Rechtsfrage - Roller

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Ele007

Neuling
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23.12.2007
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307
Ort
Wilhelmshaven
Hallo,
ich habe am 10.07.2009 einen gebrauchten Roller mit Hersteller-Restgarantie (Erstzulassung Oktober 2008) gekauft. Am gleichen Tag viel mir auf, dass das Licht nicht funktionierte. Die Leute in der Firma in der ich ihn gekauft habe überbrückten mir das Licht und ich solle ihn am 14.07. zur Nachbesserung abgeben. Am 11.07. viel der Roller komplett aus und ich musste ihn nachhause schieben. Der ROller war vom 14.07. bis heute in Reperatur. Habe sogar einen Ersatzroller bekommen. HEute kam der ROller wieder, er lief wieder aber das Licht funktioniert immernoch nicht. Ich möchte den ROller zurückgeben aber der Verkäufer sträubt sich. Im Internet hatte ich gelesen:

"3.Nachbesserung:
dass der Händeler sich oft Reparaturversuche vorbehalten darf, bevor
man seine Gewährleistungansprüche (s.o.) geltend machen kann. Maximal
3 Versuche unterschiedlicher Fehler oder ein fehlgeschlagener Versuch
sind zumutbar
. Austauschgeräte stehen einem nicht zu und die Reparatur
sollte in allerhöchstens 6 Wochen (abhängig vom Einzelfall) und ohne
Kosten für den Kunden erledigt sein. Ausfallzeiten hängen sich an die
6-Monatsfrist Gewährleistung hinten dran, sofern man es nachweisen
kann. Bringen die Raparaturen nichts oder sinds zuviele ist man wieder
beim BGB: Wandlung/Ersatzlieferung/Minderung."

Kann ich somit mein Geld zurückbekommen?

Vielen Dank für die Antworten
 
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