RMA für GTX 780 Classified Hydro Copper verweigert

moeppling

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Servus,

ich hab das ganze auch schon im offiziellen EVGA Forum gepostet. Da ich so gut wie nur positive Erfahrungen in Sachen EVGA Support und Garantie gehört habe, ist es mir interessant was ihr hierzu meint. Außerdem bekomme ich so ein bisschen mehr Aufmerksamkeit. (Was die Chance auf eine nicht generische Antwort von EVGA's Seite erhöht)

ich will zunächst den ganzen Vorgang schildern. Eine etwas verzwickte Lage, deshalb mache ich das Stichpunktartig:
-Die ursprüngliche Karte wurde vom Vorbesitzer 2015 bei caseking gekauft. Das genaue Datum ist mir nicht bekannt.
-Es hat sich um eine EVGA GTX 780 Classified Hydro Copper gehandelt.
-Sie hat schlechte OC Ergebnisse geliefert und massives Spulenfiepen produziert.
-Die Karte ist in die RMA gegangen. Die RMA wurde bestätigt.
-Zu dem Zeitpunkt war keine Hydro Copper mehr lieferbar. Der Support hat telefonisch angeboten, eine EVGA GTX 780 Classified ACX und einen seperaten Hydro Copper zu liefern.
-Der Umbau musste selbst vorgenommen werden. Der Vorbesitzer hat dem telefonisch zugestimmt.
-Er wurde telefonisch nicht darüber aufgeklärt, dass dadurch eine weitere RMA nicht mehr möglich wird.
-Der Kühler wurde vom Käufer gewechselt.
-Der Classified ACX Kühler wurde wieder eingeschickt.


Edit: nach mehreren Rücksprachen mit dem Vorbesitzer ist es doch anders abgelaufen, als ich es zunächst verstanden habe:
-Der Vorbesitzer hat für die Hydro Copper, wegen starken Spulenfiepen, ein RMA Ticket mit Advanced-RMA erstellt
-Daraufhin wurde er von EVGA angerufen
-Es war keine Hydro Copper lagernd, weswegen EVGA dem Vorbesitzer ein Angebot gemacht hat:
EVGA schickt eine neue Classified ACX Grafikkarte an den Kunden, der Kunde übernimmt den Umbau von Hydro Copper Kühler (1. Karte) auf die neue ACX Platine (2. Karte) und sendet die Platine der 1. Karte ohne Kühler zurück an EVGA.
-Das Angebot wurde vom Vorbesitzer angenommen und der Umbau entsprechend der Absprache vorgenommen. Die übrige Platine wurde wie abgesprochen an EVGA zurück geschickt
-Einige Tage daraufhin, hat er einen weiteren Anruf von EVGA erhalten: Der übrige ACX Kühler soll auch eingeschickt werden (da man ihn im Lager benötigt).
-Der Vorbesitzer ist der Anweisung gefolgt

Der Unterschied zur ersten Fassung ist, dass kein zweiter Hydro Copper Kühler verschickt wurde und die Rücksendung scheinbar keine Voraussetzung für den Umtausch war, oder vom Support vergessen wurde zu erwähnen. Da - nach Rücksprache mit dem Support - Formulare zum Vorgang nicht, oder nur teilweise ausgefüllt sind und/oder nicht vorhanden sind konnte die Vorgeschichte von EVGA nicht zu 100% bestätigt, aber auch nicht zurückgewiesen werden.

Mitte Januar 2017 bin ich Zweitbesitzer der Karte geworden. Bis Dezember 2017 lieft sie problemfrei. Daraufhin bin ich Umgezogen und hatte zwischenzeitlich keine Zeit mehr für den PC. Als ich den Rechner dann ende Januar angeworfen habe, bekamen die Monitore gar kein Signal mehr. Es hat außerdem einige Minuten lang verschmort gerochen. Alle LED's haben wie immer geleuchtet.
Der Umzug und mehrere Krankenhausaufenthalte haben die Problemsuche dann verzögert. Diese Woche hatte ich dann endlich Zeit und hab die Hardware gegengetestet. Es hat sich rausgestellt, das die Grafikkarte defekt ist.

So, das war die Geschichte der Karte. Zumindest so genau, wie ich das nach Aussagen des Vorbesitzer zusammenpuzzeln konnte.


Die ganze Vorgeschichte war mir beim erstellen des RMA Tickets nicht bekannt. Ich hab die Karte in der originalen Hydro Copper Verpackung mit dem ganzen pi pa po bekommen. Erst in der automatisierten Mail habe mitbekommen, dass ich gar keine "echte" Hydro Copper besitze.

Nun verweigert EVGA die Garantie, da die Karte nicht im Werkszustand ist. Ich meine ja... das stimmt. Auf den ersten Blick. Der Zustand, in dem die Karte ist, wurde jedoch von der RMA heraufbeschworen? Der Vorbesitzer wurde nicht Mal auf eine mögliche Problematik hingewiesen. War das der erste solche Fall? Wenn man bedenkt, dass das Unternehmen zu dem Zeitpunkt bereits über 15 Jahre alt war, halte ich dies für unwahrscheinlich.


Die Kommunikation mit dem Support war bisher einseitig (aber nett). Hab mit drei verschiedenen Personen gesprochen und geschrieben. Keine Einsicht oder überhaupt wissen, dass die Karte eine Austauschkarte für eine Hydro Copper ist. Dies musste ich selber zusammenfischen.
Es wird lediglich darauf bestanden, dass die Karte im Werkszustand eingeschickt werden muss (so wie es in den AGB's geschrieben steht).
Edit: In den AGB's wird der Begriff Originalzustand anstelle von Werkszustand verwendet.

Die einzige Erklärung ist, dass die Karte sonnst nicht nach Taiwan retourniert (<falls das überhaupt das richtige Wort ist?) werden kann. Aber das es zu meinem Problem gemacht wird, finde ich merkwürdig. Ich hab viel von EVGA gehalten und glaube nicht, dass sie lediglich versuchen, sich aus der Garantie herauszuschlängeln. Stellt es denn eine logistische Unmöglichkeit dar, die Grafikkarte auf die Funktion zu prüfen? Abgesehen vom S/N Aufkleber ist die Karte identisch zu einer Hydro Copper und sogar eine Austauschkarte für eine Hydro Copper.


Ich hoffe, dass EVGA auf dem einen oder anderen Weg zur Einsicht kommt. Hoffentlich bevor ich für einen Rechtbeistand zur Beratung aufkommen muss. Als nächsten Schritt, fällt mir nur eine zwei Wochen Frist ein. Sonnst wüsste ich auch nicht, was ich machen kann. Selbst wenn ich den Werkszustand wiederherstellen wollte, ist Europaweit ein einziger Classified ACX Kühler (auf ebay) verfügbar.

Falls die Aussagen des Vorbesitzers nicht zutreffen und der Classified ACX einbehalten wurde, ist es mir hingegen klar, dass ich dann für einen weiteren Classified ACX Kühler aufkommen muss, da dieser dann nie im EVGA Lager angekommen ist. Der Beitrag basiert auf der Annahme, dass der Vorbesitzer - so wie es mir mitgeteilt wurde - den Classified ACX Kühler zurück an EVGA geschickt hat. Dies wurde seitens EVGA noch nicht bestätigt.




Gruß,
Alexander

EDIT: Ich haben den ganzen Beitrag entwurschtelt, da einige Absätze von dem beabsichtigten Focus abgelenkt und gleichzeitig den ganzen Focus der Antworten auf sich gezogen haben. (Fett ist neu)

EDIT2: Aus Beitrag #40 (nach einem weitern Gespräch mit dem Support)
Alles klar, die Vorgeschichte wurde mehr oder minder Bestätigt. Die ACX ist eine Austauschkarte von der Hydro Copper. Spulenfiepen etc. stimmt.

Dennoch liegt laut EVGA nicht genug Dokumentation zum letzten RMA Prozess vor.
Heißt, warum die Garantiezeiten unterschiedlich sind, ist nicht ersichtlich. Warum der Warranty Replacement Sticker fehlt ebenfalls nicht. Ob und falls ja, warum der Hydro Copper Kühler im Austausch gegen den ACX Kühler genommen wurde ist ebenso nicht klar. Ein RMA-Beleg ist auch nicht vorhanden (so wie ich das verstehe, liegt zwar vor, ist aber nicht ausgefüllt :fresse:).

Es wird darauf bestanden, den originalen ACX Kühler vor der RMA zu montieren, da Grafikkarte sonnst nicht von der RMA akzeptiert wird. Es tut ihnen zwar leid, aber es könne in so einem Fall keine Kulanz geben und mir kann nichts angeboten werden.

Falls ich einen originalen ACX Kühler finde und die RMA durchgeht, wird die Karte außerdem - höchstwahrscheinlich und unabhängig von der Ursprungskarte - durch eine Luftgekühlte ersetzt.

Ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll... :confused:
 
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Nun auch wenn es erstmal ärgerlich klingt aber sie können getrost weiter auf den Werkszustand bestehen, denn darin ist sie ausgeliefert wurden. Da wird dir auch in diesem Falle ein Anwalt wenig bringen, bestand dem Vorbesitzer die Möglichkeit den Orginalkühler zu behalten? Das wäre eventuell noch ein interessanter Ansatz den man verfolgen könnte wenn es jetzt beispielsweise eine Email gäbe in der EVGA zur Rückgabe des ACX Kühlers auffordert. Dann wäre das wieder eine andere Thematik.

Aber was ich sagen muss der EVGA Support ist immer ziemlich kulant vlt ergibt sich hier ja noch was mit einem der EVGA Schreiberlinge.
 
Die folgenden Ausschnitte aus den AGBs sind mein Problem:
(1) Alle Austauschgeräte, welche vom EVGA Austauschservice verschickt werden, haben die Originalgarantie basierend auf dem Startdatum des ausgetauschten Gerätes.
(2) Eingesendete RMA-Produkte werden entweder repariert oder durch gleichwertige oder leistungsfähigere ersetzt wenn ein Austausch ins gleiche Produkt nicht verfügbar ist.
EVGA selber schein aber der Auffassung zu sein, dass die von ihnen damals angebotene Frankenstein Austauschkarte nicht gleichwertig sei? Das kann ich nicht nachvollziehen. Vor allem wenn die Umbauten den Segen des Supports und der RMA Abteilung haben und der Vorbesitzer genau nach Vorgaben gehandelt hat. Die Grafikkarte ist schließlich in genau dem Zustand, den EVGA vorgesehen hat.

