Software, Verbraucherrechte?

Nemac

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Huhu ;)
Vorab und zur Absicherung: Das hier soll keine Rechtsberatung werden.

Ist es rechtlich! wirklich so, das geöffnete Spieleverpackungen nicht mehr zurückgegeben werden dürfen oder hat sich das nur der Handel ausgedacht?

Wie sieht es hier bei Mängeln aus, die das Produkt selbst betreffen und nicht den Datenträger?
Ein Umtausch ist hierbei ja nicht hilfreich, das bei Software alle Versionen identisch sind und der Mangel bestehen bleiben würde.
Mit Mangel meine ich hier wirkliche Fehler, aktuelles Beispiel Stronghold3. älteres Beispiel Gotic3. Ich meine damit nicht, das mir das Spiel einfach nicht gefällt.

Als Spielkäufer geht es mir langsam ernsthaft aufn Keks was für ein Mist auf den Markt geschmissen wird. Bei normalen Produkten könnte man hier nach §439 BGB Nachbesserung bzw Wandlung verlangen. Bei Games weigern sich hier die Händler allerdings. O Ton eines MM-Typen: "Jaja, kopieren und umtauschen kommen"

Das kann es doch nicht sein ;(

Es gibt ja nicht zu allen Games Demoversionen. Muß ich mich auf Spieltests im Web / Zeitschriften verlassen? Das würde zB Vorbestellungen ausschließen..

Meinungen?

(Ich bleibe bei meinen Formulierungen bei "Game" da betrifft sicherlich auch Musikdvds bzw Filme.)
 
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Das Problem ist, dass die Hersteller heutzutage einen Weiterverkauf unmöglich machen. Einmal aktiviert ist die Kopie personalisiert und damit für den Rest der Welt unbrauchbar, da gebunden an Steam/Origin/XYZ.
Entsprechend gibst du auch mehr oder weniger einen nicht zu gebrauchenden Artikel zurück, was soll der Handel denn mit einer bereits registrierten Software tun außer sie als Briefbeschwerer weiterzuveräußern?^^
 
Von mir aus an den Hersteller Distributor zurückgeben?
DAS kann doch nun nicht wirklich das Problem von Endkunden sein?!
 
Doch, ich schätze genau das ist es. Jahrelang haben sich die Spieler alles gefallen gelassen, von Steam bis Durchsuchung der Festplatte und sind bis aufs Blut gegängelt worden - und das ist das Ergebnis :fresse:
 
Ich wüsste nicht, das das Gewährleistungsrecht Software ausschließt.
Und dabei spielt es keine Rolle, ob die Box schon geöffnet ist oder nicht.
Wie sonst soll man feststellen, das die Software mangelhaft ist?
 
Natürlich gilt auch bei Software die Gewährleistungspflicht des Händlers. Aber man kann natürlich vortrefflich darüber diskutieren, ob ein Bug in einem Spiel einen Sachmangel darstellt, zumal jede Software Bugs enthält. Da kommt es dann darauf an, wie schwerwiegend der Fehler ist und so weiter.

Und dem MM-Typen hätte ich aber direkt darauf hingewiesen, dass er derartige Unterstellungen seinen Kunden gegenüber zu unterlassen hat.
 
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