Party Bilder verkaufen

starexplorer

Neuling
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16.10.2007
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Mönchengladbach
Hallo
ich möchte gerne Leuten die Möglichkeit geben von mir gemachte Party Bilder per Nachbestellungen (Foto Papier) bei mir zu kaufen.
Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Der Umsatz wird 100€ sicher nicht überschreiten.
Ich möchte dafür auch keine extra Bestell Homepage anlegen sondern das alles über Email abwickeln...
 
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Steuernummer beim Finanzamt beantragen... die Erklären alles weitere, soweit ich weiss gibts da die Möglichkeit mit einem Steuerfreibetrag von bis zu 7xxx im Jahr.

Wie willst du die Leute erreichen? Bekommen diese denn die Abzüge Digital von dir? Wenn ja lohnt sich sowas nicht, da man das ja selber machen kann!

Du müsstest ja auch die Mailadressen haben von den Leuten, also kennst du die auch oder? Dan noch Geld extra velangen halte ich für moralisch verwerflich!

Und nicht das du auf die Nase fällst, wenn du Geld machst mit Abzügen und Personen die darauf abgebildet sind dem nicht zugestimmt haben!
 
Eine Problematik ist, ich beziehe derzeit HARTZ.
Abzüge digital? Ich würde die Fotos in Entwicklung geben und sie dann weiter verkaufen.
Zugriff auf die Bilder (digital) haben sie nicht, sind ja auch mit Copyright versehen.
Ein Einverständnis liegt natürlich vor, wenn ein Bild bei mir bestellt wird oder nicht?
 
Bei 100 EUR Umsatz würde ich über eine GmbH nachdenken. :rolleyes:
 
naja wenn person x nen bild bei dir bestellt aber person y auch mit drauf ist und das Bild dem dann widerspricht, liegt kein einverständnis vor.

Aber wenn die personen die Bilder nicht Digital vorliegen haben, wer kauft die dann? Ich meine, das niemand nen Bild kauft ohne mal vorher nen Blick drauf geworfen zu haben...

Du darfst zum Harz 4 ja 160 € anrechnungsfrei dazuverdienen, das heist wenn du unter 100 € bleibst, wie du sagst, dann bekommst du da keine Probleme (egal auf welche art und weise) (sofern du alles amtlich machst!)
 
Du darfst zum Harz 4 ja 160 € anrechnungsfrei dazuverdienen, das heist wenn du unter 100 € bleibst, ...

Mal abgesehen davon, dass das schon in Richtung Rechtsberatung geht, ist 100 EUR Umsatz nicht gleich 100EUR Gewinn.

Er will Bilder gewinnbringend an Freunde verkaufen :hmm:?
 
bin jetzt von gewinn ausgegangen und wegen den "an freunde verkaufen" hab ich auch schon gefragt, wurde ja noch net geantwortet drauf!
 
Die Bilder sind auf einem Konzert entstanden, auf dem ich als Eventfotograf war.
Ich habe Portraits gemacht, mit dem Hinweis diese werden in einer Galerie später gezeigt und evtl. kann man sie auch nachbestellen.
Die Personen sind mir also nicht bekannt (Freunde)...
Also ich brauche also nur mir eine Steuernummer beantragen und alles was aus dem Verkauf über 160€ sind muss ich dem Arbeitsamt melden?
 
Ich weiss nicht, ob du es dem Amt so oder so melden musst, nur das dir bis 160€ Gewinn nichts angerechnet werden kann... Auch da hilft dir dein Ansässiges Finazamt!

Okay, keine Freunde... aber dann ne Frage, wie sollen die Leute die Bilder nachbestellen, wenn sie keine Digitale Version vorher gesehen haben? Wie treten diese in Kontakt mit dir?
 
okay nich das wir aneinander vorbei reden!

Die bilder sind online zu sehen?
Du willst aber keine extra bestell homepage basteln?
Die kaufinteressenten treten wie in Kontakt zu dir?
 
Wenn du als Event-Fotograf unterwegs warst, dann doch bestimmt von einer 'Agentur' aus, oder?
Viele Agenturen machen die Bilder - wenn du für sie im Auftrag unterwegs warst - zu ihrem Eigentum.
 
Die Bildrechte liegen bei mir
Brauche ich die Steuernummer um auf Rechnung/MwSt. zu verkaufen?
Auf Rechnung wollte ich nicht verkaufen, sondern wenn es rechtlich möglich ist, privat...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bedenke: Sobald du eine MWST ausweist, musste diese auch abführen!
Privat verkaufen ist möglich, dann brauchste keine Steuernummer, kommt das Amt dahinter sieht ungut aus mit Leistungsbezug vom Amt!
 
Bedenke: Sobald du eine MWST ausweist, musste diese auch abführen!
Privat verkaufen ist möglich, dann brauchste keine Steuernummer, kommt das Amt dahinter sieht ungut aus mit Leistungsbezug vom Amt!
OK
also solange ich nicht mehr also 150€ oder so verdiene.
Vielleicht teile ich das auch zuerst dem Amt mit, dass ich privat die Fotos verkaufe.
Aber ist dieser Umstand der Nachbestellungen nicht schon gewerbemäßig?
 
Soweit ich weiß, bekommt man als Selbstständiger keine Leistungen vom Amt.
 
Die Bildrechte liegen bei mir
Brauche ich die Steuernummer um auf Rechnung/MwSt. zu verkaufen?
Auf Rechnung wollte ich nicht verkaufen, sondern wenn es rechtlich möglich ist, privat...

Ne keine Steuernummer/MwSt.
Du machst max. erstmal ein Kleingewerbe (dazu zahlt man nur einmal was fürn Gewerbeschein) auf aber eigentlich brauchste das für die paar € da am Anfang auch nicht.
Einfach bei deiner Steuererklärung angeben, dass du eben was eingenommen hast.
Wie das mit Harz is kann ich dir nicht sagen.

Ohne hier jemanden zu irgendwas anzustiften, ich kenn einen der verdient als Harzler nebenbei auch bissl was mit Online-Sachen.
Geld überweisen die Leute immer aufs Konto der Freundin ^^
 
War hier Rechtsberatung nicht verboten? :fresse:

Ich würds an deiner Stelle lassen, das mit den Persönlichkeitsrechten ist nicht einfach durch das Zulassen des Fotos gegeben, viele bekommen es nicht mit oder wissen nicht was danach damit passiert. Im Zweifel gibts Ärger und zwar viel.
 
also als harz 4 ler kannst du defininitv ne steuernummer beantragen und nebenher dir geld verdienen, macht nen verwandter auch so...
da bist du in keiner weise selbstständig!
geh zum arbeitsamt und lass es dir erklären!

zu den Fotos hab ich mich schon geäussert mit meinen bedenken, wie auch mein Vorredner!

Zu allem kommt die geringe verdienstwarscheinlichkeit, die den aufwand nicht wert ist!
 
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