Neue GPU für Gaming in 1440p

ElPiet

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Hallo zusammen,
da mir meine EVGA 1070 abgeraucht ist und Caseking mir nur einen Geld Rückerstattung (Zeitwert) anbietet, muss ich mich zwangsläufig nach einer neuen Karte umsehen.

Der Haupteinsatz wird das Gaming sein, dabei wird queerbeet alles mögliche gespielt.
Im Moment sind Elex, Outcast, Vampyr und The Surge auf der Liste.

Gespielt wird auf einem 21:9 1440p Monitor.
Eine flüssige Darstellung ist mir wichtig, allerdings müssen es nicht immer 60FPS sein. Ich komme auch mit 40+ aus und kann auch mal einen Regler bedienen, wenn nötig.

Preislich würde ich mich gerne bei ca. 400€ bewegen, da dies etwa der Wert ist den Caseking mir angeboten hat.
 
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Wenn du nicht drauf legen willst kommt eine 1060 6gb in Frage oder halt eine gebrauchte 1070 sollte auch noch möglich sein ...
 
Kriegst du die Karte nicht eventuell bei EVGA direkt selber getauscht? Oder haben die momentan eh keine für den Austausch im RMA-Service?
 
Karte zurückschicken lassen und bei EVGA austauschen gegen eine Neue sofern sie noch in der Garantielaufzeit ist!

Derzeit kannst du sonst nur verlieren/draufzahlen.
 
Würde ich aber auch so machen. Karte in RMA und gut ist. Bei den aktuellen Preisen legst du nur drauf bzw verlierst ordentlich Leistung

Wusste gar nicht das man einfach einen Zweitwert festlegen kann. Normalerweise kenne ich nur Austausch bei defekt. Was kannst du für die explodierenden Kosten!?
 
Hat damit nichts zu tun. Der Zeitwert orientiert sich am damaligen Kaufpreis und nicht am Wert für Neuware ;)
 
Du hast das Recht auf Austausch, da würde ich definitiv drauf pochen. Sonst legst du drauf und Caseking lacht sich ins Fäustchen ...
Ansonsten an den Hersteller wenden, die tauschen definitiv aus.
 
Da würde mich ja mal interessieren wo die rechtliche Grundlage steht für diese Annahme ... ein RECHT auf Austausch hast du keineswegs.
 
Ruf EVGA in München an und frag einfach mal nach wie es sich verhält, ob die austauschen können. Ich würde das vorher abklären, bevor Caseking die zurückschickt und EVGA dann doch nicht tauschen kann, weil die keinen Ersatzkarten mehr haben wegen der bescheuerten Marktsituation:

EVGA - DE - Ãœber Uns - Kontaktieren Sie Uns
 
für 400€ gibt es aktuell neu leider keine grafikkarte die für 3440*1440 empfehlenswert ist..

könntest vllt versuchen gebraucht für knapp unter 300 eine 980ti zu bekommen, die ist etwa so flink wie deine alte 1070.
 
Da würde mich ja mal interessieren wo die rechtliche Grundlage steht für diese Annahme ... ein RECHT auf Austausch hast du keineswegs.
Die rechtliche Grundlage ist das BGB. Nacherfüllung § 439. Nicht der Händler entscheidet bei Gewährleistung für einen Mangel darüber wie dieser beseitigt wird sondern der Kunde. Man kann erst wählen,ob man Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung (Nachlieferung) möchte. Das könnte der Händler nur verweigern, wenn es unzumutbar oder unmöglich ist (z.B. weil es das Model nicht mehr gibt oder eine Reparatur unverhältnismäßig viel Kostet). D.h. wenn der Händler die Karte im Sortiement noch hat müsste er Ersatz schicken. Das die Preise explodiert sind dafür kann er als Kunde nichts. Und ihm etsteht mit dem Zeitwert definitiv ein Nachteil, weil er das Teil nicht zum selben Preis ersetzen kann. Ein Anwalt würde die Regelung mit dem Zeitwert zerpflücken wie nichts.

Wie alt ist die Karte eigentlich?
 
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Oh man ... Klassiker :d ich habs mir fast gedacht. Hier ist nichts mit Nacherfüllung. Die GPU wurde intakt geliefert und benutzt und ist DANN abgeraucht. Nacherfüllung gibts bei Problemen im Kaufvertragsrecht.

Hier hast du maximal Gewährleistung oder Garantie über den Hersteller. Dein RECHT auf Austausch ist also vollkommen haltlos, da du in einem anderen Bereich bist. 439 BGB findet nur Anwendung, wenn die GPU bei Lieferung einen defekt aufweist - nicht aber innerhalb des Nutzungszeitraumes.
 
Die Gewährleistung beinhaltet aber die Nacherfüllung.
Innerhalb der ersten 6 Monate sogar mit Beweislastumkehr. Der Händler müsste also dir beweisen, dass die Karte nicht schon von Anfang an defekt war. Kann das Ding ja auch 5 Monate rumliegen lassen und dann erst einbaun. Nach 6 Monaten wirds schwieriger, da müsstest du beweisen dass der Mangel schon bei Lieferung vorgelegen hat. Darum die Frage wie alt die Karte ist.

Also bis zu 6 Monaten ->Gewährleistung mit Nacherfüllung durch den Händler, weil der kann dir im Regelfall genau das nicht beweisen, dass die Karte nicht schon bei Lieferung defekt war. Siehe auch z.B. Beweislastumkehr: § 476 BGB zu Gunsten der Verbraucher auszulegen
Nach 6 Monaten -> Garantie des Herstellers ist das bessere.
Sollte die auch schon vorbei sein, dann bleibt nur noch die "normale" Gewährleistung, dann würde ich sowas wie diesen Zeitwert noch am ehesten akzeptieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da muss der Anwalt es aber nötig haben, wenn er auf solchen Streitwert anspringt. :d
 

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