Den AGBs nach konnte der Vorbesitzer ja nur annehmen, dass alles mit rechten dingen zugeht. Wenn ich einfach nur die AGBs durchgehe, bin ich damit ebenfalls einverstanden. Ich hab den Vorbesitzer erneut ein paar konkrete Fragen gestellt. Dann sollte sich auch klären, was bei der letzten RMA genau gelaufen ist.

Einen Anwalt werde ich definitiv nur im letzten Schritt einschalten, wenn ich sonnst schon alles probiert habe. Kostet Geld, dass ich nur ungern für so eine unnötige Situation ausgeben möchte.
 
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Hängt davon ab, welche Karte ich mir anschaue. Die ursprüngliche Grafikkarte hat noch 15 Tage. Die Austauschkarte hat glaub ich 60+ Tage, wobei ich das nicht mehr einsehen kann, da das Ticket schon offen ist.

Fand es bereits merkwürdig, dass die Karten unterschiedliche Garantiezeiten haben.

edit: Der Defekt ist bereits vor fast 2 Monaten aufgetreten, das Ticket ist jetzt seit Montag offen.
edit2: Wobei der Defekt auch schon über 2.5 Monate her sein kann.
 
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Also ich sehe deine einzige Hoffnung darin, was damals zu dem ACX Kühler gesagt wurde. Wenn er ihn freiwillig zurück geschickt hat sehe ich Schwarz, wenn es jedoch eine Bedingung damals war ist das was anderes.

Oder aber du findest noch jemand mit ACX Kühler.
 
Ich gehe jetzt einfach vom folgenden aus: Der der Support und RMA Abteilung kennt die eigenen Garantievereinbarungen genau so gut, wenn nicht sogar besser, als der Kunde.

Wie konnte der Kühlkörper dann überhaupt angenommen werden, wenn die entsprechende Abteilung bereits im voraus hätte wissen müssen, dass es sich bei dem Bauteil um ein für die Garantie essentielles Element handelt? Warum wurde der Vorbesitzer nicht über die mögliche Problematik aufgeklärt? Das ist jetzt absolut unabhängig davon, ob es ein Bestandteil des Austausches war, oder ob der Kühler freiwillig eingeschickt wurde. Die jetzige Problematik hätte Profis auf dem Gebiet doch auffallen müssen? (Genau so leicht, wie es Ihnen jetzt auffällt)

Ich bin durchaus kein Profi, kein Sherlock Holmes, hab keine Datenbank zur Verfügung und auch keine ähnliche Fälle in petto, auf die ich zurück greifen kann. Ich glaube trotzdem daran, dass mein Gedankengang nachvollziehbar und logisch sein sollte.

Genau das ärgert mich.

Den Kunden trifft wahrscheinlich dann eine Art Mitschuld, falls der ACX Kühler tatsächlich freiwillig eingeschickt wurde. Aber mir kann doch keiner erzählen, dass dies der erste Vorfall dieser Art war und die RMA Abteilung sich zum damaligen Zeitpunkt der Konsequenzen nicht bewusst war? Vor allem bei einem Unternehmen, dass zu dem Zeitpunkt bereits über 15 Jahre im Geschäft war. Warum muss der Kunde in diesem Fall Support spielen?


So, am Montag wird der nächste Anruf fällig. Ich hör jetzt auch auf, Romane darüber zu schreiben, bin gerade einfach nur sauer.
 
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Die 1. Karte muss registriert gewesen sein, da das Kaufdatum (05/13/2015) angegeben ist. Hab das auch gerade erst bemerkt, als ich in der Guest RMA die S/N Der 2. Karte eingegeben habe.

Ob die 2. Karte ebenfalls registriert wurde, oder ob eine Austauschkarte überhaupt registriert werden muss, weiß ich nicht. Ist meine erste EVGA RMA. Ich kriege lediglich diese Info, unter der S/N der 2. Karte:
Datum der Registrierung: 3/12/2018 11:29:17 AM

Bei der ersten Karte kann ich das Datum nicht einsehen, da kein Ticket offen ist.

Vor der dieser RMA war mir lediglich die S/N der 1. Karte bekannt, da diese auf dem Karton steht. Zu dem Zeitpunkt hatte diese S/N aber ebenfalls noch Restgarantie.

Die S/N der 2. Karte ist mir erst nach dem Defekt, aber vor der RMA, aufgefallen. Diese hatte vor einreichen des Tickets ebenfalls Restgarantie, aber wie bereits geschrieben eine andere Garantiedauer. Da die 2. Karte, nach dem ursprünglichen Austausch (ACX mit Hydro Copper Kühler) nicht mehr bei der RMA war, gehe ich davon aus, dass diese ebenfalls vorab registriert wurde (vom Vorbesitzer, oder von EVGA selber?).

Kann mir da aber nicht sicher sein.

edit: Was du genau mit Kulanz meinst, ist mir nicht klar. Meinst du das die 1. Karte mit den schlechten oc Ergebnissen und Spulenfiepen nur wegen Kulanz gegen Frankenstein getauscht wurde?
edit2: Jetzt wo du das gesagt hast, ist mir eingefallen, dass alle Austauschkarten einen RMA Sticker haben müssten? Hab ich Backplate noch mal entfernt, kein RMA Sticker. Heist das, dass die Karte nicht als Austauschkarte gebucht wurde, was die unterschiedlichen Garantiezeiten erklären könnte?
edit3:
DSC_2175.jpg
 
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Was mir etwas seltsam vorkommt ist das du offensichtlich den Karton der 1. Karte (Hydro Copper) vom Erstbesitzer bekommen hast, da frage ich mich wie er die Karte damals zu RMA geschickt hat,
denn eigentlich müsste er dann ja den Karton einer ACX von der Austauschkarte gehabt haben,

auf den Kartons von EVGA steht ja extra drauf, das man die Folie nicht entfernen soll wenn die Seriennummern von der Karte u. dem Aufkleber auf dem Karton nicht übereinstimmen.

bist du sicher das die Story vom 1. Besitzer stimmt ?
 
@Andi 699
Ich werde versuchen die Geschichte am Montag zu klären. Die normalen Supportler werden mir da wohl kaum Auskunft geben können, ich müsste dazu in die RMA Abteilung durchgestellt werden.

Aber die Sache mit den Kartons kommt mir jetzt auch komisch vor.

@Performer
ich geh einfach mal davon aus, dass es sich um das Kaufdatum der 1. Karte handelt. Ich bin mir nicht sicher. Kann auch das "Kaufdatum" der 2. Karte sein. Das könnte ich jetzt nur raus finden, wenn ich ein RMA Ticket für die 1. Karte einreiche. Ich bin ehrlich gesagt selber verwirrt.

Laut Vorbesitzer hat er die Karte eingeschickt und kure Zeit darauf kam der Anruf von EVGA mit dem Angebot. Das ganze wurde dann über das Telefonat geklärt.
Das an sich klingt plausibel. Beim meinem Anruf am Donnerstag hat der Supportler das nicht bestätigt, nur gemeint, dass es ebenfalls plausibel klingt. Er wollte die Geschichte checken und mich am selben Tag zurückrufen.

Der Anruf kam nicht. Am Freitag kam lediglich eine Mail, in der stand, ich solle die Grafikkarte im Originalzustand einschicken.

Die einzige Dokumentation sind somit die Seriennummern.

edit:
Ich werd wie gesagt am Montag versuchen, den Supportlern so viel wie möglich aus der Nase zu ziehen und zur RMA Abteilung durchgestellt zu werden.
 
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Warum? Die 1. Karte wurde doch eindeutig registriert, ansonsten würde die Gast RMA 0 verbleibende Tage anzeigen? Ist es nicht so, dass für die volle Garantiedauer die Rechnung eingescannt werden muss? Damit ist der Kauf doch nachvollziehbar. Und die Karte, die ich gekauft habe (2. Karte dann) muss entsprechend auch registriert worden sein, da sie sonnst ebenfalls keine Garantie mehr hätte.

edit:
Nicht registriert = 1 Jahr
Registriert = 3 Jahre

Im Fall der 780 ist es doch so?

edit2:
Die eigentliche Frage ist doch, ob EVGA den Kühlerwechsel vorgeschlagen hat und den ACX Kühler zurück beordert hat. In jedem Fall, hab ich noch mindestens 15 Tage Restgarantie.
 
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Heißt das, dass für eine Registrierung gar keine Rechnung vorhanden sein muss? Oder meinst du, dass das System von EVGA automatisiert ist und nicht das Kaufdatum auf der Rechnung, sondern das Registrierungsdatum für die 3 Jahre Garantie herbeigezogen wird? Falls ja, dann kann das ja von jedem ******** der Welt ausgenutzt werden können. Kann ich mir nicht vorstellen.

Bin davon ausgegangen, dass die Rechnungen gecheckt werden und daraufhin der Garantiezeitraum ab dem Kaufdatum festgelegt wird.

EDIT:
Ich hab wahrscheinlich auch raus gefunden, warum ich immer noch den 1. Karton der Hydro Copper habe.
Eine Vielzahl von Beiträgen auf hwlx und anderen Foren, die ich hier nicht nenne, hat ergeben, dass EVGA des öfteren die eingeschickten OVPs einbehält. Deswegen kann es sein, dass der Vorbesitzer darauf verzichtet hat, die Grafikkarte in der OVP ein zu schicken.

Klingt plausibel und könnte seine Geschichte sogar bekräftigen
 
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@Moeppling
Ja du hast da Recht. Es gibt zwei Varianten die die Hersteller nutzen:
1. Kaufdatum auf Rechnung als Startpunkt der Garantielaufzeit
2. Wenn keine Rechnung vorhanden ist kann die Garantiezeit auch über die Seriennummer und damit dem Produktionsdatum bestimmt werden. Insofern die Karte nicht ewig beim Händler lag ist das für den Kunden dann kaum ein Nachteil.

Variante 1 gilt immer. Variante 2 wird nicht von jedem Hersteller angeboten.
Garantie ab Registrierdatum kann einfach vom Konzept nicht funktionieren und wäre höchst dämlich.
 
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Nö bei der Registrierung wird die Rechnung nicht gecheckt, aber so viel ich weiß müsste die karte auch für den 2. Besitzer 3-jahre haben, wenn keine Rechnung vorhanden gilt dann aber der Zeitpunkt wann die Karte das Lager verlassen hat. das wird hier doch erklärt,

seltsam ist aber das die ACX nicht registriert ist, denn eigentlich müsste die ja dann ja im System als Austausch für die 1. Karte vermerkt sein, was wohl auch ein Grund ist das die bei EVGA immer darauf pochen das die ACX im Original Zustand sein muss, für die ist das wohl eine normale ACX die regulär gekauft wurde.
 
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@Andi
Dann bloß aufpassen das sich niemand über die Rechner später erschreckt.
Muss man bei EVGA keine Rechnung mit hoch laden wenn man die Karte registriert? Natürlich kann es sein das die Rechnung nicht sofort geprüft wird aber spätestens wenn die RMA eingeläutet wird wird sie jemand mal den Kaufbeleg ansehen um zu verifizieren ob die RMA überhaupt berechtigt ist.
 
Ich habe seit ca 6 Monaten auch ne EVGA Karte.
Bei meiner Registrierung war das Vorhandensein einer Rechnung nicht zwingend notwendig.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Rechnung im PDF-Format bei EVGA hochzuladen,
gerade damit man im RMA Fall nicht mehr danach suchen und EVGA nicht drauf warten muss.
Dann hat man ab Kaufdatum der eingereichten Rechnung 3 Jahre Garantie, kann aber sofort oder
noch innerhalb einer gewissen Frist eine kostenpflichtige Garantieverlängerung auf 5 Jahre beauftragen.

Normalerweise gilt diese nur dem Erstkäufer gegenüber, gegen eine glaubhafte Abtretungserklärung
macht der eine oder andere Hersteller sicher eine Ausnahme.

Die geschilderte Sachlage erklärt den Vorbesitzer Schuldfrei, Garantie oder Gewährleistung nach
Ablauf von 6 Monaten gibts allerdings nur unter Beweislastumkehr, dass der Mangel oder Schaden
aber schon bei Erhalt der Karte vorhanden war, kann maximal in Frage gestellt, aufgrund des Umbaus
aber nicht bewiesen werden. Sollte die Aufforderung von EVGA, den Umbau selbst durchzuführen "und" den
ACX Kühler zurückzuschicken belegbar sein, könnte man ihnen eine vorsätzliche Herbeiführung des
Garantieverlusts durch Anstiftung des Kunden zur Beihilfe unterstellen und ggf. unter dieser Argumentation
ein letztes Entgegenkommen seitens EVGA herbeiführen.
 
@Gubb3L
Genau das hab ich auch gedacht.

@Andi 669
ich wiederhole noch mal meinen edit aus #16:
Ich hab wahrscheinlich auch raus gefunden, warum ich immer noch den 1. Karton der Hydro Copper habe.
Eine Vielzahl von Beiträgen auf hwlx und anderen Foren, die ich hier nicht nenne, hat ergeben, dass EVGA des öfteren die eingeschickten OVPs einbehält. Deswegen kann es sein, dass der Vorbesitzer darauf verzichtet hat, die Grafikkarte in der OVP ein zu schicken. Außtausch

Klingt plausibel und könnte seine Geschichte sogar bekräftigen


Ist dann gleichzeitig gut möglich, dass die Austauschkarte nicht in der OVP geliefert wurde. Warum die Austauschkarte nicht als solche kenntlich gemacht wurde, ist bisher ein rätsel. Der Hydro Copper hingegen wurde in der OVP geliefert. Scheint willkürlich genug zu sein, um von einer RMA Abteilung zu stammen.

Ich tendiere jetzt erst Mal dazu, dem Verkäufer zu glauben.
Sollte das alles stimmen, dann liegt die Vermutung nicht fern, dass EVGA den benötigten Originalkühler tatsächlich zurück beordert hat. Sollte dies stimmen - was ich am Montag zu bestätigen versuche - frage ich mich, warum ich für einen weiteren Classified ACX Kühler aufkommen soll.

Das EVGA mir hierzu noch keine Bestätigung gegeben hat oder das ganze abgestritten hat und das versprochene Telefonat durch eine 0815 Mail ersetzt hat, macht mich doch recht stutzig. Definitiv noch nicht genug um ****** zu schreien, aber genug, um auf daftige Fehlkommunikation zwischen Support und RMA tippen zu können.

Wie gesagt, hoffentlich komme ich am Montag zu den richtigen Leuten durch.

@mad-onion
Ich will EVGA nicht direkt ans Kreuz nageln. Rechtliche Schritte werden so ziemlich meine letzte Alternative sein. Sollten die zwei angesprochenen Sachen belegbar sein, tippe ich darauf, dass die RMA problemfrei durchgeht.
Ich wünschte mir nur eine produktive Kommunikation mit dem Support. Es wurden keine Bemühungen angestellt mit zu unterstützten und das Rätsel auf zu klären. Stattdessen wurden bisher nur stumpf AGBs zitiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich wird die Rechnung dann wenn eine RMA angestoßen wird gecheckt,
nur bis dahin wird im System eben das Datum der Registrierung, oder eben das Kaufdatum was bei der Registrierung angegeben wurde angezeigt.
 
Gut, dann sollte mit der Rechnung alles in Ordnung sein. Mein RMA Ticket wurde ansich schon Dienstag bestätigt. Problem ist nur der erwähnte Originalzustand.
 
Ich hab wahrscheinlich auch raus gefunden, warum ich immer noch den 1. Karton der Hydro Copper habe.
Eine Vielzahl von Beiträgen auf hwlx und anderen Foren, die ich hier nicht nenne, hat ergeben, dass EVGA des öfteren die eingeschickten OVPs einbehält. Deswegen kann es sein, dass der Vorbesitzer darauf verzichtet hat, die Grafikkarte in der OVP ein zu schicken.

Das wird eigentlich so auch von EVGA kommuniziert. Im Falle einer RMA soll nicht die OVP (und Zubehör) genutzt bzw. zurück geschickt werden, da man alles nicht zurückbekommt. Das empfinde ich allerdings auch eher befremdlich.

Sollte EVGA den Kühler tatsächlich zurückgefordert haben, was mich wundert, dann sollen sie dir bitte darstellen, wie du oder der Erstkäufer zeitnah den Auslieferungszustand wiederherstellen sollst, wenn ein Defekt auftritt. Da sollte man dir im Wege der Kulanz entgegenkommen.
Sollte EVGA den Kühler nicht zurückgefordert haben, dann sehe ich es auch so wie der Support, der sich ja auf die gültigen Garantiebedingungen beruft.

Was stinkt ist die Tatsache, dass der Verkäufer nicht bei Verkauf erwähnt hat, dass die Karte nachträglich umgerüstet wurde, weil es eine luftgekühlte Austauschkarte war, was auch die OVP erklärt. Die Sache mit dem Verbleib des Kühlers ist scheinbar auch nicht erwähnt worden.
Allerdings hättest du im Idealfall auch selbst sofort kontrollieren können, ob die S/N auf Karte und OVP identisch ist. Dann hätte man entweder Abstand vom Kauf nehmen oder bewusst auf das Risiko bei einer RMA eingehen können.
 
Hast recht, bin nicht auf den Gedanken gekommen die S/N zu kontrollieren. Idealerweise ist die S/N unter der Backplate versteckt, die ich zum ersten mal nach dem Defekt entfernt hab.
Hab schließlich nicht mit so einer verkorksten Situation gerechnet. Wie mein Mathe Professor zu sagen pflegte: Wenn man es weiß, ist es einfach

Falls der original Classified ACX Kühler nicht zurück beordert wurde und beim Vorbesitzer geblieben ist, stimme ich dir zu.
 
Also meiner Meinung nach kannst du hier nur noch auf Kulanz hoffen. Die Garantiebedingungen bestimmt der Hersteller, leider auch vieles Auslegungssache. Wenn EVGA jetzt sagt das dies nicht der Orginalzustand der Karte ist und deshalb eine Garantieleistung verweigert wird hat es sich an dem Punkt bereits für dich erledigt. (Es sei denn du kannst nachvollziehbar und unumstößlich deine Aussage beweisen) Auch Rechtsmittel werden dir da nicht weiter helfen. Es bleibt die Hoffnung auf Kulanz.
 
Nun ja, das glücklicherweise wirken AGBs (in dem Fall Garantievereinbarung) nicht nur in eine Richtung. Siehe Beitrag #3
https://www.hardwareluxx.de/community/f300/rma-fuer-gtx-780-classified-hydro-copper-verweigert-1195630.html#post26216291

Mir geht es sicherlich nicht darum, EVGA mit Rechtsmitteln zu bekämpfen. Ein Rechtsbeistand ist schließlich nicht nur dazu da, jemanden zu verklagen und vor Gericht zu schleppen, wir sind hier nicht in einem Film :confused:
Das wird aber sowieso nur eintreten, wenn der EVGA Support auch weiterhin nur AGBs zitiert und keine Kommunikation such.

So wie ich EVGA kenne wird es dazu wahrscheinlich nicht kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verstehst gerade nur nicht das das Verhalten welches EVGA gerade zeigt absolut AGB-Konform ist. So lange du deine Aussage nicht wirklich belegen kannst sind deine Ausführungen leider nutzlos und führen ins Leere. Deshalb ja, wenn EVGA Kulant ist kommt du weiter wenn nicht kannst du machen was du willst, du hast keine Chance. (Machst nur deinen Anwalt reicher, mehr aber auch nicht).

Leider kenne ich solche Fälle von diversen Herstellern im After-Sale-Bereich und da haben auch einige Endkunden Rechtsmittel eingesetzt... Ergebnis war immer: keine Chance. (Waren teilweise ähnliche Umstände wie bei dir.) Solange du nicht klar deine Aussagen belegen kannst war es das. Kannst auf Kulanz hoffen oder es als Lehrgeld abhaken. Mehr Optionen hast du nicht.
 
+1

Schreib an die Zentrale in den USA, das hat bei schon mal bei einer anderen Firma geholfen. Alle Mitarbeiter, die du als Privatmann telefonisch erreichen kannst, haben eh keine Befugnis dir richtig weiter zu helfen. Besitzt du noch weitere EVGA Produkte mit Rechnung auf deinen Namen? Wenn ja, auf jeden Fall erwähnen. Auch das hat bei mir schon Türen geöffnet. Wenn du allerdings keine e-Mails von der Konversation zwischen Vorbesitzer und EVGA weitergeleitet bekommst, in denen deine Schilderungen stehen, wird es nicht möglich sein EVGA zu bewegen.

Ansonsten abhaken und demnächst solche RMA Karten oder den Gebrauchtkauf als Solches einfach meiden bzw. sich im Klaren sein, dass die Garantie verweigert bzw. der Ablauf deutlich erschwert wird.

Mein vorgeschlagener Ablauf lautet also:

1. Verkäufer anschreiben und nach der RMA Konversation fragen

Wenn erhalten:
2. An EVGA ins RMA Ticket schreiben und zusätzlich an die Zentrale in den USA

Wenn nicht erhalten:
2. Lehrgeld abhaken und ne neue Karte kaufen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass EVGA aufgrund irgendeiner Aussage auf eine 3 Jahre alte Karte Kulanz gibt. Was sollen Sie denn tun? Eine GTX780 CF liegt bei denen nicht mehr auf Lager und eine neue vergleichbare Karte werden sie dir nicht einfach so geben. Der ganze Aufwand ist es nicht wert.
 
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Okay, ich muss das ein Mal verstehen. Falls die Vorgeschichte tatsächlich so stimmt.

EVGA hat dem Vorbesitzer durch ein Irrtum ein nicht AGB-Konformes Angebot gemacht. Eine Austauschgrafikkarte, die die RMA Garantievereinbarungen nicht erfüllen kann, stellt schließlich keinen gleichwertiges RMA-Produkt dar und verstößt somit laut EVGA gegen die Garantievereinbarung. Der Vorbesitzer wurde darauf nicht aufmerksam gemacht. Daraufhin verweigert EVGA eine RMA bei genau diesem RMA-Produkt (mit Verweiß auf die AGBs).
(Ich hab das dem deutschen Support schon geschildert, daraufhin kam, dass sich das ganze plausibel anhört und ich gute Chancen habe. Einen Tag später erhalte ich eine Mail, die die Vorgehensweise weder bestätigt, noch abstreitet und nur auf die AGBs verweist.)


Wie um alles in der Welt, kann sich das auch nur im entferntesten um Lehrgeld handeln? Die Moral von der Geschichte ist, Angebote von EVGAs Seite zunächst immer mit dem privaten Rechtsanwalt durchgehen, oder einfach direkt zu verweigern, weil man hätte wissen müssen, dass EVGA so etwas macht? Nicht EVGA, sondern der Endkunde muss schließlich darauf aufpassen, dass alles mit rechten dingen zugeht.

Anscheinend bin ich einer der wenigen, den so eine Vorgehensweise stört. War natürlich bis zu einem Punkt sarkastisch, also bitte nicht falsch verstehen.

edit: Was hat das mit dem Grafikmodell zu tun? Heißt, für dich ist die 3-Jahre Garantie nur eine eine farce? Mal schaun was die 1080ti Beistzer in 2 Jahren dazu sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist das Verhalten nicht richtig, wenn der bisherige Vorgang so stimmt. So blöd es sich anhört, da hat vor 2 Jahren ein Servicemitarbeiter einen Fehler gemacht. Aber so lange es eine schlüssige "Geschichte" bleibt und nicht zu beweisen ist, wird man dir nicht glauben. Ich möchte nicht wissen, was die die RMA Zentren alles anhören müssen. Auch du "glaubst" dem Vorbesitzer nur. Er kann dir ja sonstwas erzählt haben, um seine Karte endlich los zu werden.

Deswegen: Kontaktiere den Verkäufer und versuche an die RMA Konversation zu kommen.

Ergänzung: Ich sehe gerade, dass es wohl alles über ein Telefonat geklärt wurde. Das macht mich schon mal sehr stutzig. Ich habe noch nie gehört, dass das RMA Zentrum einen anruft und am Telefon (nicht nachverfolgbar in beide Richtungen) irgendwelche Deals aushandelt. Auch wenn der EVGA Servicemitarbeiter das bestätigt hat.

Wenn du genug Zeit hast, dann kannst du dich da jetzt natürlich reinsteigern. Aber der Aufwand ist es nicht wert. Objektiv zusammengefasst sieht deine Lage so aus:

1. Du bist Zweitbesitzer einer drei Jahre alten Karte am Ende ihrer Garantiezeit und sonst auch nicht als guter EVGA Kunde bekannt.
2. Du hast keine Rechnung der original Karte und so wie ich es rausgelesen habe auch nicht den RMA Beleg deiner jetzigen.
3. Deine Karte entspricht nicht mehr dem original Zustand (Wurde ja umgebaut von Privat)
4. Du vertraust auf eine Geschichte, die der Verkäufer dir in aller Ausführlichkeit erzählt hat OHNE Beweise auf der Hand zu haben

Das sieht nach sehr schlechten Erfolgschancen aus. Aber dennoch wünsche ich dir viel Glück und bin gespannt, was EVGA morgen im Gespräch sagt.
 
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1. Ich persönlich bin zum ersten Mal Besitzer einer EVGA geworden. Ich hab in den letzten zwei Jahren 3 neue EVGA Grafikkarten für Systeme eingeplant und eingebaut (Alles drei waren komplett neue Rechner bei caseking). Da Sie aber nie auf mich registriert wurden, kann EVGA davon auch nichts wissen und es tut eigentlich auch nichts zur Sache. Mit der ganzen EVGA Bürokratie hatte ich noch nichts am Hut.
Meine letzte nVidia Grafikkarte war eine geforce 4 Ti 4200 (~15 Jahre her). Du kannst also beruhigt davon ausgehen, dass ich weder als guter, noch als schlechter Kunde bekannt war. Ein potentieller Kunde sollte ja schon reichen.

2. Ist ein RMA Beleg bei EVGA ne echte Sache? Falls ja: muss ja unabhängig davon, ob dem Vorbesitzer einer ausgehändigt wurde, eine Dokumentation für die RMA vorhanden sein. Die Rechnung muss vorhanden sein, da die RMA im Rahmen der Garantie bestätigt wurde. Ich werde das Ganze am Montag mal erwähnen, guter Einwand.

3. Yup, hast recht. Es geht schließlich darum raus zu finden, ob die Forderung, die Karte auf eigene Kosten in den Werkszustand zurück zu versetzten verhältnismäßig ist. Ob es dann rein rechtlich auch so ist, weiß ich nicht.

4. Das hat doch nichts mit Vertrauen zu tun. Es ist lediglich die einzige Geschichte, die ich z.Z. verfügbar hab. Bis jetzt hab ich auch noch keinen Grund etwas anderes zu Glauben. Gibt noch keinen Grund, pessimistisch zu sein und vom schlimmsten (für mich) aus zu gehen.
Sollte sich die Geschichte als falsch herausstellen, ist es mir ebenfalls recht. Zumindest kenne ich dann die Wahrheit.

Ich werde wegen einem einzigen Vorfall auch nicht komplett darauf verzichten, meinem Umfeld EVGA Grafikkarten anzubieten. Abgesehen von dieser Situation sind die Meinungen zu EVGA schließlich eindeutig positiv. Ebenso wie Meinung meiner Leute.

Das einzige was ich im vornherein wollte, ist den support des Supports und Hilfe bei der Entschlüsselung des Problems. Ich hab zwei Mal am Telefon gebeten, mir zu erklären, warum die Situation nun so ist, wie Sie ist. Es wurde ein oder zwei Tickets aufgemacht und anschließend auf die AGBs verwiesen. Daran störe ich mich momentan am meisten.

Sollte ich die Wahrheit dann raus bekommen... da weiß ich selber noch nicht, was ich dann damit anfange. Hoffentlich würde das dann reichen, um EVGA auf meine Seite zu bringen. :bigok:

edit: Glück kann man auf jeden Fall nie genug haben!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe das Problem nicht.
Das mit Original-Zustand ist ja nichts Neues......
Also entweder hat der Erstbesitzer noch Mails über den eingesendeten Cooler - und du kannst daran beweisen, das die den schon haben.
Oder du hast keinen Beweis......und kein RMA.
Das alte Verkaufstopic besagt ja XXX Tage RMA......aber halt im Original-Zustand.
Da gibt es nix zu diskutieren, oder?

. Das Produkt muss im Originalzustand an EVGA geschickt werden. Alle nachträgliche Umbauten müssen vor dem Einschicken entfernt werden.

Und das ?

......... welche nach dem 1.Januar.2011 gekauft wurden haben ab dem Kaufdatumdatum des Erstkäufers eine Garantiezeit von 3 Jahren,.......

EVGA - EU - Support - Product Warranty
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Joker (AC)
Okay, hab den #1 Beitrag bearbeitet, da er den ungewollten Eindruckt gemacht hat, dass ich auf eine RMA um jeden Preis bestehen will. Einige Informationen waren außerdem in verschiedenen Posts verstreut.

EDIT:
......... welche nach dem 1.Januar.2011 gekauft wurden haben ab dem Kaufdatumdatum des Erstkäufers eine Garantiezeit von 3 Jahren,.......

Genau das verstehe ich auch nicht. Warum die Austauschkarte in diesem Fall dann eine andere Garantiezeit bekommen hat ist mir rätselhaft.
 
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