alte Standardfloskel die für den Popo ist da man Garantieansprüche abgeben kann, wie dies geschieht ist aber nicht geregelt.
es kann schriftlich, mündlich oder einfach durch übergabe des Kaufgegenstandes erfolgen.
Außerdem wie willst du bitte selbst beweisen das du Erstkäufer bist wenn du im Geschäft eine Ware Bar bezahlst? Da steht kein Name oder sonst was auf dem Kassenzettel. Schon deshalb ist der Absatz unwirksam.
Möglich das Intel das am Hindukusch durch drücken kann in Deutschland aber nicht.