung. Kann jedem nur raten, Schenkungsverträge zu machen, auch wenn es im ersten Moment übertrieben klingt. Aber damit vermeidet man genau solche Situationen.
Nein, tut man nicht... nochmal:
Mit dem Sachverhalt der Schenkung hat das rein gar nichts zu tun!
Hätte ich das Board selber auf meinen Namen im Internet bestellt ODER beim freundlichen Computerhändler um die Ecke gekauft (und damit überlicherweise ohne Namen auf dem Kaufbeleg!) und dieser Internetversandhandel bzw. Computerhändler um die Ecke hätten inzwischen dicht gemacht (Insolvenz, whatever) ODER hätten auch einfach nur "keinen Bock" sich darum zu kümmern, dann wäre ich defacto in exakt der gleichen Situation!!!


Das grundlegende Problem an diesem "Konstrukt" der Herstellergarantie bei MSI ist, dass eine zugesicherter Garantieleistung von A (MSI) gegenüber B (Käufer) besteht, die Abwicklung aber auf C (Händler) "abgeladen" wird, dem die Garantieleistung zwischen A und B vollkommen egal sein kann (und defacto auch ist) und der auch in keinerlei Verpflichtung steht diese irgendwie zu erfüllen!


Im Computerbase Forum ist ein Fall geschildert, wo eine MSI Grafikkarte, die vor mehr als 2 Jahren bei der MF gekauft wurde, defekt dorthin geschickt wurde, mit der Aufforderung die Garantie über den Hersteller abzuwickeln und die dann von der MF zurück kam, mit dem Hinweis, dass die Gewährleistungspflicht der MF bereits abgelaufen sei.
 
In Ausnahmefällen, wie z.B. Insolvenz des Händlers oder Ablehnung der Garantieabwickelung aus fragwürdigen Gründen lassen Hersteller wie Asus/MSI dann auch mal eine direkte RMA zu.

Asus will dafür auch einen Erwerbsnachweis sehen, meine letzte RMA Anfrage bei Asus ist gerade mal ein paar Wochen her, wurde über den Händler abgewickelt, dabei hatte ich zuvor Kontakt mit dem Support.

Mindfactory ist ja als Servicewüste bekannt, wer beim günstigsten Kistenschieber kauft sollte sich dann halt nicht wundern wenn Mängelhaftung bestenfalls nach BGB abgeleistet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit dem Sachverhalt der Schenkung hat das rein gar nichts zu tun!
Doch, genau das hat es. Du hast es defacto versäumt dir die nötigen Informationen und Belege für den Garantiefall geben zu lassen. Wenn du das Zeug hättest, wäre es ja kein Problem den Händler zu kontaktieren und den Garantiefall wie von MSI in den Garantiebedingungen festgeschrieben, zu eröffnen. Haste aber nich, und jetz is der Hersteller mit seinen betrügerischen Garantiebedingungen doof? Macht Sinn.

Das grundlegende Problem an diesem "Konstrukt" der Herstellergarantie bei MSI ist, dass eine zugesicherter Garantieleistung von A (MSI) gegenüber B (Käufer) besteht, die Abwicklung aber auf C (Händler) "abgeladen" wird, dem die Garantieleistung zwischen A und B vollkommen egal sein kann (und defacto auch ist) und der auch in keinerlei Verpflichtung steht diese irgendwie zu erfüllen!
Das ist doch das Ding von MSI wie sie Ihre Garantie gestalten. Wenn die sagen geh über den Händler, dann ist das so. Das hat bei Fernostherstellern vor allem mal logistische und zolltechnische Gründe aber um das zu verstehen, bräuchte man ein Mindestmaß an Weitsicht. Dass die das nicht zu Spaß machen, um die Kunden zu Ärgern, sollte jedem normaldenkenden Menschen bewusst sein. Nur weil Andere das anders handhaben, heißt das gar nichts und weil du jetz das Problem hast, dass es keinen richtigen Händler hierfür zu geben scheint, ist das nicht die Schuld von MSI sondern deine eigene, weil du dir die Informationen nicht geben lassen hast. Ist ja nicht so, dass es nicht schwarz auf weiß in den Garantiebestimmungen stehen würde.

Ich würd an deiner Stelle mal den Ball flach halten, schließlich willst du was von denen haben und nicht umgekehrt. So wie man in den Wald ruft kommts auch wieder raus.
Versteh nich wie man sich wegen nem 30 Euro board so aufregen kann, vor allem wenn man selber Schuld ist. Wenn dir das alles nicht passt, dann hake es als Lehrgeld ab und kauf eins von nem anderen Hersteller 🤷‍♂️ Vorher aber mal in die Garantiebedingungen schauen.

Ich kann mein 550 Euro Apex jetz auch nach Dänemark schicken, weil ASUS das so will. Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung also spielst du nach ihren Regeln oder du hast halt einfach Pech.
 
Doch, genau das hat es. Du hast es defacto versäumt dir die nötigen Informationen und Belege für den Garantiefall geben zu lassen. Wenn du das Zeug hättest, wäre es ja kein Problem den Händler zu kontaktieren und den Garantiefall wie von MSI in den Garantiebedingungen festgeschrieben, zu eröffnen. Haste aber nich, und jetz is der Hersteller mit seinen betrügerischen Garantiebedingungen doof? Macht Sinn.
Nein, das hat es nicht, denn (wie ich jetzt bereits zum dritten mal in diesem Thread erkläre...) ändert defacto weder ein "Schenkungsvertrag" noch irgendwelche "nötigen Informationen und Belege für den Garantiefall" etwas daran, dass ein Händler
- einfach nicht mehr existieren könnte
- die Abwicklung der Garantie grundsätzlich verweigern könnte
- eine so hohe Servicegebühr dafür verlangen könnte, dass es schlicht und ergreifend unrentabel ist!

In jedem dieser Fälle stehst du vor dem gleichen Problem wie ich jetzt und kannst dir mit deinem "Schenkungsvertrag" oder "nötigen Informationen und Belegen für den Garantiefall" vielleicht noch den Hintern nach dem Stuhlgang abwischen, aber ganz sicher keine Garantie über den von MSI vorgesehen Weg geltend machen! :rolleyes:
Und ob du das jetzt nicht verstehen kannst oder willst, ändert daran, dass es so ist, genau gar nichts...


Das ist doch das Ding von MSI wie sie Ihre Garantie gestalten. Wenn die sagen geh über den Händler, dann ist das so.
Natürlich ist das das Ding von MSI...
Und es ist "mein Ding" diese Art der Abwicklung zu kritisieren!

Ich würd an deiner Stelle mal den Ball flach halten, schließlich willst du was von denen haben und nicht umgekehrt.
Und ich würde an deiner Stelle mal beim Thema bleiben statt weiter in unsachlicher Polemik zu versinken.

Richtig, ich will etwas von denen haben - eine zustehende Garantieleistung. Und die bekomme ich (wie übrigens die meisten Dinge im Leben) bestimmt nicht, wenn ich ruhig bin und demütig hinnehme was man mir vorsetzt, nur weil du, als "Unbeteiligter mit Meinung" meinst, ich hätte das so zu tun...

Versteh nich wie man sich wegen nem 30 Euro board so aufregen kann, vor allem wenn man selber Schuld ist.
Brauchst du auch nicht verstehen... ich verstehe z.B. auch nicht warum man hier einen von Schenkungsvetrag oder ähnlichem Quark erzählt, wenn das Thema "Kritik an der Art der Garantieabwicklung von MSI" ist. Aber zum Glück muss man auch nicht alles verstehen...

Dass ich selber Schuld daran sein soll, dass ein Mainboard während der Garantiezeit den Geist aufgibt und der Hersteller für die Abwicklung dieser Garantie unbedingt auf dritte setzt, die damit nichts zu tun haben wollen / kein Interesse daran haben, liegt natürlich auf der Hand... :fresse:

Wenn dir das alles nicht passt, dann hake es als Lehrgeld ab und kauf eins von nem anderen Hersteller 🤷‍♂️ Vorher aber mal in die Garantiebedingungen schauen.
Mit Verlaub, mit dem Lesen hast du es nicht so, oder? :confused:
Ich habe von diesem Hersteller nichts gekauft (und werde es auch ganz bestimmt nicht tun...) - Ich habe ein Produkt dieses Herstellers geschenkt bekommen, entsprechend konnte ich mir auch vorher keine Garantiebedinungen anschauen und kann jetzt kein Lehrgeld zahlen!

Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung also spielst du nach ihren Regeln oder du hast halt einfach Pech.
Oder ich mache den Mund auf, kritisiere was mir nicht gefällt und ändere damit vielleicht etwas...

Eine Produktgarantie auf ein verkauftes Produkt ist übrigens keine freiwillige Leistung - aber bei deinem offensichtlichen Rechts(un)verständnis wundert man sich über so eine Aussage dann irgendwie auch nicht mehr... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, das hat es nicht, denn (wie ich jetzt bereits zum dritten mal in diesem Thread erkläre...) ändert defacto weder ein "Schenkungsvertrag" noch irgendwelche "nötigen Informationen und Belege für den Garantiefall" etwas daran, dass ein Händler
- einfach nicht mehr existieren könnte
- die Abwicklung der Garantie grundsätzlich verweigern könnte
- eine so hohe Servicegebühr dafür verlangen könnte, dass es schlicht und ergreifend unrentabel ist!

