RAM Speicher defekt. Fühle mich von Mindfactory verschaukelt

Bernhard17

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
10.10.2014
Beiträge
3
Hallo zusammen,
leider habe ich mit Mindfactory sehr große Probleme, weil ich meinen defekten Speicher DDR3 32GB (4x 8192MB) G.Skill RipJawsZ DDR3-1600 DIMM CL10-10-10-30 Quad Kit zur Reparatur an den Kundenservice geschickt habe.

Von den vier Speicher-Modulen ist nach ca 15 Monaten eines kaputt gegangen und darauf hin habe ich das komplette Quad Kit (32 GB) an Mindfactory geschickt. Diese haben es dann weiter zu ihrem Vorlieferanten geleitet und nach 8 Wochen habe ich eine E-Mail erhalten das der Speicher nicht repariert und auch nicht mehr neu beschafft werden kann. Der komplette Speicher wurde vom Vorlieferanten entsorgt und ich bekomme von ihm eine Zeitwertgutschrift in Höhe von 107 Euro. Kaufpreis war damals ca 180 Euro, heute sind es sogar ca 280 Euro.

Nach meiner Beschwerde erklärt mir die Rechtsabteilung von Mindfactory das nach § 346 BGB sie vom Kaufvertrag zurücktreten und mir daher neben der Gutschrift kein Anspruch auf die Herausgabe der eingesendeten Ware zusteht!

Wieso entsorgen die meinen Speicher? Drei Module (24 GB) waren doch in Ordnung!
Ich wollte nie einen Zeitwert sondern einen Austausch (bzw. in einen gleichwertigen Speicher).

Ich fühle mich irgend wie verschaukelt.

Wie seht ihr das?

Muss ich diesen mickrigen Zeitwert wirklich annehmen?
Dafür bekommen ich z.Zt. nicht mal mehr 16 GB.


MfG
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Du hast dein Speicher als Gewährleitungsfall eingeschickt. Dabei gelten andere Regeln, als bei einem Austausch durch den Hersteller (Garantiefall). Ich bin kein Experte für deutsches Gewährleistungsrecht, aber es ist nicht das erste Mal, dass ich von diesem Vorgehen im Zusammenhang mit Mindfactory höre. Wenn sie bisher damit durchgekommen sind, dann gibt es vermutlich tatsächlich eine rechtliche Grundlage dafür. Sonst wäre das ein Fall für den Verbrauchschutz.

Hättest du im Rahmen der Herstellergarantie eine RMA direkt bei G.SKILL beantragt, wäre das Kit entweder 1:1 oder durch ein mindestens gleichwertiges ausgetauscht wurden.

In jedem Fall wird G.SKILL nichts mehr tun können, das Kind ist sozusagen schon in den Brunnen gefallen :(
 
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit die unliebsame Garantie-Abwickelung für den Kunden zu umschiffen.

Und ob der "Vorlieferant" den Speicher tatsächlich entsorgt hat wenn man sich doch beim Hersteller "schadlos" halten kann ?!
 
Zuletzt bearbeitet:
@emissary42

In dem Werkstattauftrag der mir von Mindfactory als Eingangs-Bestätigung geschickt wurde steht aber, das Mindfactory den Gewährleitungsfall ablehnt, weil ich, wie auch, keinen Nachweis erbracht habe, das der Speicher durch einen Produktfehler kaputt gegangen ist. Zudem schreiben sie mir, das ich informiert werde sobald der Artikel sich wieder auf dem Weg zu mir befindet. D.h.: Für mich ist damit klar das ich meinen Speicher auf jeden Fall zurück bekomme, repariert oder nicht.
Wenn ich einen defekten Artikel, den ich bereits vor über 15 Monaten gekauft habe und dadurch mein Eigentum ist, zu einer Reparatur einschicke, wird der doch nicht automatisch zum Eigentum von Mindfactory. Hier ist doch das mindeste das man mal anfragt, was man machen soll falls der Artikel nicht repariert werden kann. Hier hat sich Mindfactory (bzw. der Vorlieferant) einfach entschlossen meinen Speicher (warscheinlich) zu entsorgen und mir eine Zeitwertgutschrift zu geben. Dem Zeitwert hätte ich niemals angenommen, weil der defekt Speicher (drei Module sind ja noch ok gewesen) in keinster Weise der Zeitwertgutschrift entspricht. Das hätte Mindfactory/Vorlieferant natürlich auch erkennen müssen. (Böse Geister vermuten hier eventuell sogar Absicht).
Hier hat Mindfactory/Vorlieferant einen dicken Fehler gemacht und meiner Meinung nach kann ich auf eine angemessene Wiedergutmachung bestehen.
Wenn ich ein Auto mit defekter Zentralverriegelung in eine KFZ-Werkstatt gebe, verschrottet diese doch nicht mein Auto und gibt mir einen Restwert, nur weil sie es nicht reparieren können bzw. kein Ersatzteil mehr bekommen. Das wäre ja Absurd.


P.S.:
Wenn ich gewusst hätte das Mindfactory sich so verhält hätte ich natürlich den Speicher direkt an G.Skill geschickt.
 
Seriöse Händler führen die Garantie-Abwickelung für den Kunden durch wenn ein solcher Anspruch gegenüber dem Hersteller besteht.

So langsam muss ich mir dann auch Gedanken darüber machen, ob ich bei MF noch bestellen kann, wenn die so mit der Kundschaft umspringen.
 
Das ist echt krass. Würde das auf keinen Fall auf mir sitzen lassen und versuchen dagegen was zu unternehmen. Notfalls mit einem Anwalt.

In der Regel kommen die mit ihren Zeitwert geschichten durch da es in den seltensten Fällen so ist wie und man in der Regel bei Grafikkarten für den Zeitwert eine ähnlich gute erhält da die Preise ja sinken. Hier ist genau das Gegenteil der Fall.

Nu weil noch keiner Rechtlich gegen sie vorgegangen ist heißt das nicht das sie eine passende Rechtsgrundlage dafür haben.
 
In dem Werkstattauftrag der mir von Mindfactory als Eingangs-Bestätigung geschickt wurde steht aber, das Mindfactory den Gewährleitungsfall ablehnt, weil ich, wie auch, keinen Nachweis erbracht habe, das der Speicher durch einen Produktfehler kaputt gegangen ist. Zudem schreiben sie mir, das ich informiert werde sobald der Artikel sich wieder auf dem Weg zu mir befindet...
Selbst das ist schon äußerst fragwürdig, hätte für dich aber mit einem anschließenden Herstelleraustausch ein gutes Ende haben können.

Das weitere Vorgehen hört sich wie eine Masche zur Gewinnmaximierung an... vor allem wenn MF / der Lieferant das Kit nun tatsächlich als Garantiefall über G.SKILL austauschen lässt, um den Ersatz dann wieder im Handel anzubieten (ggf. als B-Ware). Das ist freilich nur eine Spekulation, man könnte dies aber durch die Mithilfe G.SKILLs prüfen, da eine mögliche Hersteller-RMA über die Seriennummer des Kits eindeutig zuzuordnen ist.

Nu weil noch keiner Rechtlich gegen sie vorgegangen ist heißt das nicht das sie eine passende Rechtsgrundlage dafür haben.
Das ist schon richtig. Deshalb schadet es nicht, sich wie vorgeschlagen an entsprechende Stellen zu wenden.
 
Mindfactory hat mir vor nicht ml 6 Wochen eine RMA bei einer 500 Euro Graka(290x) abgelehnt. Der Verweis auf die Beweislastumkehr haute mich um. Musste mich dann direkt an Sapphire wenden. Die haben dann geholfen. Mindfactory macht es in der letzten Zeit immer öfter mein Buder und paar Kumpel haben es auch schon abbekommen. Comtech als Beispiel ist auch so eine Verein. War bei Anwalt der hat mich gefagt ob ich den Stress wirklich auf mich nehmen will! Muss jeder selber Wissen hack es unter Lehrgeld ab und kauf nur Dinge wo der Hersteller einen direkt Kundensupport anbietet.
 
Das Problem ist ganz einfach: Niemals irgendetwas mit Gewährleistung zur Reparatur geben, sondern immer (schriftlich) einen Austausch gegen ein gleiches, neues Produkt verlangen. Sonst gibts Du dem Hersteller auch eher einen Grund, an seiner Qualitätskontrolle zu sparen. Dass Du nicht bewiesen hättest, dass der Speicher schon defekt war, ist in meinen Augen sehr fraglich. Sind keine Spuren einer unsachgemäßen Verwendung erkennbar, erschließt sich daraus im Grunde meiner Ansicht nach unmittelbar, dass das Produkt beim Erhalt schon mangelhaft gewesen sein muss(Da es die gesetzliche Gewährleistung nicht überdauern kann.) Allerdings ist das Produkt nun "verschwunden" und somit garnichts mehr erkennbar. Was das letztlich bedeutet, ist eine interessante Frage. Meiner Meinung nach hätte man Dich fragen müssen, bevor man das Produkt entsorgt, weil es Dein Eigentum ist. Allerdings kann die Entschädigung angemessen sein, weshalb ich glaube, dass es am besten für Dich wäre, wenn Du im Bezug auf den Händler Deine persönlichen Schlüsse ziehst, und anderen Deiner Erfahrungen mitteilst(Was Du ja hiermit dankenswerter Weise bereits getan hast.) (Edit: Hättest Du allerdings bei Garantieabwicklung über G.Skill funktionstüchtige Riegel bekommen, was sehr gut sein könnte[Viele Hersteller geben auf Speicher sogar lebenslange Garantien], wäre dies ein starkes Argument dagegen, dass die Höhe der Entschädigung angemessen ist)

Wenn man Gesetze kennt, kommt man zwar meist ans Ziel, aber am besten erspart man sich Ärger von Anfang an.
Wie man meiner Meinung nach einen sehr guten Händler erkennt:
+ "Schnelle Lieferung, alles bestens" <-- Diese Wertung ist für einen potentiellen Käufer vollkommen wertlos. Dennoch stellt sie den Großteil aller Bewertungen dar, sofern der Händler nicht eklatante Fehler begeht. Das ist nur der Regelfall.
+ "Ware leider defekt, aber schnelle Abhilfe, Danke!" <-- Wichtigste Bewertung. Diese Art positiver Bewertung erzeugt einen heftigen Bonus, möchte man Ärger vermeiden.

- "Ware nach 1 Woche nichtmal da, Geld trotz Mahnung nach 1 Monat nicht zurück" <-- Riesen Abzug, wenn man Ärger vermeiden möchte.
- "Ware defekt, Händler verweigert Garantie o.Ä." <-- großer Abzug. Kann dennoch ok sein bei Waren, die nicht defekt sein können(zum Beispiel Kieselsteine ;) ), falls der Preis besonders niedrig ist. Der Händler sollte nur sehr wenige solche Bewertungen haben und es sollte dann zumeist möglichst offensichtlich sein, dass der Kunde Schuld war. Am besten hat der Händler sich zur Bewertung geäußert und beschreibt seine Sicht der Dinge, die nachvollziehbar sein sollte.

Wenn man sich als Kunde Vorteile erkaufen kann, was Die Geschwindigkeit im Versand usw. angeht, hinterlässt das auch einen "bedenklichen" Eindruck.
Man muss zwar eine Weile lesen aber normalerweise findet man mit der Zeit dann seine Lieblingshändler, denen man vertrauen kann. Sollte man sich dennoch einmal vertan haben, verfahre ich nach folgender Regel: Zuerst überaus freundlich und harmonisch sein. Sollte das nicht zum Ziel führen, einen ungemütlichen Ton anschlagen. Sollte selbst das nicht helfen, kann man noch versuchen einen extrem bedrohlichen, feindseligen Ton anzuschlagen, der zu erkennen gibt, dass man konsequent dagegen vorgehen wird(Natürlich bringt das nur was, wenn man genau weiß, dass man Recht hat.) Das bedeutet nicht, dass man ausfällige Worte wählen muss, da man es so formulieren kann, dass es selbst ein Idiot erkennen würde, dass mit einem nicht gut Kirschen essen ist.
Das gibt dem Händler zwei Chancen, die Sache halbwegs harmonisch über die Bühne zu bringen. Die sollte man ihm auch einräumen. Irgendwann zieht man dann aber auch den Schlussstrich.

Edit: Und Defekte am besten immer mit Fotos, Zeugen oder Handschriftlich mit Datum und Unterschrift dokumentieren.

Alle meine Äußerungen zu diesem Thema stellen meine persönliche Meinung dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß es nicht zu 100%, aber kann man nicht verlangen das der Speicher zurückgeschickt wird und man auf die Gutschrift verzichtet? Dann könntest du es ja nochmal bei G.Skill direkt versuchen.
 
Es ist ja sein Eigentum, er könnte es herausverlangen. Nur ist es laut Händler untergegangen, so wie ich das verstanden habe.

Edit: Moment mal, wie kann MF unter den Umständen vom Kaufvertrag überhaupt zurücktreten?

Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.


Darf jeder selbst interpretieren. Aber für meinen Geschmack, wenn ich das so sagen darf, gibt es da viele viele Löcher in der Argumentation, und es wirkt irgendwie teilweise wie zusammengeschmissen, was nicht zusammen gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaubs da macht eher einer bei MF fiese Geschaefte und nutzt seine Position schamlos aus. Hat vlt selbst die 3 funktionierenden Riegel unterschlagen und vertickt sie nun, während MF dir dann die in keinem Verhältnis stehende GS gibt.
 
Hat vlt selbst die 3 funktionierenden Riegel unterschlagen und vertickt sie nun
Selbst abzüglich der genannten Entschädigung könnte das die wirtschaftlich befriedigendste(wenn auch illegale) Lösung für den Händler sein. Das sind aber alles nur Vermutungen.
Ich würde mal den Anwalt meines Vertrauens fragen, der das sowieso besser beurteilen kann als wir. Besonders, weil sich die beschriebene Argumentation(sofern die einseitige Schilderung hier auch neutral ist) à la "Kunde sendet Ware ein - Trete ich einfach zurück nach 16 Monaten" :confused: äußerst merkwürdig anhört(beziehungsweise dem normalen Menschenverstand nach absolut absurd klingt), kann ich mir gut vorstellen, dass man die Sache auch mit einem netten Brief regeln könnte. Schließlich hat MF sicherlich auch keine Lust auf Ärger, sondern will Gewinn einfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
2-3 negative Geschichten reichten bei mir, meine Ware nicht bei MF zu kaufen. Ich zahle lieber ein paar Euronen mehr und umgehe so eventuellen Ärger. Ist doch schön, wenn man sagen kann " ich verstehe das nicht, habe noch nie mit MF Probleme gehabt. Muss aber ehrlich sein, habe da auch noch nie etwas gekauft. Und diese Themen sagen mir, wird auch in Zukunft so sein.
 
Ach Jungs,

ihr glaubt auch noch an dem Weihnachtsmann. Jeder seriöse Händler wickelt das kostenlos ab. Nur man weiß ja nicht wer der Vorlieferant in wirklichkeit ist und seinen sitz hat. Evt. in Asien Grau importiert ?!?

Irgendwo muss ja die Kohle verdient werden und da ist es gut, dass man im Garantiefall nach dem halben Jahr die dollsten Dinger gesetzlich machen kann LOL
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man aber denke ich nicht. Wenn Du eine Sache nicht gerade wie mit dem Vorschlaghammer bearbeitest, beweist meiner Meinung nach schon der Zustand der Sache, dass Du sie nicht unsachgemäß benutzt haben kannst. Und wenn Du sie nicht unsachgemäß benutzt hast, muss sie schon bei Übergabe mangelhaft gewesen sein, sodass dieser Mangel sich erst nachträglich geäußert hat.
Natürlich werden erstmal einige Händler, denen ihr Ansehen bei einigen "Pechvögeln" vollkommen egal ist, versuchen Dir weiß zu machen, dass Du eigentlich nach 6 Monaten nicht mal einen Gedanken verschwenden musst, dass Du eventuell irgendwas beweisen könntest. (Hier wurde es ja dem Kunden, sofern man den Angaben des TO trauen darf, ziemlich dreist klargestellt, indem der RAM direkt "entsorgt" wurde. Aber meiner Ansicht nach würde das einem Unterlaufen der Gewährleistung wie sie gedacht ist gleichkommen weswegen man die Beweiserbringung angemessen leicht machen muss.

Für mich ist das ganze klar wie Kloßbrühe und ich könnte mir vorstellen, dass die Strategie im Durchschnitt leider trotzdem gewinnoptimal ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe bei diesem Händler im Mai einen WaKü-Durchflussmesser gekauft, der in völlig lädierter Verpackung und mit sichtbaren Kratzern von Anschlüssen bei mir ankam. Sprich, das Teil war schon gebraucht (wurde aber weder so noch als B-Ware verkauft). Beim Einbau stellte sich dann heraus, dass die Elektronik des DFM defekt war, er wurde über USB überhaupt nicht mehr erkannt.

Seitdem kaufe ich bei diesem Händler nichts mehr, auch wenn sie oft auf dem Papier der günstigste Händler sind -- was übrigens auch nur Augenwischerei ist wegen der enormen Versand- und Bearbeitungsgebühren im Vergleich zu vielen anderen Händlern. Die hier beschriebene Vorgehensweise, nach 16 Monaten ohne jegliche Rückfrage vom Kaufvertrag zurück zu treten und drei intakte Speichermodule zu "entsorgen", traue ich diesem Händler ohne Weiteres zu.
 
Hmm... den Speicher durfte MF gar nicht entsorgen da es nach wie vor das Eigentum des TEs ist. Somit einfach auf Rückgabe des Eigentumes bestehen oder um adäquaten Ersatz bitten. Es ist schlicht und ergreifend Unterschlagung seitens MF und nicht rechtens.
 
Leute, ich habe genau!!! das gleiche Problem, wie der TE.

Ich habe eine Asus HD 7970 Matrix bei MF gekauft (am 04.10.2013) und im November 2014 zur Reparatur eingeschickt und Nachbesserung gewünscht. Auch mir wurde nach über 8 Wochen Wartezeit kommentarlos eine Zeitwertgutschrift aufgezwungen, die ich nicht will und mir wurde mitgeteilt, dass meine Grafikkarte vernichtet wurde. Ich bin so unendlich sauer. Schließlich lief die Grafikkarte ja noch anstandslos an 6/7 Tagen. Genaueres kann man hier von mir lesen:


Man lese ab hier:
Der Mindfactory Thread - Seite 72

oder hier:
Händler vernichtet Gegenstand des Kaufvertrages! Kaufrecht Forum 123recht.net

Ich werde meinen Anwalt einschalten bzw. den EMail-Verkehr hat er schon. Wie ging es bei euch aus Leute? Was haltet ihr davon?
 
Zuletzt bearbeitet:
Abschließend möchte ich meinen Fall schildern wie ich mich zum Schluss mit Mindfactory 'geeinigt' habe:

