Personalausweis beantragen, Bearbeitungszeit

Bl4ckD3vil

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
15.03.2006
Beiträge
1.550
Hallo,

bekanntlich hat ein neuer Personalausweis eine Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen. Mein altes Exemplar läuft am 9.10.12 ab und ich kann den neuen erst Ende September beantragen. Benötige ich einen vorläufigen Personalausweis, obwohl der alte beim Antrag noch nicht abgelaufen ist?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Kurzer Anruf beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt wird dir da mehr weiterhelfen als irgendwelche Mutmaßungen der User hier. Ich würde sagen offiziell wahrscheinlich schon, aber vielleicht kann man sich drumrumschummeln.
 
Fertig ist er meist nach 2-4 Wochen und wenn du den nicht dringend brauchst (z.B. Vertragsabschluss), kannst du dir einen vorläufigen sowieso sparen.

Edit: Meiner war bei Neubeantragung über ein halbes Jahr abgelaufen, hatte allerdings noch einen gültigen Pass.
 
Zuletzt bearbeitet:
der Vorläufige ist wahrscheinlich rausgeschmissenes Geld, wenn du nicht weißt, dass du ihn sicher brauchst. Normalerweise dauert der Perso auch so ca. 3 Wochen, 6 ist eigtl deutlich zu lange IMHO.
 
Brauchst du nicht, es sei denn du hast keinen Reisepass und willst verreisen etc. Behalte den abgelaufenen einfach bei dir. Meiner war auch ein halbes Jahr abgelaufen und niemanden hats interessiert.
 
Wenn Du bei Amazon Killerspiele bestellen willst, musst Du zwingend einen gültigen Ausweis haben. :shot:

Habe seit Juni einen Neuen. Mein oller Perso war seit 8 Monaten abgelaufen und ich hatte keinen gültigen Pass. Hat beim Amt keinen gejuckt. ;)
Wenn's nur drum geht irgendwo reinzukommen, da reicht auch meistens der Führerschein.


Tante Edit(h) sagt: hat bei mir übrigens rund 3 Wochen gedauert... :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner ist seit Februar abgelaufen. Hab ihn erst vor 2 Wochen neu beantragt -> heute abgeholt ;D
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh