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Es wäre gut zu wissen, ob du direkt beim Hersteller eine RMA wünschst, oder ob du das Produkt bei einem Händler gekauft hast. In der Regel haben Unternehmen die Rechnungen gespeichert (Aufbewahrungspflicht) und sollten so kulant sein und dir die Rechnung nochmal zuschicken. Das wäre dann natürlich eine Kopie, die aber rechtsgültig ist.
es ist möglich. Seriennummer ist immer Pflicht als Angabe. Im Regelfall ist immer der Händler Ansprechpartner (ASUSTeK Computer Inc.-Support-) und wie Destroyer11 schon mitgibt, hat der Händler auch die Rechnung bei sich gespeichert. Denn dieser ist Dein Ansprechpartner. Leider gibt es auch Händler, die nicht kundenfreundlich/kulant sind. Sollte dies der Fall sein oder die 2 Jahre Gewährleistung sind um, schreib einfach unsere Reparaturstelle an:
Danke für die Antworten, ich bin leider nicht der Erstbesitzer und komme auch nicht mehr an Informationen des Händlers. Daher muss ich wohl über die Reparaturstelle gehen, was mich aber auch nicht stört.
Also, ein anderer Boardhersteller hat mir mal folgendes empfohlen:
- Händler suchen der Produkte vom jeweiligen Hersteller im Sortiment hat
- Dort Anfrage stellen ob er eine RMA aus Kulanz machen kann weil man die Rechnung nicht mehr hat
In der Regel findest du immer einen Händler der es macht. Es muss dann nicht unbedingt der sein, bei dem du eingekauft hast sondern er sollte Asus-Mainboards im Sortiment haben.
Danke für die Antworten, ich bin leider nicht der Erstbesitzer und komme auch nicht mehr an Informationen des Händlers. Daher muss ich wohl über die Reparaturstelle gehen, was mich aber auch nicht stört.
Welcher Händler wird ohne Aufwandsentschädigung eine mit Aufwand(=Kosten) behaftete RMA dürchführen wenn er nicht in der Haftung (=Gewährleistung) ist ?
Praktisch keiner - da hast Du Dir einen schönen Bären aufbinden lassen - das kann fast nur von MSI kommen.
Innerhalb der Garantie kommen keine Kosten auf den Kunden zu (Außer Porto, wenn der Kunde das Board selber zu uns/über uns einschickt), so schlimm sind wir da nicht, außer es wurde durch Eigen Verschulden etwas beschädigt (z.B. Kondensator abgebrochen, mit dem Schraubendreher auf der Platine Leiterbahnen beschädigt...)
ich habe eine Frage, die ebenfalls mit der RMA zusammenhängt aber (in meinen Augen) kein eigenes Thema verdient und hier einigermaßen gut dazu passt. Es geht um Folgendes:
Man bekommt heut zu Tage von Händlern auch häufiger Gebrauchtware angeboten (Rückläufer aus Widerrug zum Beispiel). Diese sind teilweise ohne OVP und deshalb billiger.
Solche Karten haben gegenüber dem Verkäufer nur eine Gewährleistung von einem Jahr. Aber wie sieht es mit der Garantie (bei Grafikkarten immerhin stolze 36 Monate nach meinem letzten Informationsstand) durch Asus aus? Gilt in diesem Fall trotzdem die Herstellergarantie? Und wie wird eine RMA nach einem Jahr dann abgewickelt?
Die Antwort würde mir sehr beim Kauf meiner nächsten Grafikkarte helfen.
Hallo Chidori,
grundsätzlich gelten die drei Jahre Garantie anhand der Seriennummer der Grafikkarte. In dieser Zeit ist dein Händler für das einschicken der Karte zuständig. Dies ist unabhängig vom der Gewährleistung die der Händler dir gegenüber gibt.