Problem mit eBay

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

pr0-g@mer

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
25.06.2009
Beiträge
3
Hallo liebe Community !
Habe ein Problem mit dem Internetauktionshaus eBay :grrr:

Und zwar habe ich mal eine Verwarnung bekommen weil ich einen Artikel nicht bezahlt habe . Ich wollte mit dem Verkäufer in Kontakt treten um ihm zu erklären das ich diesen Artikel nicht wollte , und er somit seine Verwarnung zurückzieht . Dieser Antwortet nicht. Und ich würde ganz gerne eine Menge an Dingen bei eBay verkaufen .

mfg pr0:wink:
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich frag mich nur, warum man auf einen Artikel bietet wenn man den nicht haben möchte. Und was sucht das ganze hier.
 
Und zwar habe ich mal eine Verwarnung bekommen weil ich einen Artikel nicht bezahlt habe . Ich wollte mit dem Verkäufer in Kontakt treten um ihm zu erklären das ich diesen Artikel nicht wollte , und er somit seine Verwarnung zurückzieht.

Warum sollte er das tun? Du hast mit deinem Gebot einen Kaufvertrag unterschrieben und musst zahlen. Sei froh, dass er dich nicht noch verklagt hat...

Solange das deine 1. und einziege Verwarnung ist, sollte das aber kein Problem sein. Wenn ich mich recht erinnere, wirds erst ab der 2. Verwarnung spannend.
 
Wenn er gewerblich angemeldet war, muss Threadersteller den ARtikel nicht nehmen.
 
Wenn er gewerblich angemeldet war, muss Threadersteller den ARtikel nicht nehmen.

Nicht ganz. Wenn der Verkäufer gewerblich angemeldet war, hat der Käufer gewisse Rechte. Unter anderem hat er ein Wiederrufsrecht. Einfach nur die Zahlung verweigern reicht aber nicht aus um von seinem Wiederrufsrecht gebrauch zu machen.

Rechtsberatung sind hier aber nicht erlaubt. Aus diesem Grund sollten wir das einfach mal so stehen lassen und die interessierten Leser können gerne Google befragen, wie das mit dem Wiederrufsrecht genau funktioniert.
 
Müssen schon ...
Er kann diesen nur innerhalb von 14 Tagen zurückschicken ...
 
Also ich habe etwas gekauft, aber der Verkäufer hatte eine eigene Paypal Seite erstellt und somit konnte ich irgendwie keinen Gutschein eingeben.
Deswegen habe ich den Verkäufer dann einfach angeschrieben und gemeint ich möchte den Artikel nicht haben.
Er meinte kein Problem und hat mir direkt noch eine Mail nachgeschickt, wo ich bestätigen musste das ich den Artikel nicht nehme damit er die Gebühren von eBay zurückerstattet bekommt.

Man muss nichts nehmen, währe doch sinnlos das erst zu sich nach Hause zu schicken wenn mans eh nicht mehr nimmt.
 
Man muss nichts nehmen, währe doch sinnlos das erst zu sich nach Hause zu schicken wenn mans eh nicht mehr nimmt.
genauso ists aber im fag geregelt und einige händler bestehen sogar darauf selbst wenn ihnen dadurch extra kosten entstehen, hoffen wohl das man den artikel dann doch behält
 
genauso ists aber im fag geregelt und einige händler bestehen sogar darauf selbst wenn ihnen dadurch extra kosten entstehen, hoffen wohl das man den artikel dann doch behält

Ganz genau.
Rechtlich muss er den Artikel ersteinmal nehmen und zahlen.
Ob er es dann zurückschickt ist eine andere Sache und hat mit dem
eigendlichen Problem nichts zutun :-)
 
Hier ist rechtlich aber verboten und deshalb wirds fast jeder Verkäufer so machen, wie ich es oben aufgetischt habe.
Ganz ohne irgendwelche rechtlichen Resourcen was weiß ich.
Reinste User reality ausprobier erfahrung.
 
Umso mehr wird er sich dann über die Negative von mir freuen < eBay Käufer > ebay Verkäufer

Und die Verkäufer haben sich mit so etwas wie dir rumzuschlagen ...

Nur damit wir und nicht falsch verstehen, es spricht nix dagegen so etwas mit dem Verkäufer zu vereinbaren, aber die "Negativbewertungskeule" bei Selbstverschulden zu schwingen ist unglaublich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja und genau deswegen wird ein Händler, man kann nicht alle Verkäufer Händler nennen dies auch machen wie ich beschrieben habe, denn niemand will eine negative!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh