PC Aufrüstung steuerlich absetzbar?

BostjanD

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Hallo Gemeinde,

ich habe heute mal eine für dieses Forum eher ungewöhnliche Frage: Ist das Aufrüsten eines vorhandenen PC's steuerlich absetzbar?

Ich habe ein angemeldetes Gewerbe für Programmier- und sonstige IT-Dienstleistungen.
Meine vorhandene Hardware (Selbst zusammengebauter Wassergekühlter PC mit dem guten alten Quad Q6600 Prozessor) ist seit letztem Jahr nun über 5 Jahre abgeschrieben (also vom Umsatz nun nicht mehr abziehbar und somit nicht mehr steuermindernd).

Ich plane nun das Mainboard, den Prozessor (I7), Graka (R290x), den RAM sowie die SSD zu ersetzen.
Die Wasserkühlung und das Gehäuse möchte ich aber gerne weiter nutzen, da die Kühlleistung sehr effektiv ist.

Die Finanzämter akzeptieren IMHO Abschreibungen nur von kompletten Computersystemen - Also alles was abgeschrieben werden soll muss als ganzes ein funktionierendes Computersystem ergeben.

Erste Frage: Hat von Euch jemand Erfahrungen mit den Finanzämtern in so einem Fall - Konkret: Kann eine Aufrüstung steuerlich geltend gemacht werden?
Zweite Frage: Wie lange kann mit der Lebensdauer einer WaKü gerechnet werden, wenn diese im Zuge des Umbaus komplett zerlegt, gereinigt und die Schläuche getauscht werden (Aquastream Pumpe)?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gruß,
BostjanD
 
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Da du selbstständig bist, kannst du es doch einfach angeben in der Steuererklärung. Es geht ja nur um den Fall einer Prüfung,. dass du das belegen kannst.

Mein Vater ist ebenfalls selbstständig seit jeher und ich baue auch seit vielen Jahren PCs für ihn aus Einzelteilen zusammen. Bisher hat er noch nie Probleme gehabt und hatte auch schon eine Prüfung.

Ich wüsste also nicht wieso du es nicht abschreiben könntest. Du kannst es halt nicht sofort abschreiben als GWG. Im Übrigen ist die normale Nutzungsdauer eines Computers 3 Jahre, das heißt du kannst ihn nur über 3 Jahre abschreiben, nicht 5.
 
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2014/312/wie_kann_ich_einen_computer_von_der_steuer_absetzen

hier mal ein kleiner Link. Wenn du aufrüstest, kannst du die ersetzten Komponenten als Erhaltungsaufwand sofort abschreiben. Ob du diese dann auch auf die 3 Jahre aufteilen kannst ist schwer zu sagen.
Wenn du über die Jahre abschreiben willst, würde ich die gekauften teile zusammen mit dem alten Gehäuse, den Festplatten und Wakü wieder zum PC zusammenfassen und dann abschreiben.
 
Da geht es um eine Einkommensteuererklärung für Privatleute... Hat nichts mit selbstständigen zu tun ;)
 
Vielen Dank an alle!

:banana:

Gleiche regeln finden sich in x weiteren links auch für selbstständige wieder. Abschreibungen werden auch bei Angestellten und selbständigen idr gleich durchgeführt.

Hier nochmal selbige Info aus Sicht des Kleinunternehmers:
Kleinunternehmer: PC steuergünstig aufrüsten - BWR-Media

...Das war's wonach ich gesucht habe - Wichtig bei einem bereits abgeschriebenen Rechner ist die Angabe "modernisieren" und nicht aufzurüsten!


Viele Grüße,
BostjanD
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor allem baust du dir quasi einen neuen Oc zusammen ( bis auf den Kühlkreislauf)
Denn für neue CPU brauchst du ein neues Board, denn ein neuer i7 rennt nicht auf Sockel 775.

Demnach ist es ein komplett neuer pc

ich selber könnte so auf das aufrüsten(modernisieren) absetzten





Sent on the way
 
Passt bitte auf, dass das hier nicht weiter in Richtung Rechtsberatung abdriftet. Danke! :wink:
 
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