Samsung Notebook von www.studentbook.de (Pixelfehler-Test)

sk.timmae

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Hi,

ich wollte auf der Page das Kontakt Formula nutzen - jedoch steht da:
"Wegen doppeltem Kindersegen (toll!) schaffen wir es derzeit nicht, die Nachrichten umgehend zu beantworten (blöd!). Da uns zudem sehr viele Anfragen erreichen, brauchen wir leider ein paar Tage. Sorry!"

Deswegen hoffe ich das ihr mir die Frage beantworten könntet:

Machen/Könnten die Mitarbeiter von studentbook auch Pixelfehlerprüfung machen?
Was würde das kosten?
Oder ist das sowie so der Fall oder kommen Samsung NB's immer ohne Pixelfehler?
Oder wäre es besser wenn man nach Aachen fahren würde und dort es direkt nachschaut?



Gruß sk.timmae
 
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Hallo xxxxxx,

leider können wir Ihnen kein Angebot unterbreiten, welches eine Pixelfehlerfreiheit garantiert. Wir führen den Test nicht durch und haben auch keinen Rückgabeanspruch bei Samsung, wenn einmal ein Pixelfehler vorhanden ist. Samsung selbst garantiert keine Pixelfehlerfreiheit.

Wir wissen, dass einige Händler dies im Internet anbieten, wissen aber auch von zweien, die dies nur berechnen, aber nicht durchführen, weil dies vom Kunden nicht nachweisbar ist. Schließlich kann auch aufgrund des Versandes oder nach 2 Tagen Benutzung ein Fehler auftreten.


Herzliche Grüße aus Aachen,
xxxxxxxxxxxx
 
sk.timmae schrieb:
Schließlich kann auch aufgrund des Versandes oder nach 2 Tagen Benutzung ein Fehler auftreten.

Da haben sie wohl Recht, lägst du denn auf nen Fehlertest großen Wert ?
 
bei meinem TFT war das so als er aus der RMA wieder kam hatte ich kurz drauf ein Pixelfehler.
Bei meinem Acer von HoH hab ichs testen lassen - hatte auch keins und auch nicht nach dem Versand oder bei der Benutzung.
Aber wenn ich das von vornerein ausschließen kann wäre mir das schon lieb - wenn dann Pixelfehler auftauchen ist es ärgerlich.

Nur wie ich die chance einen zu haben?
Ich wohne "nur" 100km von Aachen, würde es auch abholen.


PS: wenn ichs auch dort vor Ort kaufe - hab ich doch auch ein 14tägiges Rückgaberecht oder nur bei Versand?
 
Hi,
Verstehe nicht ganz die promplematik. Kauf doch einfach das Gerät. Sollte ein keinen Pixelfehler haben ist alles gut. Sollte es einen Pixefehler haben, vor allem an einer stelle die dich stört, alles sauber zusammenpacken und grundlos zurückschicken. Und vor dem zurücksenden hast du dann die möglichkeit das Notebook zu testen ob es für deine bedürfnisse zugeschnitten ist.

gruß
Pino
 
Pino, hab ich das nur wenn ich es mit Versand mache oder auch wenns ichs abholen fahren würde?

Gruß
sk.timmae
 
@ sk.timmae

Theoretisch auch wenn du es abholen fährst, weil es für das Widerrufsrecht nach Fernabsatzvertrag nur darauf ankommt, wie der VERTRAG abgeschlossen wurde, also per Internet, Telefon, etc... Jedoch würde der Händler wohl kaum mit dir den Vertrag telefonisch klar machen und dann von dir das Notebook abholen lassen, er würde vielmehr den Vertrag im Laden machen und dann hast du kein Widerrufsrecht.
 
ich hab mir noch mal die AGB's rangeholt:

"Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. "


ich denke das ich es abholen werde - damit ich es Weihnachten habe.
 
Das Fernabsatzrecht findet nach § 312b Abs. 1 BGB nur Anwendung bei Verträgen, die ´unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden´, wie z.B. bei Bestellungen über einen Online-Shop. Dies kann z.B. nicht dadurch umgangen werden, dass der Kunde im Internet verbindlich bestellt und die Ware dann abholt bzw. diese per Boten ausgeliefert wird, der die Bestellung an der Haustür erst annimmt. Entscheidend ist, wann der Kunde sich vertraglich bindet, schon mit der Bestellung im Online-Shop oder erst im Ladenlokal.

Kommt der Kaufvertrag erst im Ladenlokal zustande, d.h. hat der Kunde hier noch die Wahl, ob er kaufen will oder nicht, findet das Fernabsatzrecht keine Anwendung, auch wenn der Kunde sich im Internet bereits informiert hat.

:-)
 
Trotzdem hab ich ja ein Widerrufsrecht. auch wenn dann das Fernabsatzgesetzes hier nicht zutreffen würde.
Sonst könnte ich ja nie Sachen, die bei Saturn, MediaMarkt oder sonst wo gekauft wurden zurück geben <- da wären sicherlich die Verbraucherschützer hinterhet
:-)
 
Falsch, du hast kein Recht die Ware zurückzugeben wenn du im MM oder Saturn gekauft hast - dies ist einzig und allein eine freiwillige Leistung aber ein Recht hast du nicht. Das Recht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen sonst nirgends.
 
mediafrost schrieb:
Falsch, du hast kein Recht die Ware zurückzugeben wenn du im MM oder Saturn gekauft hast - dies ist einzig und allein eine freiwillige Leistung aber ein Recht hast du nicht. Das Recht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen sonst nirgends.

so ist es!

also notebook bestellen und auf pixelfehler testen, falls fehler vorhanden, zurück damit und neu bestellen. :d
 
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