In jedem dieser Fälle stehst du vor dem gleichen Problem wie ich jetzt und kannst dir mit deinem "Schenkungsvertrag" oder "nötigen Informationen und Belegen für den Garantiefall" vielleicht noch den Hintern nach dem Stuhlgang abwischen, aber ganz sicher keine Garantie über den von MSI vorgesehen Weg geltend machen! :rolleyes:
Und ob du das jetzt nicht verstehen kannst oder willst, ändert daran, dass es so ist, genau gar nichts...
Dein Problem ist doch gar nicht, dass der Händler nicht existiert, sondern dass du keine Ahnung hast, welcher der Richtige ist und es auch gar nicht nachweisen kannst, dass Händler XY auch zuständig ist. Also wo hast du denn bitte einen Anspruch auf irgendwas ohne irgendetwas vorzuweisen? Wer sagt denn, dass das board nicht vom LKW gefallen ist und du jetzt das Diebesgut loswerden willst durch die RMA?

Natürlich kann ein Händler die Abwicklung der Garantie für Dritte ablehnen wenn er das denn will. Denn du hast mit diesem Händler keinerlei rechtsbindenden Vertrag geschlossen. Du fordest - wahrscheinlich auch noch kostenfrei - eine Dienstleistung von jemanden, der überhaupt nichts mit der Sache zu tun hat. In der Regel bezahlt man nunmal dafür, wenn jemand was für einen tun soll, für das er sich nicht im vornherein verpflichtet hat.
Diese Ganze Situation hätte man mit der Übergabe des Kaufbelegs komplett vermeiden können. Da kannst du dich noch so sehr auf den Kopf stellen und behaupten, das hätte nichts mit nichts zu tun und alle hier wären dumm und angeblich kritisiertest du ja nur. Du kritisierst nicht, sondern stampfst wie ein kleines Kind auf dem Boden und brüllst ich will, ich will, ich will.

Für die edgecases Händler ist insolvent und verweigert rechtmäßige (!) Abwicklung aus Grund XY bieten die Hersteller durchaus eine Direktabwicklung an. Aber das ist halt nunmal die Ausnahme und dem Hersteller vorbehalten. Auch hier kannst du dich noch so sehr drüber auslassen, wie scheisse MSI doch ist. Das einzige, was sich dadurch ändert, sind deine Chancen irgendwas zu bekommen.

Und ich würde an deiner Stelle mal beim Thema bleiben statt weiter in unsachlicher Polemik zu versinken.
Ich finde ich bin ziemlich genau beim Thema. Du hast nix vorzuweisen, der Hersteller ist doof und soll dir gefälligst geben, was dir deiner Meinung nach zusteht. Kein Papier, kein Anspruch.

Dass ich selber Schuld daran sein soll, dass ein Mainboard während der Garantiezeit den Geist aufgibt und der Hersteller für die Abwicklung dieser Garantie unbedingt auf dritte setzt, die damit nichts zu tun haben wollen / kein Interesse daran haben, liegt natürlich auf der Hand... :fresse:
DU hast doch selbst gesagt man verlangte eine Servicepauschale für die Abwicklung. Also scheint man ja doch ein Interesse daran zu haben. Wenn die Pauschale teurer als das board ist, dann hör auf zu heulen und kauf ein Neues.

Mit Verlaub, mit dem Lesen hast du es nicht so, oder? :confused:
Ich habe von diesem Hersteller nichts gekauft (und werde es auch ganz bestimmt nicht tun...) - Ich habe ein Produkt dieses Herstellers geschenkt bekommen, entsprechend konnte ich mir auch vorher keine Garantiebedinungen anschauen und kann jetzt kein Lehrgeld zahlen!
Was machts für nen Unterschied, ob du was geschenkt bekommst oder selbst was kaufst. Wenn du nicht in der Lage bist, dich über geltende Bestimmungen zu informieren, dann bist du selbst Schuld. Genauso, wie du selbst daran schuld bist, dir nicht die Rechnung hast geben zu lassen. Also kannst du jetzt dich weiter sinnlos hier auslassen, am Ende gar nix bekommen und dir dann ein neues board kaufen. Lehrgeld = bezahlt.
Eine Produktgarantie auf ein verkauftes Produkt ist übrigens keine freiwillige Leistung - aber bei deinem offensichtlichen Rechts(un)verständnis wundert man sich über so eine Aussage dann irgendwie auch nicht mehr... :rolleyes:
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, für die ein Hersteller sich rechtlich bindend verpflichtet. Die Ausgestaltung der Bedingungen hierfür kann der Hersteller selbst bestimmen. Das hat nichts mit Rechtsunverständnis zu tun, sondern mit deinem Unwillen das zu akzeptieren wegen deines eigenen Versagens dir selbst die Voraussetzungen zu schaffen, um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können.


