Rechner von der Steuer absetzen - So wirds gemacht!

CoreSwitcher

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HI HWLuxxer,

ich habe letztens aus Eigenbedarf mal eine Zusammenfassung aller wichtigen Punkte geschrieben, die nötig/wichtig/interessant sind, um einen Privat-PC steuerlich geltend zu machen. Das Ganze wird zwar vielleicht nicht jeden von Euch betreffen (da noch nicht berufstätig/unter Lohngrenze) aber für alle Anderen ist es sicher durchaus interessant, denn wenn das FA den eigenen Rechner finanziert, wird wohl jeder erstmal hellhörig. Trotzdem ist nicht zu vergessen, das "Zockermaschinen", HTPCs etc. keine Chance haben, sondern nur die Rechner, die auch wirklich teilweise "seriös" ^^ genutzt werden.

Habe mich dieses Jahr an diese Anleitung gehalten und das FinanzAmt hat zugesagt :)

Der Text ist in Stichpunkten, um die essentiellen Fakten etwas übersichtlicher darstellen zu können:

Also los:

Teil 1

- die bisherige 90%-Grenze für berufliche Nutzung ist entfallen, dafür wird nun nur noch der Anteil der beruflichen Nutzung abzugsfähig (Regelung gilt ab sofort); das gilt nicht nur für Rechner, sondern auch Peripherie und Software

- eine 100%ige Anerkennung ist nicht ausgeschlossen, wenn die absolut berufliche Nutzung bewiesen werden kann

- die Überprüfung auf die Nutzung findet jährlich statt, somit kann keine Garantie auf erneute Zusage gegeben werden

Unter berufliche Nutzung fällt Folgendes:

- Schreiben von beruflichen Texten, Berechnen & Zeichnen, Anfertigen von Präsentationen, Vor- und Nachbereitung von Unterrichten, Erstellen von Statistiken, Bewerbungen

- Weiterhin gültig bei beruflichen Fortbildungsmaßnahmen

- Bei Verbesserung/Erhalt von Computerkenntnissen

- Umschulung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder Ausbildung im Rahmen eines ausbildungsverhältnisses

- Verwaltung von Vermögen & Finanzen

- im Rahmen einer Nebentätigkeit

- Erstellung der Steuererklärung

Unter Privatnutzung fällt:

- Erledigung von privatem Schriftverkehr

- Computerspiele

- private Bankgeschäfte

- Anschauen und Bearbeiten von privaten Fotos

- Erlernen von Fremdsprachen

- ehrenamtliche Tätigkeiten

- Schriftwechsel mit Finanzamt

Berufliche Nutzung nachweisen:

- wird derzeit von der Finanzverwaltung erarbeitet

- Anforderungen an den Nachweis werden sehr hoch sein; bis dahin ist folgende Vorgehensweise geboten:

- eine Art Fahrtenbuch führen, welches Folgendes enthält:

- Benutzerzeiten: Datum, Uhrzeit, Dauer und konkreter Zweck der Nutzung

- separate Aufzeichnungen über Internetnutzung (möglichst zeitnah)

- dieses Fahrtenbuch mag zwar Arbeit machen, aber damit gibt man dem Finanzamt weniger Spielraum um die Absetzung zu streiten

- diese Nutzungsnachweise nur über 3 Monate führen; sollte genügen

- bei Nachfrage des FA auf ganzjährigen Nachweis -> Einspruch einreichen

Wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde:

- Beschreibung der beruflichen Tätigkeit (bei Informatikern so gut wie problemlos)

- konkete Zwecke angeben

- berufliche Nutzung schätzen

- falls FA dies nicht anerkennt -> Einspruch (laut Finanzgericht Baden-Württemberg keine gesetzliche Aufzeichungspflicht)

- ggf. Aussage durch Zeugen oder Bestätigung des Arbeitgebers

Wenn das FA einen Fragebogen verschickt:

- technsiche Ausstattungsmerkmale haben wenig Bedeutung

- DVD-Brenner haben ebenfalls keinen Einfluss mehr, ob privat oder berufliche Nutzung, da mittlerweile Standard-Ausstattung

- Drucker ist gutes Indiez für berufliche Nutzung

Multimedia:

- "normale" Soundkarte+Lautsprecher sind erlaubt, da mittlerweile Standard

- 3D-GraKa, Sourround-Soundkarte, Tv-Karte sind nicht aufzuführen

- Joystick, Gamepad, Lenkrad etc. ebenfalls nicht aufführen

Software:

- Betriebssystem spielt keine Rolle

- bei Anwendungen, die sowohl für private als auch berufliche Zwecke genutzt werden können (z.b. Office) darf keine nachteilige Schlussfolgerung gezogen werden -> man sollte angeben, was genau man damit bearbeitet

