Chaoz
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- 31.01.2008
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Ich hab es bislang (über 4 Wochen) einfach per Email Anmeldung genutzt aber nun kann Ich nicht mehr einloogen und es kommt die Rufnummernötigung und sowas ist für Mich ein NoGo grad rückwirkend.
Steht sowas in den AGB s das Sie das rückwirkend einfach verlangen "dürfen" ?? Ich find das Unverschämt
Steht sowas in den AGB s das Sie das rückwirkend einfach verlangen "dürfen" ?? Ich find das Unverschämt