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Hallo, es wäre sehr nett wenn mir jemand zu folgender Geschichte einen Rat geben könnte...
Jemand schliesst 1993 eine Familienrechtsschutz mit Verkehrsrechtschutz ab, Laufzeit 5Jahre, bezahlt wird Jährlich per Abbuchung und jedes Jahr bekommt man zur Fälligkeit den Versicherungsschein zugesendet. Eine Verkehrsrechtsschutz bestand schon seit 1980. Der Versicherungsnehmer ist seit 1987 selbsständig und hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Ausser Rechtsberatung beim Anwalt nie etwas gewesen. Diese Versicherung weigert sich jetzt den Rechtsbeistand und Gerichtskosten für einen Unfall zu zahlen den die Frau des Versicherten mit einem seiner Autos hatte da angeblich nur ein Auto versichert ist.
Es stellt sich jetzt nachträglich heraus das die Versicherung den Vertrag aufgrund der Selbstständigkeit 1997 eigenmächtig geändert hat ohne den VN darauf gesondert hinzuweisen. Lediglich ein Hinweis auf dem Versicherungsschein, "Wir haben den Vertrag geändert", welcher jedes Jahr zur Abrechnung per Post gesendet wird, war vermerkt, wurde vom Kunden aber nicht bemerkt. Deswegen lief der Vertrag bis heute unbemerkt zu deutlich schlechteren Bedingungen zum Nachteil des VN weiter und dies kam erst durch den Unfall der Frau ans Licht.
Auf Nachfrage zum Antrag des geänderten Vertrages wurde der Antrag von 93 gesendet da ein anderer nicht existiert. Ein Versuch die Sache telefonisch zu klären war nicht möglich, zwar bestätigten bei mehreren Telefonaten die netten Damen von der Hotline das der Vertrag so nur zum Nachteil des Kunden und "ungewöhnlich" wäre aber das diese Fragen nur über den Hauseigenen Rechtsberater zu klären sei.
Dieser Herr war aber gar nicht bereit zu einem Gespräch sondern verwies darauf das der VN selber dafür verantwortlich sei den Vertrag quasi nach seinen Wünschen zu gestalten und die Umstellung sei zwar nicht weiter dokumentiert aber telefonisch mit dem VN besprochen und somit rechtens. Der VN hat aber nichts telefonisch besprochen und eine Vertragsänderung ist nicht bekannt bis zum Zeitpunkt des Unfalls.
Ich zweifle stark an der Rechtmässigkeit dieses Vorgangs, schliesslich bezahlt der Kunde seit Jahren eine Leistung die er gar nicht bekommt weil sie von der Versicherung ohne Rücksprache gestrichen wurde. Die Versicherung hat einfach aus einer "Familienrechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz" eine Familienrechtsschutz "und" eine Verkehrsrechtsschutz (nur ein Fahrzeug versichert) gemacht.
Sorry für soviel Text aber können die das wirklich so einfach machen?
Thx. a lot....
Micha
Jemand schliesst 1993 eine Familienrechtsschutz mit Verkehrsrechtschutz ab, Laufzeit 5Jahre, bezahlt wird Jährlich per Abbuchung und jedes Jahr bekommt man zur Fälligkeit den Versicherungsschein zugesendet. Eine Verkehrsrechtsschutz bestand schon seit 1980. Der Versicherungsnehmer ist seit 1987 selbsständig und hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Ausser Rechtsberatung beim Anwalt nie etwas gewesen. Diese Versicherung weigert sich jetzt den Rechtsbeistand und Gerichtskosten für einen Unfall zu zahlen den die Frau des Versicherten mit einem seiner Autos hatte da angeblich nur ein Auto versichert ist.
Es stellt sich jetzt nachträglich heraus das die Versicherung den Vertrag aufgrund der Selbstständigkeit 1997 eigenmächtig geändert hat ohne den VN darauf gesondert hinzuweisen. Lediglich ein Hinweis auf dem Versicherungsschein, "Wir haben den Vertrag geändert", welcher jedes Jahr zur Abrechnung per Post gesendet wird, war vermerkt, wurde vom Kunden aber nicht bemerkt. Deswegen lief der Vertrag bis heute unbemerkt zu deutlich schlechteren Bedingungen zum Nachteil des VN weiter und dies kam erst durch den Unfall der Frau ans Licht.
Auf Nachfrage zum Antrag des geänderten Vertrages wurde der Antrag von 93 gesendet da ein anderer nicht existiert. Ein Versuch die Sache telefonisch zu klären war nicht möglich, zwar bestätigten bei mehreren Telefonaten die netten Damen von der Hotline das der Vertrag so nur zum Nachteil des Kunden und "ungewöhnlich" wäre aber das diese Fragen nur über den Hauseigenen Rechtsberater zu klären sei.
Dieser Herr war aber gar nicht bereit zu einem Gespräch sondern verwies darauf das der VN selber dafür verantwortlich sei den Vertrag quasi nach seinen Wünschen zu gestalten und die Umstellung sei zwar nicht weiter dokumentiert aber telefonisch mit dem VN besprochen und somit rechtens. Der VN hat aber nichts telefonisch besprochen und eine Vertragsänderung ist nicht bekannt bis zum Zeitpunkt des Unfalls.
Ich zweifle stark an der Rechtmässigkeit dieses Vorgangs, schliesslich bezahlt der Kunde seit Jahren eine Leistung die er gar nicht bekommt weil sie von der Versicherung ohne Rücksprache gestrichen wurde. Die Versicherung hat einfach aus einer "Familienrechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz" eine Familienrechtsschutz "und" eine Verkehrsrechtsschutz (nur ein Fahrzeug versichert) gemacht.
Sorry für soviel Text aber können die das wirklich so einfach machen?
Thx. a lot....
Micha