Standort:

- spielt im eigenen Haushalt keine Rolle, Arbeitszimmer somit nicht mehr nötig, da auch nicht immer finanziell umsetzbar

- wenn PC in steuerlich anerkanntem Arbeitszimmer steht, können ggf. Kosten für das Arbeitszimmer gestrichen werden, wenn private Nutzung des PCs über 10% ist

- Grund: man nutzt das Arbeitszimmer u.U. nicht mehr so gut wie ausschließlich beruflich

Höhe des Kaufpreises

- aus dem Kaufpreis kann nicht auf private oder berufliche Nutzung geschlossen werden

- Tipp: Teure Computer werden eher als Spielecomputer angesehen!!!

Internetanschluss

- für FA sehr interessant, aber dort muss detallierte Zeit angegeben werden, was privat und was beruflich getätigt wurde

Familiäre Situation

- bei Kindern im Haushalt kann FA private Mitnutzung des PCs vermuten

- deshalb sollte man für Kinder einen zweiten Rechner angeben (falls vorhanden)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Teil 2:

Was kann man exakt geltend machen?

Bestandteile des Rechners: Monitor, Tastatur, Maus, Festplatte, Laufwerke, Prozessor+Kühler, Motherboard, Arbeitsspeicher, Grafikkarte, sonstige Einbauteile (Netzteil, Kabel etc.)

Externe Peripherie: Drucker, Scanner, externes Modem

Software: Anwenderprogramme, Betriebssoftware, Programme mit Datenbeständen

So schreibt man diese Teile ab:


- für die Abschreibung des/der Computers/Peripherie ist der Kaufpreis auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung zu verteilen

- die abschreibbare Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre

- für ältere Geräte mit Anschaffungsdatum vor dem 1.1.2001 beträgt die Nutzungsdauer 4 Jahre

- der Abschreibungszeitraum von Software liegt in der Regel bei 3 - 4 Jahren

Wenn man vorhandene Komponenten durch neue ersetzt:


- es handelt sich dann um Erhaltungsaufwand; bedeutet, dass es sofort abziehbar ist

- wenn dadurch Funktionsumfang des Rechners erweitert wird, behandelt das FA diese als nachträgliche Anschaffungskosten

- werden wesentliche Teil getauscht (Prozessor etc.), darf das FA die Restnutzungsdauer verlängern

-Tipp: ist die Nutzungsdauer beim Kauf der neuen Teile bereits abgelaufen, können diese unabhängig vom Computer geltend gemacht werden

- ersetzt man Drucker etc. durch neue Geräte, sollten diese separat vom Computer auf die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden, unabhängig von Anschaffungskosten

Sonstige Aufwendungen:

Mit dem beruflichen Nutzungsanteil abzugsfähig sind auch Aufwendungen für:

- Hilfsmaterial: Disketten, Kabel, Batterien, Druckerpapier, Tonerkartuschen etc.

- Reparaturen, die evtl. durchgeführt wurden

- Schuldzinsen, wenn man für die Anschaffung des Computers einen Kredit aufgenommen hat

- Computermöbel: Computertisch, Druckertisch (keine Sitzmöbel)

- Verwendet man spezielle berufsspezifische Software und nutzt diese zu 100% beruflich, kann die dazugehörige Fachliteratur in voller Höhe unter Werbungskosten geltend gemacht werden

- Normale Computerzeitschriften, auch Abos, werden vom FA nur in Ausnahmefällen anerkannt

ENDE


Das war mein kleiner Führer durch die Welt der Steuerabschreibungen, rausgefiltert aus 18 Seiten Text. Vielleicht hilft es ja dem Einen oder Anderen und wenn nicht, dann hat es zumindest mir geholfen, denn lesen + schreiben = auswendig lernen. ;)

Einige der Punkte habe ich letztens bereits mit dem Steuerberater besprochen und wenn man diese Punkte beachtet, sollte die Abschreibung locker durchgehen. :bigok:

Ich hoffe, dass es ein paar von Euch eine sinnvolle Hilfe ist und werde natürlich auch weitere Fragen dazu beantworten.

Anregungen und Kritik ist ebenfalls gern gehört.

Gruß, Core
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannste auch mal schreiben was für nen rechner du nu hast ?
 
