Promille in der Probezeit vom Lappen ?!?!

Reapy

Neuling
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Sers,

also heute in der Berufschule hatte wir es drüber wieviel Promille man haben "darf" in der Probezeit.

Ich bin der Auffassung 0.3, außer man hat Ausfallerscheinungen.

Ein andere meinte alle wo den lappen nach 01.03.2005 bekommen ham müssen 0.0 haben.

Ein anderer meinte 0.5.

In google kam ich au auf 0.5 bzw 0.3

Kann mich da jemand mal aufklären. Wie das z.b in meinen Fall aussieht.

Lappen am 5.5.2004 bestanden und am 5.6.2004 18 geworden.

Wie sieht das nun aus ?

Und ja ich fahre immer nüchtern, es kam bloss die Diskussion auf..
 
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Reapy bitte ;P *gg*

Danke, ja das sowieso *ich zerlegs dads auto eh lieber im rollen an der kreuzen, nüchtern! *kotz* ^^ ;P

Aber bei uns in der Schule gabs da alle Varianten und keiner weiß bescheid ;)

Und nach der Probezeit au 0.5 oder ?
 
In der Probezeit beträgt die Promillegrenze 0,0.Danach ist die Grenze 0,5.
 
also ich weiss nicht obs sich geändert hat aber vor 1-2 jahren lag die probezeit promillegrenze definitiv nicht bei 0,0. das wäre ja auch recht scheisse. wenn ich abends bei nem kollegen feiern würde, bei ihm penne könnte ich ihm noch fast den ganzen nächsten tag auffe pelle hocken - stichwort restalkohol
 
Ja, genau!
Die Ausfallerscheinungen sind das Problem und können zum Verhängnis werden.
Da können die dir alles mögliche vorwerfen. Deswegen vorsichtig sein.
 
mache gerade meinen lappen;)
mit ausfallerscheinungen liegt die grenze bei 0,3, ohne ausfallerscheinungen bei 0,5 promille.
aber am besten immer mit 0,0 promille fahren ;)
gruß
 
promille und probezeit hat überhauptnichts miteinnander zu tun
das einzige problem is das du in der probezeit gleich ne nachschulung (etwa 200 euro extra) machen darfst zur führerscheinsperre.
 
Counderman schrieb:
promille und probezeit hat überhauptnichts miteinnander zu tun
das einzige problem is das du in der probezeit gleich ne nachschulung (etwa 200 euro extra) machen darfst zur führerscheinsperre.
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

wenn ich das richtig verstanden habe dann hat es doch was miteinander zu tun. probezeit kann schon durch geringe und schwerwiegende verstöße um 2 jahre verlängert werden. mit mehr als 0,5 zählt es schon zu schweren verstoß.
 
Frankenheimer schrieb:
das wäre ja auch recht scheisse. wenn ich abends bei nem kollegen feiern würde, bei ihm penne könnte ich ihm noch fast den ganzen nächsten tag auffe pelle hocken - stichwort restalkohol

Wer fährt, der säuft eben nicht. Restalkohol hin oder her.
 
Beobachter schrieb:
Wer fährt, der säuft eben nicht. Restalkohol hin oder her.
RICHTIG! :wink:

btw....ich kann nicht verstehen wie Eltern das "übersehen" können wenn ihre kinder abends aus der Disco kommen - mit dem Auto- und nächsten Morgen einfach immer noch nach Alkohol stinken......

Ich bin für 0,0 Promille bei Fahranfängern!
und wer nicht spurt bekommt die Pappe für 3 Jahre weg!
Ich will nicht der jenige sein der denen nachts wenn die besoffen fahren entgegen kommt und die einen Unfall bauen. :kotz:
 
ja das mit der verlängerung ist klar hat aber nichts mit promille zu tun sondern sobald du ein Bußgeld bekommst darfste ne nachschulung machen + verlängerung egal ob zu schnell fahren auffahren oder drogen.
Liegt bloss am Bußgeld und Punkte halt in der Probezeit darfste dir im grunde nicht einen erlauben
danach kannstes etwas ruhiger angehen lassen
 
Zuletzt bearbeitet:
Azi schrieb:
In Österreich definitiv 0,0!

Jain. offiziell schon aber eigentlich 0,1 Promille. denn wenn du vor dem Fahrantritt zb einen apfel isst und sie dich dann eventuell kontrollieren dann kannst du auch 0,1 Promille haben. Wegen dem vergähren des Apfels.