Nach einigen Emails hin und her (MF hat immer und immer wieder behauptet das das ihr Speicher ist und sie das Recht haben mir einen Zeitwert zu erstatten und den kompletten Speicher zu entsorgen), habe ich an MF einen Vorschlag zu Güte gemacht: Ich möchte drei RAM-Module mit 8 GB als Ersatz für meine drei RAM-Speicherriegel die ja noch vollkommen in Ordnung waren. Mit dem angebotenen Zeitwert von MF hätte ich mir nicht mal zwei 8 GB RAM-Module kaufen können.
MF hat dem teilweise zugestimmt und mir den Speicher 16GB Crucial Ballistix Sport DDR3-1600 DIMM CL9 Dual Kit als Ersatz angeboten mit der Option mir einen Sonderpreis (190 €) zu machen wenn ich den Artikel zweimal bestellen würde. Davon würde dann noch die Gutschrift (107 €) abgezogen.
Dies habe ich wiederum abgeleht und meinerseits verlangt das ich dreimal den Artikel 8GB G.Skill RipjawsX DDR3-1600 DIMM CL10 Single ohne Zuzahlung haben möchte. Ich hatte mir vor der Reparatur den gleichen Speicher zur Überbrückung der Rep.Wartezeit 1x gekauft (bei einem anderen Händler natürlich). Vermutlich habe ich da schon geahnt das die Reparaturabwicklung 'etwas schwieriger' wird.
MF hat dem dann zugestimmt und mir die drei neue RAM-Module von G.Skill ohne weitere Zuzahlung geschickt. Für mich ist damit der Fall erledigt und habe meine Lehren daraus gezogen.

Natürlich hätte ich einen Rechtsanwalt einschalten können und mit Sicherheit auch Recht bekommen, aber was wäre unterm Strich mehr rausgekommen?
Ehrlich gesagt hatte ich auch keine Lust noch mehr Zeit und Nerven mit diesem 'Laden' zu verschwenden.

Es ist aber schon wirklich traurig wie Mindfactory mit seinen Kunden umgeht. Für mich als Kunde der ersten Stunde von MF, der mit Sicherheit schon für mehrere Tausend Euro bei denen eingekauft hat, war es zumindest das letzte Mal. Bei all meinen Bekannten und Freunden werde ich auch abraten bei Mindfactory einzukaufen.


@FCKW36
Im Vergleich zu meinem Fall, bei dem die RAM-Preis seit meinem Kauf, drastisch gestiegen sind, ist das mit den Grafikkarten doch meines Wissen nach anders herum. Ich weiß wie ärgerlich es ist wenn Mindfactory einfach selbst entscheidet deine Grafikkarte zu entsorgen und dir den Zeitwert aufzwingt. Aber prüfe vielleicht ob du mittlerweile dafür nicht eine gleichwertige Grafikkarte kaufen kannst, eventuell mach es so wie ich und bestehe darauf das du eine gleichwertige Grafikkarte zugeschickt bekommst.
 
die argumentation mit dem rücktritt vom kaufvertrag ist echt gewagt. selbst wenn man da einen rücktrittsgrund erkennen mag, heißt dass ja dann zunächst mal das beide die jeweils erhaltene leistung zurückgewähren müssen (du den ram, die den vollen kaufpreis). ggf. käme natürlich schadensersatz für die wertminderung in frage, das scheitert dann aber daran dass hier niemand schuldhaft gehandelt hat. ich kann verstehen wenn du keinen bock mehr hattest, dich mit den kaspern auseinanderzusetzen, aber hier hätte wohl ein gang zum rechtsanwalt sehr wahrscheinlich gelohnt.
 
@FCKW36
Im Vergleich zu meinem Fall, bei dem die RAM-Preis seit meinem Kauf, drastisch gestiegen sind, ist das mit den Grafikkarten doch meines Wissen nach anders herum. Ich weiß wie ärgerlich es ist wenn Mindfactory einfach selbst entscheidet deine Grafikkarte zu entsorgen und dir den Zeitwert aufzwingt. Aber prüfe vielleicht ob du mittlerweile dafür nicht eine gleichwertige Grafikkarte kaufen kannst, eventuell mach es so wie ich und bestehe darauf das du eine gleichwertige Grafikkarte zugeschickt bekommst.


Ich habe auch darauf bestanden, mir ein gleichwertiges Modell zur Verfügung zu stellen, es wurden alle meine Vorschläge abgelehnt. Daher gehe ich jetzt zum anwalt, bin ja zum Glück rechtsschutzversichert.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh