Rechtslage bzgl fast 3 monatiger Reparatur

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DipZet

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Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage und zwar geht es um folgendes:

Ich habe gegen Ende November 2011 ein Paar Lautsprecher für mein Auto erworben in einem Onlineshop (welcher reinzufällig 10km von mir weg war).
Am 28.September diesen Jahres brachte ich den TMT dann dort persönlich vorbei zwecks Reparatur, dies wurde mir auf der Rechnung vermerkt. Auf meine Emails bzgl des Verbleibs wurde garnicht erst geantwortet. Da ich bis Ende Oktober nichts hörte, rief ich dort mal an um über den Verbleib nach zu fragen und erhielt die Antwort, dass dieser noch nicht wieder zurückgekommen sei. 2 Wochen später rief ich erneut an, selbe Aussage. 2 Wochen später rief ich erneut an und wurde etwas "frecher", da es nicht sein kann, 2 Monate auf eine Reparatur warten zu müssen, die innerhalb der 2jährigen Garantie anstehe. Wieder keine großartige Reaktion.
Vor 2 Wochen habe ich dann eine Email mit einer Fristsetzung auf letzten Freitag gesetzt mit Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag. Prombt erhielt ich eine Email mit der Bitte um Zusendung meiner Anschrift(diese sollten sie zwar haben, aber naja .. habe sie dann zugesandt). Bis dato ist noch nichts eingetroffen, ergo sind nun 2,5 Monate verstrichen!

Wie sieht da nun die Rechtslage aus?

Muss ich die Fristsetzung noch einmal schriftlich per Einschreiben zusenden und wenn diese verstrichen ist, den restlichen Krempel zurücksenden und auf den Kaufpreis deklarieren oder was muss ich nun machen?
 
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