tl;dr: mimimi
 
Servus,

ich habe hier ein Mainboard (MSI B450M Pro VDH Max), dass offensichtlich einen Defekt erlitten hat und jetzt nicht mehr startet (alles probiert, EZ Debug LED bleibt immer bei "CPU" hängen).
Da das Mainboard ein Geschenk war (und ich zum "Schenker" keinen Kontakt mehr habe), ist es mir nicht möglich den Händler ausfindig zu machen und eine Garantieabwicklung über diesen zu initiieren.

Daraufhin rief ich den MSI Kundendienst an. Dort riet man mir es über einen der gelisteten (http://de.msi.com/service/wheretobuy/) Fachhändler zu probieren. Gleichzeitig bestätigte man mir anhand der Seriennummer, dass für das Mainboard noch über 6 Monate Garantie bestehen (3 Jahre ab Herstellung, die Anfang 2020 war).

Ich fragte diverse dieser Fachhändler an und entweder wurde die Abwicklung für "Fremdkunden" direkt abgelehnt oder es wurden fällige "Vorab-Servicepauschalen" genannt, die den Zeitwert des Mainboards mehr oder weniger deutlich überschritten (ich verzichte an dieser Stelle bewusst auf namentliche Nennungen der entsprechenden Fachhändler).

Daraufhin rief ich erneut den MSI Kundendienst an und schilderte den Sachverhalt. Man riet mir diesmal mein Anliegen schriftlich per Mail bzw. per Ticket über die MSI Homepage zu kommunizieren. Das tat ich (sehr ausführlich) und als Rückmeldung bekam ich zunächst über insgesamt drei Mails hinweg Handlungsanweisung / "Tipps" wie ich das Mainboard wieder gangbar bekommen würde (dass ich bereits im Erstkontakt mehr als deutlich und ausführlich beschrieben hatte, dass ich das alles bereits getestet habe und dass es mit 100%iger Sicherheit am Mainboard liegt, schien nicht zu interessieren).
Nachdem das "durchgekaut" war und mein Kommunikationspartner dann wohl endlich auch davon überzeugt war, dass dieses Mainboard defekt sei, verwies er mich zur Garantieabwicklung an einen Fachhändler, den ich unter http://de.msi.com/service/wheretobuy/ finden könne...


Ist das MSIs Vorstellung einer sinnvollen Garantieleistung?
3 Jahre zu versprechen und im Fall der Fälle dann im Verbund mit maximal unkooperativen Fachhändlern, die selber natürlich das geringst möglich Interesse an einer erfolgreichen Garantieabwicklung haben (kostet Zeit/Geld, bringt nix ein und ein auf Garantie getauschtes Board ist eins was dann im Fachhandel weniger neu verkauft) ein Hase und Igel Spiel mit dem Kunden zu veranstalten?
Sende mir mal bitte die Ticket ID per PN.
Ich schaue mir das mal an.
 
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, für die ein Hersteller sich rechtlich bindend verpflichtet.
Bevor ihr euch in die Wolle kriegt, hier mal eine richtige Aussage.
Nicht Garantie ( freiwillig von z.B. Hersteller ) mit Gewährleistung ( gesetzliche Regelung ) verwechseln.

 
Der TE verwechselt hier Einiges. Mit dem Hersteller, hier MSI, hat ein Käufer (auch der TE hier) keinerlei "Verträge".
Käufer -> Vertrag -> Händler

Vor allem wenn die Garantiebedingungen klar sagen das alles über den Händler gehen muss. Auch kann der Hersteller die Bedingungen einer Garantie frei gestalten wie er mag. Z.b. wann wird erfüllt (Zeitraum), über welchen Weg (Händler oder direkt über den Käufer ) wird Garantie geleistet, wer darf die Garantie in Anspruch nehmen (z.b. nur Erstkäufer) usw. Der Hersteller darf (leider) das so gestalten wie er Lust hat. Daran muss er sich dann aber auch halten.


Ich persönlich mag MSI als Hersteller nicht (mehr) und auch deren Garantiebestimmungen sind eine Frechheit (Garantie läuft ab Herstellung. Sprich liegt das Produkt 2 Jahre beim Händler im Regal und wird dann verkauft, hast du 2 Jahre weniger Garantie obwohl du es nagelneu gekauft hast). Deshalb einfach vorher überlegen bei welchen Hersteller man kauft und ob man bereits ist nach deren Regeln zu kaufen/konsumieren.
 
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