Achja. Rumkugeln ( ich kann jetzt nur von denen von casali reden) machen nichts. da wird dir vorher schlecht bevor du 0,1Promille hast (Quelle: mitarbeiterin der Firma (eine verwandte von mir))

Aber allgemein gilt lieber nichts trinken. heutzutage passiert schon so schnell was da sollte man aufpassen. ich selbst habe auch den probeschein und trinke nie wenn ich fahre.. (ok so auch nur ziemlich selten)
 
Beobachter schrieb:
Wer fährt, der säuft eben nicht. Restalkohol hin oder her.

er hat ja auch gemeint wenn er ABENDS was trinkt und bei dem kollegen pennt und MORGENS irgendwann nach ner runde schlaf heim fährt! Dann kann er stocknüchtern sein, aber trotzdem noch restalk im blut haben
 
ich hab damit ja nicht gemeint dass er sich die hucke vollsäuft sondern ein paar bierchen zischt. wenn du am nächsten morgen aufwachst biste klar im kopf und nach nem frühstück sieht die welt gut aus, aber du kannst trotzdem noch restalk haben
 
Wer Alk trinkt hat im Falle eines Unfalls aber immer eine Teilschuld, unabhängig der Grenzwerte, vergesst das nicht :d

Die Schnapspraline beeinflusst den Alkoholgehalt der Atemluft ebenso wie ein Fruchtsaft, natürlich ist davon aber nichts im Blut nachweisbar.

Als ich Lappen gemacht habe "durften" wir noch trinken und fahren, heute wo ich aus der Probezeit raus bin, trinke ich noch immer mal gerne ein 0,5L Pils und fahre 1-2Stunden später, bei meinem Körpergewicht/Größe geht das Problemlos ;)
Das lasse ich mir auch nicht nehmen, wenn man Nachts fährt (ich fahre sehr gern im dunkeln), dann besteht mitunter auch eine niedrigere Unfallgefahr weil auf den Straßen weniger los ist; dennoch sollte man nicht übertreiben:
In den ersten 2 Jahren mit Lappen bin ich auch öfters im nicht mehr ganz fahrtüchtigen Zustand gefahren (THC & Restalk).. mir war weder wohl dabei, noch fühlte ich mich sicher, einmal wäre ich fast Frontal mit einem inner Kurve zusammengeknallt weil der über dem Mittelstreifen fuhr (kein Überhohlvorgang..) und hatte zuvor ordentlich getankt, seitdem mache ich das nicht mehr.
 
jo .. dass mit der Teilschuld stimm @ NackterGolfer.

wir haben in der Schule auch mal nen Test gemacht:
Eine aus der Klasse hat ein Mon Cheri gegessen und darauf 5 min rumgebissen -> also nicht geschluckt.
Als dann die 5 min über waren und wir mit einem Test-Blasgerät getestet haben, lag se über 1 Promill.
(nach 1!! Mon Cheri)

Ich glaube dass ist ja auch nur ein Richtwert, um zu entscheiden ob man eine Person mitnimmt, oder nich ..
(Oder kann man ne Anklage wegen zuviel Alkohol im Speichel kriegen??)
 
tja, das ist halt das problem: selbstüberschätzung und wenn es kracht hängt man immer mit drin auch wenn man keine schuld am unfall direkt hat.......
 
i!!m@tic schrieb:
er hat ja auch gemeint wenn er ABENDS was trinkt und bei dem kollegen pennt und MORGENS irgendwann nach ner runde schlaf heim fährt! Dann kann er stocknüchtern sein, aber trotzdem noch restalk im blut haben
genau das meine ich. und das problem ist auch das du bis auf nem pelz auf der zunge quasi keine beeinträchtigung mehr spürst, du aber womöglich immer noch restalk haben kannst. natürlich kann man jetzt rechnen 0,1 pro stunde weg, aber wer kann dir schon sagen wieviel du an dem abend hattest?

das ist echt nen problem, grade wenn man bei leuten zum geburtstag feiert die weiter weg wohnen. da feierste bis 2-3 uhr und fährst am nächsten tag um 12 urh wieder weg.
 
Der neue, seit Mai gültige, Bußgeldkatalog sagt dazu folgendes:

Ab 0,3 Promille (bis 0,5):

Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug 0,5 - 5 Jahre oder auf Dauer und 7 Punkte.

Das kann gefährlich werden, denn wer entscheidet, was ein "Anzeichen von Fahrunsicherheit" ist? Richtig, der Polizist vor Ort. Gesetzt den Fall, man hat nun abends gezecht und den entsprechenden Restalk von 0,3 im Blut und fährt möglicherweise morgens ein klein wenig unachtsam oder zu forsch, wie es im Berufsverkehr auch unter normalen Umständen passieren kann. Zack, weg ist der Lappen.
 
gibt nen ganz einfachen trick:

gemäß faustregel (0,1 pro stunde) überlegen zuwlecher zeit man wieder fahrtauglich sein muss und dementsprechend dsizpiliniert in masen statt in massen (uach wenn ich weis das einige hier im forum das so nicht hören wollen) trinken
 
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