(Revell) WK2 Modellflugzeuge zensiert?

WoD

Semiprofi
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Weiß jemand ob die Abziehbilder für Modellflugzeuge von Revell, Airfix oder Italeri zensiert sind? Ich will mir bei ebay ein paar Bausätze von WK2 Fliegern ersteigern und lege Wert auf Detailtreue. Veränderte oder fehlende Hakenkreuze fallen da schnell auf.
 
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Ich hab zwar scho vor jahren aufgehört modelle zu baus naber die markierungen waren immer Historisch korrekt ...
 
hmm, also hakenkreuze hab ich nie gehabt, nur dieses Kreuz da, weiss nicht genau wie's heisst, und hatte sicher 20 flugzeuge meist von revell und italleri(?), also ich glaube da hats keine hakenkreuze
also ich weiss nicht, hab aber keine in erinnerung, is auch schon 3jahre her oder so
 
Kann ich nur bestätigen, keine Hakenkreuze, nur dieses gerade bzw. leicht gebogene schwarz/weiße Kreuz.
Hab auch einige Bausätze gehabt, da war garantiert keins dabei mit dem Ding. Müsste ja eigentlich auch verboten sein oder??
 
Daffy schrieb:
Müsste ja eigentlich auch verboten sein oder??
Das ist es eben, was ich nicht weiß... Bei historischen Dingen sind die glaub ich nicht verboten.
 
so ein Quatsch...... wozu sollte man das verbieten, sogar wenn es tatsache ist.... ioch meine jeder weiss wie eins aussieht und......naja das denne ich einfcach die ... ach egall..
 
Ich würd sagen, das es nicht verboten ist, aber den Leuten nicht gefällt. Das die dann die Bausätze eventuell deswegen nicht mehr kaufen keine Ahnung, hab aber auch noch keine modellflugzeuge gesehen wo ein hakenkreuz draufwar
 
Ganz genau weiß ich die Regelung jetzt auch nicht, aber teilweise ist das Abbilden von Hakenkreuzen erlaubt, zum Beispiel zur Aufklärung über die Geschichte und zu ähnlichen Bildungszwecken, ansonsten darf es nicht verwendet werden.
 
Laut Strafgesetzbuch §§ 86, 86a gilt: "Das Verbot der Abbildung von Hakenkreuzen und etwaigen ähnlichen Kennzeichen ergibt sich aus §86a des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 86 StGB.

Der Verstoß ist eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren bestraft werden. Die Ausnahme vom Verbot besteht nach § 86 (3) nur dann, wenn das Zeichen der Aufklärung, der Kunst oder der Lehre gilt.
Modellflug ist wohl nicht dazuzuzählen, obwohl sich mein Wissen nur auf den Modellflugsport bezieht und nich auf den den Modellbau. Ich denke jedoch, dass es im übertragenden Sinne das Gleiche ist. Und es dürfen keine Produkte mit Hakenkreuzen verkauft werden, die nicht unter die o.g. Außnahmen fallen.
 
McSoar schrieb:
Laut Strafgesetzbuch §§ 86, 86a gilt: "Das Verbot der Abbildung von Hakenkreuzen und etwaigen ähnlichen Kennzeichen ergibt sich aus §86a des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 86 StGB.

Der Verstoß ist eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren bestraft werden. Die Ausnahme vom Verbot besteht nach § 86 (3) nur dann, wenn das Zeichen der Aufklärung, der Kunst oder der Lehre gilt.
Modellflug ist wohl nicht dazuzuzählen, obwohl sich mein Wissen nur auf den Modellflugsport bezieht und nich auf den den Modellbau. Ich denke jedoch, dass es im übertragenden Sinne das Gleiche ist. Und es dürfen keine Produkte mit Hakenkreuzen verkauft werden, die nicht unter die o.g. Außnahmen fallen.

Haste das im Inet gefunden? Unter was hasten da gesucht um das zu finden? Jetzt wissen wir also, wie das geregelt is. ;)
 
Nein, ich habe das nicht im Internet gefunden, sondern in der Verbandszeitung vom Deutschen Aero Club, die ich jeden Monat bekomme. ;)
 
Joa, hab ich auch gedacht, als ich das Heft aufgeschlagen habe. :d
 
Kay, vielen Dank Soar. Sollte ich bei ebay aber ein Flugzeug ersteigern das als unzensiert verkauft wird, mache ich mich aber nicht strafbar oder? Das Modell soll ja auch in meinem Zimmer bleiben und kein Werbeträger sein.
 
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