Sassicaia
Urgestein
............. und Frage mich eher, warum ein Kanadisches Unternehmen (Blackberry) gegen ein US-Unternehmen (Facebook und Unterdienste) vor einem deutschen Landgericht verhandelt? Mich würde interessieren wie diese Konstellation zu Stande kommt? Sind diese Patente eventuell sowieso nur in DE gültig?
Die Anmeldung von Patenten erfolgt durch den Inhaber dieser Patente dort wo er geschützt sein möchte. Für die Durchsetzung der Schutzrechte in einem territorialen Rechtsrahmen muss der Rechtsweg durch Patentverletzungsklage mit Einstweiliger Verfügung (Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Vernichtungsanspruch), Antrag auf Grenzbeschlagnahme und/oder Strafprozess erfolgen. Das macht natürlich nur dort Sinn, wo man empfindliche wirtschaftliche Einbußen (sicherlich nicht in Papua-Neuguinea) und eine unabhängige Exekutive, Legislative und Judikative vorfindet (was man u.a. für Länder wie China, Russland etc. durchaus anzweifeln kann). Für Europa/Deutschland ist das eben München, da dort das Nationale, Internationale und Europäische Patentamt seinen Sitz hat.
Die beiden Firmen klagen nicht nur in BRD/EU gegeneinander, auch in US etc. Grundsätzlich gilt für die EU kein US-Recht und umgekehrt und weltweit einhetlich geregelt ist es auch nicht.