Rechtsbelastbarer Timestamp in JPEG, für Gerichtsentscheidung

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G

Gelöschtes Mitglied 306137

Guest
Hi,

ich habe eine Frage, die vielleicht für andere auch interessant sein könnte.

Folgendes Szenario:
- Einzug in neue Wohnung
- Mietvetrag: Wenn Schäden bei Mietende, durch Mieter entstanden, von ihm zu ersetzen... blabla
- Natürlich: Erstmal Fotos machen von allen vorhandenen Schäden
...
Irgendwann dann, Mietende...
- Eigentümer: Das warst Du, das zahlst Du... blabla
- Beweisfotos, mit Kataolg, ausgedruckt, Timestamp, GPS etc...

So, Problem:
JFIF/EXIF Header, TimeStamp fälschbar.

Ich also am überlegen. Habe doch Kameraupload in die Cloud. Sowohl in onedrive, als auch google-drive.

Also denke ich mir: No Problemo, ich kriege doch bestimmt irgendwo ein Upload-Log her, von meinen genutzten Cloud-Services, das darüber Ausschluss gibt, ob ein Foto, vor einem bestimmten Datum, also am besten dem, unmittelbar nach dem Einzug in die Wohnung, aufgenommen wurde.

Habe noch nicht sehr tief in den Sites geschaut und bevor ich MS oder google anhaue, wollte ich wissen, ob jemand von euch schon mal solche LOG-Files gesichtet hat?

Danke Euch.

VG

fux
 
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Warum nicht einfach eine Begehung machen, die Fotos ausdrucken und dann von beiden Parteien den Zustand der Wohnung unterschreiben lassen
 
Ja, gute Idee. Leider zu spät :cry:
... so lernt man :)
Jetzt müsste ich aber obiges wissen...
 
Old school, Tageszeitung mit ins Bild halten? Wäre am einfachsten, bei technischen Lösungen gibt es so viele Möglichkeiten, dass sich ein Fehler einschleicht oder gerichtlich nicht anerkannt wird.
 
Was soll das bringen? Damit kann er nur nachweisen, daß ein Foto nicht vor dem Datum gemacht wurde. Was wohl unzweifelhaft ist, niemand macht Fotos, bevor er eine Wohnung besichtigt.

Davon ab: wenn ein Vermieter versucht, so abzuzocken, ist das natürlich Scheiße. Gab es keine Zeugen?
 
Nein... keine Zeugen. Aber ich dachte das müsste einfach sein. Habe ja Bilder vom Zustand beim Einzug...
Nur muss halt belastbar sein, dass ich die Bilder nicht nach meinem "wohnen" gemacht habe... das ist alles

Bzw... Klar ich kann einziehen, Mietvetrag gegenzeichnen und innerhalb einer Stunde alles kaputt machen *lol*

Aber immerhin habe ich die Bilder ja kurz nach Einzug gemacht... also Zustand, stand Einzug
 
Andere Lösung für die Zukunft. Manche Canon Kameras können in einem verifizierten, verschlüsselten Format aufnehmen: https://www.digitalkamera.de/Produkt/Canon_OSK-E3/27890985076447392

Die Idee mit dem Upload ist aber auch interessant.
Dropbox zeigt dir sofort die Historie der Datei an (in der Browser version, auf die 3 Punkte klicken). Ob das gerichtssicher ist, kann ich nicht sagen...
Auf jeden Fall nur ein mal hochladen und dann nicht mehr ändern oder verschieben, denn ein MD5 hash wird nicht gespeichert soweit ich das sehe.
 
Ich wuerde dafuer nen Anwalt aufsuchen der dich rechtssicher beraten kann. Im Forum ist das naemlich nicht zulaessig ^^
 
Aber immerhin habe ich die Bilder ja kurz nach Einzug gemacht... also Zustand, stand Einzug
Du hättest die Fotos einfach beim Fotodienst Deiner Wahl ausbelichten lassen sollen. In der Regel wird da nämlich das Datum auf die Rückseite geprintet. Das zu fälschen ist nicht ganz so einfach...

Ich wuerde dafuer nen Anwalt aufsuchen der dich rechtssicher beraten kann. Im Forum ist das naemlich nicht zulaessig ^^
Im Forum kann ich "beraten", so viel ich will. Das ist nicht unzulässig, illegal oder sonstwie negativ konnotiert.
Eines ist es aber auch ganz sicher nicht: "rechtssicher" - das ist im Übrigen eine anwaltliche Beratung auch nicht, denn der Richter kann auch gänzlich anders entscheiden, als der Anwalt irgendwann mal beraten hat. Die Wahrscheinlichkeit ist nur geringer.
 
Im Forum kann ich "beraten", so viel ich will. Das ist nicht unzulässig, illegal oder sonstwie negativ konnotiert.
Eines ist es aber auch ganz sicher nicht: "rechtssicher" - das ist im Übrigen eine anwaltliche Beratung auch nicht, denn der Richter kann auch gänzlich anders entscheiden, als der Anwalt irgendwann mal beraten hat. Die Wahrscheinlichkeit ist nur geringer.

Du quatscht einfach viel zu viel Muell, lieber Dirk. Erst neulich in nem anderen Thread ebenfalls..

Regel #8
--> https://www.hardwareluxx.de/community/threads/hardwareluxx-forenregeln.1267041/

Und jetzt klappe zu.
 
