Preiserhöhung um 100% - reicht eine Email ein Jahr vor der Rechnung?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Shyne

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
24.02.2005
Beiträge
8.792
Ort
Bochum
Hallo Freunde,

kann Jemand auf einen entsprechenden Link verweisen zu dem Thema oder weiß dazu mehr als ich (keine Rechtsberatung, ..., ist klar).
Reicht es, wenn eine Firma den Preis eines Vertrags (Webspace) um beinahe 100% erhöht, dass vor der Preiserhöhung vor ca. 12 Monaten eine Mail verschickt worden ist?
Meiner Ansicht nach, sollte eine nochmalige Warnung oder Opt In Verfahren dazu nötig sein. Ich finde dazu nicht wirklich ein Gesetz oder einen Artikel. Es geht immer nur um Stromabrechnung etc. Meiner Recherche nach, ist das nicht völlig ausreichend. Der Betreff der Mail war auch nicht eindeutig.

Was sind eure Gedanken dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Die Ankündigung ist ja schön und gut, aber das Sonderkündigungsrecht wegen Wucher greift erst ab der Vertragsumstellung, das sind aber nur 2 Wochen meine ich.

Also sofort wegen Wucher Sonderkündigung einreichen.
 
Hab das Gefühl da fehlt die Hälfte an Informationen.

Meine Webhostingerfahrung: 12 Monate "Lockpreis" und im Kleingedruckten dann die automatische Anpassung auf den "normalen" Preis.
Um wieviel Euro geht es denn? Ist ja auch ein unterschied ob von 2 Euro auf 3,50 Euro im Jahr oder von 120 Euro auf 200 Euro.
Würde das Thema aber doch eher in 123recht.de Forum oder so anfragen.
 
Wie sah denn der Vertragsabschluss aus?
Gibt doch immer solche Lockengebote dass in den ersten 12 Monaten der Preis X ist und ab Monat 13 dann 2*X (wenn man nicht rechtzeitig kündigt)
 
Und trotzdem ne Rechtsberatung.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh