Notebook X50SR-AP05C - Scharniere gebrochen + Aufgerüstet = Garantie?!

SpezNas

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
13.04.2004
Beiträge
103
Hallo,

ende Januar 2009 habe ich o.g. Notebook erworben. Heißt somit, dass ich noch im Rahmen der Herstellergarantie wäre.
Nun hat sich am gestrigen Abend (pünktlich, als Weihnachtsgeschenk an mich, sozusagen... :mad: ) die rechte Scharniere des Displays verabschiedet. Sie ist genau und gleichmäßig am Abschluss durchtrennt. Überhaupt macht das Laptop, schon seit Monaten, kuriose *knack* Laute bei Bewegung des Displays... .
Wäre ja noch nicht allzu schlimm... . Wären da nicht noch ein paar, mich nervös machende, Unklarheiten.

1. Vor geraumer Zeit habe ich die langsame Festplatte gegen eine schnellere getauscht. Die Alte habe ich bei Ebay verschachert.

2. Erweiterung des RAMs um einen zweiten, gleichwertigen Riegel.

Beide "Umbaumaßnahmen" konnte ich problemlos durchführen. Es waren separate Öffnungen an der Unterseite des Laptops dafür vorhanden.


Eigentlich zwei, das Problem, nicht betreffende Dinge. Aber nach allem, was man so über den Support, speziell den Von ASUS hört... .

Kurzum: Muss ich mir Sorgen machen, oder sind diese völlig unbegründet und das Gerät kann ohne Schwierigkeiten eingeschickt werden?

Danke für die Hilfe und ein schönes Weihnachtsfest!
SpezNas
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Hat keiner eine Ahnung? :(

Der RAM wäre eig. auch nicht das Problem, den kann man ausbauen und fertig. Die Festplatte, hingegen, bereitet mir etwas mehr Sorgen.

MfG
 
brauchst du dir keine gedanken zu machen

-> festplatte, ram und sogar die cpu können ohne erlöschen der garantie getauscht werden...

jedoch garantie!=gewährleistung
 
Zuletzt bearbeitet:
brauchst du dir keine gedanken zu machen

-> festplatte, ram und sogar die cpu können ohne erlöschen der garantie getauscht werden...

jedoch garantie!=gewährleistung

Danke für Deine Antwort, J82K! Diese beruhigt mich schon einmal ein wenig.

Mit der Gewährleistung verhält es sich so, wenn ich mich recht entsinne, dass diese 24 Monate umfasst und vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Allerdings soll dabei auch ab dem sechsten Monat der Konsument in der Pflicht stehen und beweisen, dass der Mangel bereits bei Produktion bestand. Wie soll ich das denn realisieren?! :-[

Die Garantie sollte ja, soweit mir bekannt, ehr eine freiwillige Leistung des Unternehmens darstellen. Hierzu habe ich auch noch einmal einen Auszug aus den Garantiebestimmungen meines Asus-Laptops angehängt.

Würd mich freuen, wenn da auch noch einmal jemand drüber schauen könnte! Danke! :)
MfG
SpezNas
 

Anhänge

  • Asus_Nb_G.jpg
    Asus_Nb_G.jpg
    125,6 KB · Aufrufe: 20
Insofern dein Gerät noch Garantie hat ist alles okay.. es gab damals eine debatte zum ersten EEE PC von Asus... dort wurde auch ein Siegel auf die Ramabdeckung geklebt mir den Hinweis auf erlöschen der Garantie falls dieser entfernt wird...

ASUS hat dann selber bestätigt das das in Deutschland nicht rechtens ist(gilt nur für andere teile der welt).. googel etwas dann wirst du bestimmt fündig aber ich kann dir sagen, das alle nicht fest verlöteten Teile eines Notebooks ohne Probleme getauscht werden dürfen.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh