HWL News Bot
News
Thread Starter
- Mitglied seit
- 06.03.2017
- Beiträge
- 113.949
... weiterlesen
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
Revolutionäre Idee (allgemein, nicht nur bzgl. dieser Thematik): Abmahnungen komplett als Instrument abschaffen.
Noch NIE, ich wiederhole NIE, habe ich von einer Abmahnung gehört, eine solche gelesen, gesehen oder selber bekommen, die auf einer einwandfreien Rechtsgrundlage aufbaute. Es ging IMMER nur um Abzocken und den Versuch, angeblich verkündete Tatsachen zu suggerieren.
Ein Rechtsinstrument, welches offenkundig ausschließlich dazu dient, Rechtsbruch zu begehen, kann per Logik keine Daseinsberechtigung haben.
So in etwa auch hier, wo die Contentmafia mithilfe der Abmahnindustrie die tatsächlich völlig ausreichend klare Rechtslage zu verdrehen oder zu leugnen versucht.
Übrigens eine Straftat in Deutschland (oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit, kann mich nicht genau erinnern).
Problematisch ist eben, dass eine Abmahnung bzw. die damit verbundenen Kosten nur mit einem Fachwissen vorraussetzenden Aufwand und weiteren Kosten überhaupt konterbar ist. So wie es sich bisher gestaltet ist die Abmahnung ein viel zu starkes Mittel, gegen das sich der "übliche" Abgemahnte nur unzureichend bzw. unter zu sehr erschwerten Bedingungen verteidigen kann. Der dadurch entstehende psychische und wirtschaftliche Druck lassen in den meisten Fällen die Betroffenen einbrechen, so dass sie gar nicht in die Lage kommen ihr Recht überhaupt wahrnehmen zu können. Prinzipiell wird dadurch die Abmahnung wohl in den meisten Fällen gerne ungerechtfertigt als Mittel zur Nötigung missbraucht.
Das Problem ist nicht die Gesetzgebung, sondern die Abmahnanwälte. Und dein Bashing kannst du für dich behalten.Deutsche Gesetzgebung. Korrupt und inkompetent, im Namen des Volkes.
Man müsste eigentlich nur das Kostenrecht anpassen.
Wer die Abmahnung beauftragt, hast diese zu bezahlen.
Falls der Streitfall vor Gericht geht, können die Abmahnkosten on top eingeklagt werden.