Neuer Handyvertrag - Fragen

Data_life

Semiprofi
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Hallo,
ich habe aktuell ein Handyvertrag bei Vodafone der Ende Januar aus läuft und gekündigt ist.

Ich wollte jetzt einen neuen abschliessen über Spar....de auch Vodafone. Hier habe ich ein paar Fragen.

1) Kann ich meine Handynummer von Vodafone zu Vodafone portieren ?
2) In dem neuen Vertrag gibt es eine Vodafoneflat. Meine Frau hat Ihr Handy bei 1und1 ist ja auch D2 zählt das mit zu der Vodafoneflat ?

Danke und Gruß
Data_Life
 
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zu1: Nein, eine Netzinterne Portierung ist nicht möglich. Ein weg wo es aber geht ist, wenn du bei der Kundenbetreuung von Vodafone anrufst,denen mitteilst, dass du die nummer als Callyakarte behalten willst. Dann kannst du diese über spar....de wieder zu einem Vertrag migrieren.

zu2: ja das zählt dazu
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
habe noch eine Frage. Meine Frau hat aktuell einen Vertrag bei 1und1 eine Handyflat-Plus. Diese Telefonnumer möchte sie mitnehmen. Ich hab gelesen das das nicht so einfach ist ?

Was wäre zu beachten ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich garnichts, einfach Kündigen und sagen das die die Nummer freistellen sollen, geht auch wenn der Vertrag noch läuft, dann bekommt der Vertrag ne neue Nummer von 1&1 zugewiesen und die aktuelle wird zum neuen Anbieter portiert.
 
Aha weil irgendwo stand das der Vertrag noch 31 Tagen laufen sollte.

Viele Anbieter setzen zudem eine Frist für die Übernahme einer alten Nummer in den neuen Vertrag, die meist 31 Tage vor Ablauf des alten Vertrags endet.

Ist das falsch ?


Also ich wollte jetzt den neuen Vertrag abschliessen und bei Spar.... gleich die Kündigung mit beilegen und Portierung direkt beauftragen. Bei 1und1 ist meine Kündigungsfrist 4 Wochen.

Wäre das so okay ?
 
Portierung geht immer. Auch wenn der Vertrag noch weiterläuft.

Man muss nur beim Antrag unterscheiden zwischen Portierung während der Vertragslaufzeit und Portierung zum Vertragsende.
Das bringen vor allem die Mitarbeiter gerne nochmal durcheinander weil die vorzeitigeMitnahme erst seit diesem Jahr funktioniert.
 
zu beachten ist nur. Nachträgliche Portierung geht nur bis 30 Tage NACH VERTRAGSENDE... wer auch immer sich die bescheuerte regel ausgedacht hat
 
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