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Netflix und Spotify unterlagen in einem Rechtsstreit, der sich um eine Preisanpassungsklausl in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) drehte. Das Kammergericht hat die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen. Damit sind die bisher in AGB aufgeführten automatischen Anpassungen der Abopreise endgültig unwirksam.
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