Servus Leute!
Ich bin heute über ein Urteil gestolpert, das mich ganz schön staunen ließ.
Das AG Kerpen hat am 10.04.2017 entschieden, dass ein Forenbetreiber (oder Admin, Mod oder...) "nicht einfach so" einen Nutzer des Forums von der Nutzung ausschließen darf.
Klauseln in den Nutzungsbedingungen, die ein "Aussperren ohne Angabe von Gründen" ermöglichen, sind unwirksam.
Zwischen dem Betreiber und Nutzer besteht ein "Nutzungsvertrag". Eine "Kündigung dieses Vertrags" bedarf eine vorherige Abmahnung, wenn die Handlungen des Nutzers nicht gerade derart schwerwiegend waren, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Quelle:
Virtuelles Hausrecht: Dürfen Forenbetreiber Accounts einfach sperren?
Was sagt ihr dazu?
(geschrieben am Handy)
Ich bin heute über ein Urteil gestolpert, das mich ganz schön staunen ließ.
Das AG Kerpen hat am 10.04.2017 entschieden, dass ein Forenbetreiber (oder Admin, Mod oder...) "nicht einfach so" einen Nutzer des Forums von der Nutzung ausschließen darf.
Klauseln in den Nutzungsbedingungen, die ein "Aussperren ohne Angabe von Gründen" ermöglichen, sind unwirksam.
Zwischen dem Betreiber und Nutzer besteht ein "Nutzungsvertrag". Eine "Kündigung dieses Vertrags" bedarf eine vorherige Abmahnung, wenn die Handlungen des Nutzers nicht gerade derart schwerwiegend waren, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Quelle:
Virtuelles Hausrecht: Dürfen Forenbetreiber Accounts einfach sperren?
Was sagt ihr dazu?
(geschrieben am Handy)
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