Notebook defekt -> Reparatur nicht möglich -> Zeitwert/Nutzungsgebühr zulässig?

twixter

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Abend Luxxer,

ich würde gern eure Meinungen & Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise meines Problems hören.

Erstmal die Vorgeschichte in Kurzfassung:

ASUS G60 Laptop letzten Jahr im MediaMarkt gekauft. Im Verlauf bis Januar diesen Jahres waren 2 Defekte ausgetreten.
Also im MM zur Reparatur abgegeben. Das ganze hat sich ca 5 Wochen hingezogen, bis mir mitgeteilt wurde, dass eine Reparatur nicht möglich ist. Eine ganze weitere Woche verging und mehrere Anfragen von mir, bis der Händler eine Zeitwertermittlung von ASUS vorliegen hatte.

Diese Zeitwertermittlung bzw. Nutzungsgebühr ist jedoch nicht zulässig, wie man hier nachlesen kann.

Dass ich mir von dem Zeitwert kein neues Notebook mit ähnlicher/gleicher Leistung holen kann, scheinen die Mitarbeiter dort nicht zu begreifen. Auch dass der Händler mir ein Ersatzgerät mit gleicher oder ähnlicher Leistung schuldig ist, hat der Mitarbeiter mit heute verneint.

Wie seht ihr das? Muss ich mich mit dem Zeitwert abfinden oder zu welchen Schritten würdet ihr raten?
 
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Kommt drauf an, wessen Schuld der Fehler ist.
Normalerweise ist es erst zulässig ab der 4. Reparatur, dass du das VOLLE Geld zurück bekommen kannst (habe das selbe erst mit meinem Acer Notebook durchgemacht).
Ich würde direkt mich mal an ASUS wenden, nicht, dass der Händler da etwas selber sich in die Tasche schieben will.
Wenn nicht, dann kannst eigentlich auf ein Ersatzgerät pochen, was gleichwertig oder höherwertig ist!
Wie es in diesem Falle mit Geld zurück aussieht weiß ich nicht, aber ab dem 4. mal bin ich mir sicher ;)
 
Trat der erste Fehler während der ersten 6 Monate nach Kauf auf, oder danach? War es immer der gleiche Fehler? Mechanische Beschädigung?
Softwarefehler am Anfang?

Gruß
 
Also, nach 6-7 Reparaturen bei mir, wollte ich mein 9 Monates altes NB zurück geben. MM meinte dies ginge nur über Acer, haben es dann eingeschickt, ein Tag später war ich beim MM Filialchef und habe mir mein vollen Kaufpreis zurück geholt. Acer hatte sich 6 Wochen später bei mir gemeldet und wollten auch eine Gebühr abziehen. Habe die so gesehen innerlich dann nur ausgelacht ;-)

Einfach (stur, aber höflich bleiben) dran bleiben, sich keinen Bären aufbinden lassen und schön über den Händler laufen lassen. Also bei komplexen Geräten kann man nach der 3ten Nachbesserung zurück treten, bei einfachen schon nach der 2ten. Hast doch immer alles über den Händler laufen lassen? Sonst muss dieser die vorherigen Versuche nicht anerkennen.

@ Kranüsch
Auf ein höherwertiges Gerät hast du kein Anrecht! Das wäre nur Kulanz! Er muss dir ein Baugleiches geben, wenn es da keine mehr gibt, kann er sich darauf berufen und wäre aus dem schneider, dann kann man nur noch den Kaufpreis mindern oder zurücktreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beide Fehler traten nach den ersten 6 Monaten auf.

1. Fehler: Interner Sound ohne funktion.
2. Fehler: GPU Überhitzung. (Ist wohl weit verbreitet bei den ASUS Gamer Notebooks.)
 
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