BostjanD
Experte
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- Mitglied seit
- 13.01.2015
- Beiträge
- 59
Hallo Gemeinde,
ich habe heute mal eine für dieses Forum eher ungewöhnliche Frage: Ist das Aufrüsten eines vorhandenen PC's steuerlich absetzbar?
Ich habe ein angemeldetes Gewerbe für Programmier- und sonstige IT-Dienstleistungen.
Meine vorhandene Hardware (Selbst zusammengebauter Wassergekühlter PC mit dem guten alten Quad Q6600 Prozessor) ist seit letztem Jahr nun über 5 Jahre abgeschrieben (also vom Umsatz nun nicht mehr abziehbar und somit nicht mehr steuermindernd).
Ich plane nun das Mainboard, den Prozessor (I7), Graka (R290x), den RAM sowie die SSD zu ersetzen.
Die Wasserkühlung und das Gehäuse möchte ich aber gerne weiter nutzen, da die Kühlleistung sehr effektiv ist.
Die Finanzämter akzeptieren IMHO Abschreibungen nur von kompletten Computersystemen - Also alles was abgeschrieben werden soll muss als ganzes ein funktionierendes Computersystem ergeben.
Erste Frage: Hat von Euch jemand Erfahrungen mit den Finanzämtern in so einem Fall - Konkret: Kann eine Aufrüstung steuerlich geltend gemacht werden?
Zweite Frage: Wie lange kann mit der Lebensdauer einer WaKü gerechnet werden, wenn diese im Zuge des Umbaus komplett zerlegt, gereinigt und die Schläuche getauscht werden (Aquastream Pumpe)?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß,
BostjanD
ich habe heute mal eine für dieses Forum eher ungewöhnliche Frage: Ist das Aufrüsten eines vorhandenen PC's steuerlich absetzbar?
Ich habe ein angemeldetes Gewerbe für Programmier- und sonstige IT-Dienstleistungen.
Meine vorhandene Hardware (Selbst zusammengebauter Wassergekühlter PC mit dem guten alten Quad Q6600 Prozessor) ist seit letztem Jahr nun über 5 Jahre abgeschrieben (also vom Umsatz nun nicht mehr abziehbar und somit nicht mehr steuermindernd).
Ich plane nun das Mainboard, den Prozessor (I7), Graka (R290x), den RAM sowie die SSD zu ersetzen.
Die Wasserkühlung und das Gehäuse möchte ich aber gerne weiter nutzen, da die Kühlleistung sehr effektiv ist.
Die Finanzämter akzeptieren IMHO Abschreibungen nur von kompletten Computersystemen - Also alles was abgeschrieben werden soll muss als ganzes ein funktionierendes Computersystem ergeben.
Erste Frage: Hat von Euch jemand Erfahrungen mit den Finanzämtern in so einem Fall - Konkret: Kann eine Aufrüstung steuerlich geltend gemacht werden?
Zweite Frage: Wie lange kann mit der Lebensdauer einer WaKü gerechnet werden, wenn diese im Zuge des Umbaus komplett zerlegt, gereinigt und die Schläuche getauscht werden (Aquastream Pumpe)?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß,
BostjanD