Reklamation von Speicher

jlpicard

Neuling
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19.07.2012
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Hallo,

ich habe ein 2x4 GB Kit damals günstig gekauft, ein Riegel ist defekt und das Kit wurde zum Händler geschickt.

Jetzt kostet das gleiche Kit deutlich mehr bzw. ist auf dem Markt mehr wert. Falls der Händler den Riegel nicht austauschen kann oder will, muss er mir entweder gleichwertigen RAM geben oder Kaufpreis + Schadensersatz für Neuanschaffung (sprich Differenz zum aktuellen Preis). Sehe ich das richtig ?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Kommt drauf an, was "damals" bedeutet.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf hast Du Anspruch auf Nachbesserung seitens des Händlers, da davon augegangen wird, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.
Danach trifft Dich dann die Umkehr der Beweislast, d.h. Du musst beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Also in den ersten 6 Monaten hast Du Anspruch auf gleichen/gleichwertigen Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises. Die Differenz zum veränderten höheren Kaufpreis kannst Du nicht beanspruchen,
da Dir bei Rückzahlung des Kaufpreises kein Schaden entstanden ist. Umgekehrt kann der Händler dir ja auch nicht den neupreisigen RAM geben und eine Nachzahlungvon Dir verlangen.

Liegt der Kauf länger als 6 Monate zurück, bist Du wohl oder übel auf die Kulanz des Händlers angewiesen, da lohnt es eher sich direkt an den Hersteller zu wenden, falls der eine Herstellergarantie anbietet.
 
Hallo,

sind mehr als sechs Monate her und der Händler hat den RAM bereits ohne Widerspruch angenommen. Mängel müssen nicht gleich bei Kauf oder binnen sechs Monaten offensichtlich sein. Wenn ich mir hier den Forenthread zum RAM von Teamgroup anschaue, reicht das meines Erachtens schon als Beweismittel. Das Modell ist einfach minderwertig.

Ein Schaden ist mir schon entstanden, da ich neuen RAM kaufen musste, um meinen PC nutzen zu können. Sind zwar nur 20 Euro, nur der ganze Aufwand nervt natürlich auch.
 
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