Hallo!
Mich interessiert, ob ein Händler, bei dem ich eine Ware gekauft habe, die innerhalb der Garantiezeit einen Defekt aufweist, dazu verpflichtet ist, die Ware entweder
- auszutauschen
- anzunehmen um sie einzuschicken
- oder der Geräteaustausch von mir als Kunde über den Hersteller abgewickelt werden muss und Händler außen vor bleiben darf.
Konkret geht es um einen DVD Player, der Gestern seinen Dienst eingestellt hat und auf den ich noch Garantie habe. Am Liebsten, weil ich mit dem Gerät sowieso nicht sehr zufrieden war, würde ich den abgeben um mein Geld wieder zu bekommen.
Falls sich der Händler darauf nicht einlassen will, möchte ich ihn wenigstens dazu bringen, dass er mir die Versandkosten etc. übernimmt, indem er für den Transport zum Hersteller (und damit die Kosten des Austauschs) übernimmt.
Ich wäre Euch echt sehr dankbar, wenn Ihr mir dazu Infos geben könntet – am Besten mit Link, oder gar § Verweis.
THX!!!
Der Death
Mich interessiert, ob ein Händler, bei dem ich eine Ware gekauft habe, die innerhalb der Garantiezeit einen Defekt aufweist, dazu verpflichtet ist, die Ware entweder
- auszutauschen
- anzunehmen um sie einzuschicken
- oder der Geräteaustausch von mir als Kunde über den Hersteller abgewickelt werden muss und Händler außen vor bleiben darf.
Konkret geht es um einen DVD Player, der Gestern seinen Dienst eingestellt hat und auf den ich noch Garantie habe. Am Liebsten, weil ich mit dem Gerät sowieso nicht sehr zufrieden war, würde ich den abgeben um mein Geld wieder zu bekommen.
Falls sich der Händler darauf nicht einlassen will, möchte ich ihn wenigstens dazu bringen, dass er mir die Versandkosten etc. übernimmt, indem er für den Transport zum Hersteller (und damit die Kosten des Austauschs) übernimmt.
Ich wäre Euch echt sehr dankbar, wenn Ihr mir dazu Infos geben könntet – am Besten mit Link, oder gar § Verweis.
THX!!!
Der Death