DragonTear hat ja schon hilfreich geantwort.
Wir er/sie/es kann beraten so viel er möchte. Legal/illegal/scheißegal.
Er nimmt die Beratung (die ausgedruckten Kommentare/Verlinkungen) ja nicht als rechtsicheren Beweis mit vor die Staatsdiener (kann er aber machen und würde auch nicht abgelehnt werden (blos rechtssicher abgelehnt); nur wären diese halt Null hilfreich) und wir geben und nicht als "registriere was-auch-immer aus".
Und nach offizieller Bezahlung fragt er auch nicht.

Somit @What9000 einfach die selbst verlinkten Gesetzestexte lesen^^
Selbst die Staatsdiener sind hier gleicher Meinung; siehe Teil 2 § 6.
 
Ratet mal warum ich das KnowHow brauche... Ich will keinen Anwalt nehmen.
Du hättest die Fotos einfach beim Fotodienst Deiner Wahl ausbelichten lassen sollen. In der Regel wird da nämlich das Datum auf die Rückseite geprintet. Das zu fälschen ist nicht ganz so einfach...
Das hilft nicht, diese "printed" Datumscodes, ließt die Software ja aus dem Header aus, die die Digibilder auf Papier druckt...

Hehe, aber ja. Am besten kauf ich mir bei der nächsten Wohnungsbesichtigung ne Einmal- bzw. Wegwerfkamera, ich glaube Dias fälscht so schnell keiner ...

Danke für die konstruktiven Antworten, und auch das Geplänkel ^^ immerhin amüsant^^
 
Idealweise macht man so etwas vor Einzug.
Dann druckt man die Bilder 2 mal aus, und lässt die mit Datumsvermerk vom Vermieter und Mieter unterzeichnen.
1 Exemplar bekommt der Mieter als Anhang zum Mietvertrag, das 2. Exemplar der Vermieter als Anhang zu seinem Exemplar des Mietvertrags.
Und in den Mietvertrag kommt noch ein Vermerk rein, das die Bilder Bestandteil des Mietvertrags sind.
Und wenn dann der Vermieter mit Fälschungsvorwürfen kommt, so kann man die Echtheit der Unterschrift auch feststellen.

Aber auch so helfen die Bilder u.U.
Z.B. liefert die Auflösung der Bilder einen Hinweis darauf, ob die Bilder überhaupt entsprechend alt sein können.
Wenn die Bilder z.B. 24 MP Auflösung haben, das Bild aber 10 Jahre alt sein soll, dann stimmt das Alter definitiv nicht, denn vor 10 Jahren gab es keine Kameras mit 24 MP.
 
ja, ist doch alles klar.... du bist der vierte der mir sagt hättest du mal vorher gemacht ^^
habe leider keine pim-partikel wie in avengers endgame xD

Interessanter Ansatz ansonsten, aber bicubic oder lanczos algos skalieren dir ein bild auch total geil hoch, musst du mal ausprobieren :)
 
Das hilft nicht, diese "printed" Datumscodes, ließt die Software ja aus dem Header aus, die die Digibilder auf Papier druckt..
Sicher? Ich bin davon ausgegangen, dass da immer noch "wie früher", als Negative oder Dias als Vorlage dienten, einfach das Datum des Drucktages aufgedruckt wird, denn da steht auch was hinten drauf, wenn es keine Metadaten gibt.

@What9000 @p4n0 - ihr seid auch echte Helden, vor allem p4n0 outet sich hier als Nixblicker, der direkt anfängt zu haten... Ich kann hier "beraten", wen und wann ich will, denn ich beanspruche für mich nicht, dass ich irgendwas rechtssicher hier "berate". Genauer: ich "berate" überhaupt niemanden, ich biete auch keine Dienstleistung an (schon gar keine Rechtsdienstleistung), sondern äußere hier meine Meinung wie jeder andere auch, deshalb auch die Anführungsstriche. Und das darf ich, so viel ich Lust habe, egal was ein p4n0 denkt. Aber für Dich kann ich ja in Zukunft extra ein smilie einbauen ... nicht.
Wenn hier einer "Klappe zu" machen muss, dann solltest wohl eher Du dich heimlich, still und leise verpieseln... Oder einfach mal vor dem Posten Hirn einschalten, die Hürde für nicht-legitime Rechtsdienstleistung liegt schon ein wenig höher als bei ein paar mehr oder weniger sinnvollen Äußerungen in einem Computerforum.
Ah, und Dein Hinweis auf "Regel #8" geht mir auch am Allerwertesten vorbei, die bezieht sich auf Fragen, nicht auf Antworten. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe mal davon aus das dein Problem rückwirkend ist und nicht für die nächste Wohnung? Sprich du musst mit dem arbeiten was du an "Material" hast?! Google Drive hat normalerweise für Dateien einen Aktivitätenverlauf mit Zeitstempel. Falls du die Bilder also dort "gelagert" hast, kannst du ziemlich einfach nachweisen das die bereits so alt sind und auch das du keine Änderungen vorgenommen hast:

1600670148531.png


Afaik lässt sich der Zeitstempel auch nicht faken, weil das über den Google Server läuft.
 
Für das nächste Mal kannst du die gemachten Bilder hashen und die Hashes auf Twitter posten. Damit beweist du, dass du sie zu diesem Zeitpunkt hattest.
 
@dirk11 Sorry fuer den Tonfall & dass ich dich voellig unberechtigt angegangen bin. ☮
 
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