Steam: Konto nach Ableben des Besitzers nicht vererbbar

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Es ist kein beliebtes Thema, aber zwangsläufig muss sich jeder Mensch mit dem eigenen Tod auseinandersetzen. Zu den vielen materiellen Gütern sind im Zuge der Digitalisierung auch immer mehr immaterielle, digitale Wertsachen dazugekommen und Teil unseres Alltags geworden. Einen nicht unbedeutenden Teil stellen dabei die persönlichen Spielsammlungen dar, die nicht selten hunderte von Spielen umfassen und damit einen entsprechenden Wert besitzen. Was aber im Todesfall offiziell mit dieser Sammlung geschieht, ist nicht eindeutig geklärt.
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Die entgeltliche Nutzung einer Lizenz ist kein höchstpersönliches Recht und geht daher auf die Erben über. Eine Vertragsbestimmung die das ausnimmt wird wahrscheinlich gröblich benachteiligend und überraschend sein. Bin gespannt wann jemand dieses Nutzungsrecht für sich einklagt. Der EuGH wird sich hier sehr wahrscheinlich auf die Seite der Verbraucher stellen.
 
Die Rechtslage in USA ist vermutlich auch etwas anders, als in DE/EU.
 
Die entgeltliche Nutzung einer Lizenz ist kein höchstpersönliches Recht und geht daher auf die Erben über. Eine Vertragsbestimmung die das ausnimmt wird wahrscheinlich gröblich benachteiligend und überraschend sein. Bin gespannt wann jemand dieses Nutzungsrecht für sich einklagt. Der EuGH wird sich hier sehr wahrscheinlich auf die Seite der Verbraucher stellen.
Ich hatte mich damit auseinander gesetzt ob ich meine Steambibliothek und auch ein paar andere Sachen vererben kann. Das Ergebnis war: nein. Bzw. ein kommt darauf an aber praktisch nein. Theoretisch ginge es aber nach §3 UrhG kann die Nutzungsvereinbarung zeitlich, räumlich, inhaltlich und persönlich begrenzt sein. Das heißt wenn der der Lizenzgeber im Vertrag angegeben hat, dass die Nutzung auf dich beschränkt ist und oder nur bis zu deinem Tod gilt und oder dass dein Credentials nicht weitergegeben werden dürfen, dann gilt: Kein Erbe von nicht vererbaren Dingen.

Es gab auch schon Urteile bzgl. der Herausgabe von Credentials und die vielen zu Ungunsten der Erben aus wegen des Fernmeldegeheimnisses.
 
Ich meinte eigentlich das Anbieter von z.B. Email-Konten gegenüber Erben natürlich unter vorlage der Sterbeurkunde des Eigentümers bereits längst sogar die Zugangsdaten rausrücken, oder zumindest ein zurücksetzen der Zugangsdaten ermöglichen müssen?

Das war doch iirc sogar gerade bei Facebookprofilen schon öfter Thema....

Denke eher auf die einfache Nachfrage ohne konkreten Anlass, hat sich der Steamsupport einfach nicht detailierter mit der Anfrage auseinandergesetzt. So nach dem Motto: "Nerv uns nicht mit rein theoretischen Anfragen, meld dich wieder, wenns konkret soweit ist".
 
Ich meinte eigentlich das Anbieter von z.B. Email-Konten gegenüber Erben natürlich unter vorlage der Sterbeurkunde des Eigentümers bereits längst sogar die Zugangsdaten rausrücken, oder zumindest ein zurücksetzen der Zugangsdaten ermöglichen müssen?

Das war doch iirc sogar gerade bei Facebookprofilen schon öfter Thema....

Denke eher auf die einfache Nachfrage ohne konkreten Anlass, hat sich der Steamsupport einfach nicht detailierter mit der Anfrage auseinandergesetzt. So nach dem Motto: "Nerv uns nicht mit rein theoretischen Anfragen, meld dich wieder, wenns konkret soweit ist".

Nein. Hierzu dieser Abschnitt, dabei geht es um ein Mailkonto bei Google. Problem: die Leute die ebenfalls Mails an das Konto geschrieben haben müssten auch alle zustimmen. Fernmeldegeheimniss.