Is doch unwichtig, wenn Du Dich an die Anleitung hältst. Alle Komponenten, die nach Multimedia (außer normaler Soundkarte) aussehen, werden nicht aufgeführt... der Rest ja. :)

Weiterer Tipp, der Gesamtpreis ist auch unerheblich, aber meist werden die Finanzämter bei sehr teuren Rechnern skeptisch, denn die sind dann sicher nicht nur zum Arbeiten da ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
CoreSwitcher schrieb:
Is doch unwichtig, wenn Du Dich an die Anleitung hältst. Alle Komponenten, die nach Multimedia (außer normaler Soundkarte) aussehen, werden nicht aufgeführt... der Rest ja. :)

Weiterer Tipp, der Gesamtpreis ist auch unerheblich, aber meist werden die Finanzämter bei sehr teuren Rechnern skeptisch, denn die sind dann sicher nicht nur zum Arbeiten da ;)
Nich unbedingt, manchmal sind teure Systeme notwendig.
Etwa in Video-, Musikbearbeitung und Server.
Aber sonst eher nicht.
 
Danke für die Antwort, aber ich dachte, das jeder soweit mitdenkt ;)

Außerdem sind auch dann die Komponenten weise zu wählen, denn selbst in nem CAD-Rechner braucht man keine 7800 GTX oder so, das wollte ich damit eher sagen...
 
CoreSwitcher schrieb:
Danke für die Antwort, aber ich dachte, das jeder soweit mitdenkt ;)

Außerdem sind auch dann die Komponenten weise zu wählen, denn selbst in nem CAD-Rechner braucht man keine 7800 GTX oder so, das wollte ich damit eher sagen...
Eine 7800GTX bestimmt nicht, aber sowas wie eine 3DLabs Realizm 800, die das Mehrfache davon kostet. Darum finde ich die Aussage "teuere Computer --> Spielecomputer" leicht daneben.

Ansonsten schön zusammengefasst.

'cuda
 
CoreSwitcher schrieb:
Is doch unwichtig, wenn Du Dich an die Anleitung hältst. Alle Komponenten, die nach Multimedia (außer normaler Soundkarte) aussehen, werden nicht aufgeführt... der Rest ja. :)

Weiterer Tipp, der Gesamtpreis ist auch unerheblich, aber meist werden die Finanzämter bei sehr teuren Rechnern skeptisch, denn die sind dann sicher nicht nur zum Arbeiten da ;)

ich würde es trotzdem gerne wissen, denn wenn ich nen PIII oder so kriege spar ich lieber auf was vernünftiges, und erspare mir den ganzen papierkram und vllt den ärger
 
Wie schon gesagt, der Wert und die Aktualität des Rechners ist unerheblich, er darf nur keine Multimedia-Hardware enthalten, steht auch alles im Text.

Weiß jetzt leider nicht genau, was Du genau wissen möchtest...
 
CoreSwitcher schrieb:
Wie schon gesagt, der Wert und die Aktualität des Rechners ist unerheblich, er darf nur keine Multimedia-Hardware enthalten, steht auch alles im Text.

Weiß jetzt leider nicht genau, was Du genau wissen möchtest...

Also ich wollte wissen, da ich denke das du einen "gesponsorten" Rechner hast (wenn ich mich nich verlesen habe), was das für einer ist ... welche komponenten und so .
 
Also gut, nochmal für Dich:

Es ist egal, was für Komponenten man verbaut hat!!! Nimm die, die Du hast oder neu gekauft hast und gib die dann für die Abschreibung an. Nur Sollte man 5.1-Soundkarten, TV-Karten und Alles, was sonst noch nach Freizeit aussehen könnte, weglassen. Die Abschreibung ist nicht an eine bestimmte Konfiguration gebunden... Also würde es Dir eh null helfen, wenn Du wüsstest, was für einen Rechner ich habe...

Aber weil Sonntag is ^^:

Ist zwar nicht exakt meine Config, aber als Orientierung gut genug:

AMD Athlon64 3200+
512 MB Ram (auch 1GB is unkritisch)
Radeon 9800 pro (mittlerweile fast Standard, also unverdächtig)
160 GB Festplatte
Onboard-Sound (somit 1 Fehlerquelle weniger, denn gegen 5.1-Onboard kann man ja nix machen)
DVD-Brenner
TFT-Monitor
Drucker (kommt immer gut, sieht nach Arbeit aus)

Hoffe, das hilft Dir jetzt etwas besser... btw: Es ist trotzdem kein Kinderspiel, also einfach bei der Steuererklärung denken, dass das bezahlt wird, kannste knicken, nen guten Grund braucht man immer!

Bei mir ist es z.B. beruflich wg. Fachinformatiker, da können die wenig gegenargumentieren, aber wenn Dus nicht begründen kannst, sagen die auch nicht zu. (Musst nen ziemlich großen Fragebogen ausfüllen!)

btw: Verdienst Du schon genug, um Steuererklärung zu machen? Dein Baujahr macht etwas skeptisch ;)
 
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