Das Gericht stellt jedoch mit seinem Urteil klar, dass diese Einwilligung die Erben trotz alledem nicht berechtigt, in das Konto einzusehen. Denn zusätzlich zu der Einwilligung des Erblassers müssen darüber hinaus die Dritten eingewilligt haben, deren Nachrichten im Zweifelsfall durch die Erben gelesen werden.

Das gleiche Problem hast du bei FB. Selbst wenn FB sagt okay hier ist der Acc. dürfen die Erben keinen Zugriff auf Messages haben.
 
Facebook hat sogar eine Funktion, um das Profil als virtuelles Gedenken am Leben zu halten, man muss aber dazu im voraus einen Nachlasskontakt im Profil angeben, der im Falle des Versterbens des Nutzers beschränkten Zugriff auf das Profil bekommt.


Muss man ihnen lassen, bei dem Thema sind sie dann doch meilenweit allen Anderen voraus.
 
Problem: die Leute die ebenfalls Mails an das Konto geschrieben haben müssten auch alle zustimmen. Fernmeldegeheimniss.
Wenn ich sterbe, dürfen meine Erben doch aber auch meine (konventionelle) Post öffnen. Müssen sie ja teilweise sogar, könnten ja Rechnungen dabei sein.
Neumodisch können auch Rechnungen via E-Mail angekommen sein, die ja trotzdem noch (aus dem Nachlass) beglichen werden sollen/wollen/müssen.
 
Wenn ich sterbe, dürfen meine Erben doch aber auch meine (konventionelle) Post öffnen. Müssen sie ja teilweise sogar, könnten ja Rechnungen dabei sein.
Neumodisch können auch Rechnungen via E-Mail angekommen sein, die ja trotzdem noch (aus dem Nachlass) beglichen werden sollen/wollen/müssen.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt dazu in dem Papier Digitaler Nachlass Zum Umgang mit digitaler Hinterlassenschaft:

Die Weiterleitung des E-Mail-Verkehrs durch die Provider könnte gegen den in Art. 10 Abs.1 GG garantierten Schutz des Fernmeldegeheimnisses verstoßen, der die Kommunikationsteilnehmer gegen Eingriffe in die Vertraulichkeit der Kommunikation schützt. Dem sich hieraus ergebenden Schutzauftrag des Staates ist der Gesetzgeber mit dem Ende des staatlichen Fernmeldemonopols und der Erbringung solcher Dienste durch private Anbieter mit der Schaffung des § 88 TKG nachgekommen, der im Lichte der Grundrechtsnorm auszulegen ist.25 Die Vorschrift untersagt es den Diensteanbietern, sich oder anderen über das erforderlich Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen (§ 88 Abs. 3 Satz 1 TKG). Dabei ist unter Telekommunikation nach § 3 Nr. 22 TKG nur der technische Vorgang des Aussendens, Übermitteln und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen (§ 3 Nr. 23 TKG) zu verstehen. Bei Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis kommt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Providers nach § 206 StGB wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses in Betracht.
 
Also kurz gefasst: Wer seinen Erben neben einem Haufen Knete auch eine performante, bugärmere, unkompliziert installierbare und dauerhaft ohne Eingriffe des Lizenzgebers (Verkäufer sind sie ja nicht, man erwirbt ja kein Eigentum) spielbare Sammlung hinterlassen möchte: 🏴‍☠️

🤷‍♂️
 
naja. Man kann ja einfach die passwörter weiter vererben. Woher wollen die wissen, ob ich, oder Kind Kevin dran sitzt.
Oder ist der Account auf 100 Jahre begrenzt?
 
naja. Man kann ja einfach die passwörter weiter vererben. Woher wollen die wissen, ob ich, oder Kind Kevin dran sitzt.
Oder ist der Account auf 100 Jahre begrenzt?
Du kannst jedem deine Zugangsdaten geben. Damit verstößt du halt im Zweifel gegen die Nutzungsbedingungen und wir haben ja über die Vererbung der Lizenzen geredet und nicht darüber wie man die Nutzungsbedingungen umgehen kann.
 
Naja. Wenn ich z. B. meine Familienfotos in der Cloud gesichert habe… Der Account auf mich läuft… ich verstorben bin… meine Kinder aber die Zugangsdaten haben… dann kann das ja auch nicht Umgehung der Nutzungsbedingungen sein.
 
Naja. Wenn ich z. B. meine Familienfotos in der Cloud gesichert habe… Der Account auf mich läuft… ich verstorben bin… meine Kinder aber die Zugangsdaten haben… dann kann das ja auch nicht Umgehung der Nutzungsbedingungen sein.
Das hängt von der Cloud ab. Denn irgend welche Credentials wird das Ding wohl haben.

OneDrive:

Stellen Sie sicher, dass alle Abonnements von Microsoft gekündigt werden. Sie können alle Abonnements von Microsoft kündigen, indem Sie das Bankkonto oder die Kreditkarte des Kunden schließen, die Autorisierung widerrufen oder die Bank informieren. Outlook.com- und OneDrive-Konten werden nach 1 Jahr gesperrt, und alle auf OneDrive gespeicherten E-Mail-Nachrichten und Dateien werden kurz danach gelöscht. Microsoft-Konten laufen nach zwei (2) Jahren Inaktivität ab. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt 4 des Microsoft-Servicevertrags.

Wenn Sie Zugriff auf das Konto benötigen, nehmen Sie juristische Hilfe in Anspruch.​

Microsoft muss zuerst eine gültige Vorladung oder eine gerichtliche Verfügung förmlich zugestellt worden sein, um zu prüfen, ob die Informationen zu einem persönlichen E-Mail-Konto (dies schließt E-Mail-Konten mit Adressen ein, die auf Outlook.com, Live.com, Hotmail.com und MSN.com enden), einem OneDrive-Speicher oder einen anderen Aspekt des Microsoft-Kontos eines verstorbenen oder entmündigten Benutzers rechtmäßig freigegeben werden dürfen. Microsoft wird nur nicht-strafrechtlichen Vorladungen und gerichtlichen Verfügungen Folge leisten, die dem registrierten Vertreter von Microsoft in dem Bundesland oder der Region der antragstellenden Partei zugestellt wurden, kann jedoch nicht auf derartige per Fax oder E-Mail gesendete Anfragen reagieren.

Jede Entscheidung, die Inhalte eines persönlichen E-Mail-Kontos oder eines Cloudspeichers bereitzustellen, wird erst nach sorgfältiger Überprüfung und unter Berücksichtigung der anwendbaren Gesetze getroffen. Bitte beachten Sie, dass Microsoft möglicherweise nicht in der Lage ist, den Kontoinhalt bereitzustellen, und das Senden einer Anfrage oder die Bereitstellung einer Vorladung oder eines Gerichtsbeschlusses garantiert nicht, dass wir Ihnen helfen können.

Regionale Abweichungen:​

  • Für Kunden in Europa wird Microsoft nicht-strafrechtlichen Vorladungen und gerichtlichen Verfügungen Folge leisten, die an die registrierte Adresse von Microsoft Ireland Operations Ltd. zugestellt wurden: 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Ireland.
  • Kunden in Deutschland können sich an den Microsoft-Kundensupport wenden, um Zugriff auf das Konto zu erhalten. Kunden müssen einen Nachweis der Rechtsnachfolge sowie die folgenden Dokumente bereitstellen:
    • Eine Kopie der Sterbeurkunde
    • Eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses der verstorbenen Person
    • Eine Kopie des Erbscheins oder ein anderes Dokument eines Gerichts, das die alleinige Erbschaft nachweist oder alle Erben mit Anschrift benennt und ihre Zustimmung enthält, dass Sie berechtigt sind, in ihrem Namen zu handeln.
    • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Anforderers oder eine unterzeichnete Vollmacht
Für Deutschland ist es also noch relativ... entspannt. Für andere Länder scheinbar schwierig bis nicht möglich.
 
Ist schon echt krass. Aber gut, dass man mal darüber redet.
Hatte neulich beim spazieren gehen schon mal drüber nachgedacht. Mein Steam-Account ist 20 Jahre alt. Mein Itunes fast genauso alt.
 
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