Steuererklärung (Student, Kleingewerbe)

fr3sh

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Hey,

Zuerst einmal: ich habe hier einige umfangreiche Fragen, die mir persönlich sehr wichtig sind, da dies meine erste Steuererklärung als Kleingewerbetreibender ist und ich diese zeitnah einreichen möchte. Ihr habt also ein Bier bei mir für eure hilfreiche Antworten gut! :)

- Ich bin seit Oktober 2013 Student in Stadt X, seit Juli 2014 auf dem Papier selbstständig mit einem Kleingewerbe.

- Ich arbeite auf Rechnung: Büroarbeit sowie Testkäufe (Tankstellen, Restaurant, Rasthöfe, etc.)

- Ich habe ein privates Auto, dass ich entsprechend für die geschäftlichen Fahrten zu den Testkaufstandorten nutze, sowie...

- ... Fahre Ich ca. alle Zwei Wochen 550km zu meinen Eltern nach Stadt Y, meist von Donnerstag bis Montag. Das wäre theoretisch mein Zweitwohnsitz (oder?), da die Wohnung in Stadt X mein Erstwohnsitz ist. Ich bleibe über die Ferien auch hin und wieder einige Wochen in Stadt Y.

- Das Auto ist immer noch in Stadt Y angemeldet, da es dort hauptsächlich steht und nur bei Bedarf oben in Stadt X ist.

- Ich betreibe die Büroarbeit unabhängig vom Standort über mein MacBook sowie iPhone.

- Testkäufe nehme ich in der Umgebung von Stadt X UND Stadt Y an. D.h. Ich habe öfter mal unten und öfter mal oben Aufträge, die ich dann abarbeite, wenn das Auto jeweils dort ist. Dabei erstelle ich immer Routen, möglichst kurze Strecken zwischen den Standorten.

- Das MacBook wurde im Dezember 2013 gekauft, ca. 380€ MwSt. Das iPhone ist ca. 2 Monate alt und stammt aus einer Vertragsverlängerung mit Zuzahlung.

- Ich beziehe Kindergeld von meinen Eltern sowie einen KfW-Studienkredit.


Meine Fragen wären:

- Wie genau berechne ich die Fahrtkosten? Belege habe ich nur unregelmäßig gesammelt, Fahrtenbuch nur teilweise (Ab Oktober) geführt. Kann aber problemlos ergänzt bzw. Zusammengereimt werden. Hin und Rückfahrt? Oder Einfach?

- Wie berechne ich die Fahrten zwischen den beiden Städten? Wann bzw. Wie oft kann ich das (betrieblich) absetzen? Sind die Wohnungen relevant? Wenn ich jeden gefahrenen Kilometer zwischen den Städten und zu den Testkäufen abrechnen würde, würde ich bestimmt auf über 1000€ (0,3€/km) kommen. Kann doch nicht stimmen?

- Bekomme ich in der Zeit bei meinen Eltern in Stadt X (quasi Zweitwohnung) Verpflegungskosten erstattet? Auch wenn ich alle zwei Wochen und in den Ferien dort bin? Schließlich arbeite ich zur Hälfte auch von dort aus. Spielt die doppelte Haushaltsführung eine Rolle?

- Kann ich das MacBook im Nachhinein noch absetzen? Wenn ja, wie? Wie sieht es mit dem iPhone aus? Was kann sonst abgesetzt werden?

- Kann man Essen zwischendurch berechnen? Bspw. Essen vom McDonalds oder beim Italiener (natürlich mit Beleg)? Wie?



Ich hoffe ich habe nun nichts vergessen... Ansonsten editiere ich das. :)

Ich würde mich sehr über Antworten freuen! Gerne auch ausführlichere, die über meine Fragen hinausgehen. Trotz allem, das geht vor: ein besinnliches und fröhliches Weihnachtsfest wünsch ich euch!
 
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fr3sh schrieb:
Wie genau berechne ich die Fahrtkosten? Belege habe ich nur unregelmäßig gesammelt, Fahrtenbuch nur teilweise (Ab Oktober) geführt. Kann aber problemlos ergänzt bzw. Zusammengereimt werden. Hin und Rückfahrt? Oder Einfach?

die abgerechneten Kilometer mit dem privaten PKW für dein "Kleingewerbe" sollten mit deinen erstellten Rechnungen korrelieren, sonst kannst du das mehr oder weniger vergessen. Aus der von dir gestellten Rechnung sollte in der Postenbeschreibung der Einsatzort für die fakturierte Leistung beschrieben sein.

Was du bei deinen Eltern machst ist irrelevant, das steht in keinem Zusammenhang mit deinem Kleingewerbe, auch wenn du dort deine Büroarbeit auf dem Notebook erledigst.

Dein Notebook wurde vor Gewerbeanmeldung gekauft und so wie du schreibst bist du eh nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, da du vermutlich nicht votiert hast und unter 17500€ Umsatz per anno bist.

fr3sh schrieb:
Kann man Essen zwischendurch berechnen? Bspw. Essen vom McDonalds oder beim Italiener (natürlich mit Beleg)? Wie?

gehst du mit Kunden zum McDonalds :cool: ? das wären Gesten der Höflichkeit (oder auch nicht ;) ) , da Kleckerbeträge....

aber wie @Roach13 bereits empfohlen hat, such einen Steuerberater auf, falls sich das überhaupt lohnt. Du wirst wahrscheinlich eh nicht im Bereich der Mindestprogression liegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
- ... Fahre Ich ca. alle Zwei Wochen 550km zu meinen Eltern nach Stadt Y, meist von Donnerstag bis Montag. Das wäre theoretisch mein Zweitwohnsitz (oder?), da die Wohnung in Stadt X mein Erstwohnsitz ist. Ich bleibe über die Ferien auch hin und wieder einige Wochen in Stadt Y.
Ja, schön wärs. So könnten dann alle Leute, die nicht mehr zu Hause bei ihren Eltern leben, Steuern sparen.

Ein eigener Hausstand liegt nicht vor bei Arbeitnehmern, die in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnen. In diesem Fall handelt es sich um eine unechte doppelte Haushaltsführung, diese kann nicht als Werbungskosten angesetzt werden.

Du bist nun zwar kein Arbeitnehmer, sondern ein (Klein)Gewerbetreibender. Unterm Strich dürfte das Ergebnis aber gleich sein ;)
 
Wenn du das Studium gerade erst aufgenommen hast tippe ich mal, du bist noch unter 25 und deine Eltern erhalten Kindergeld für dich?

In dem Fall ist damit imho eigentlich alles bezüglich Studium abgegolten. Irgendwelche Dinge wegen Studium (Fahrten nach Hause zum Beispiel) kannst du erst absetzen wenn kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Was dir bleibt ist die Werbungskostenpauschale. Wenn man neben dem Studium einen Hiwi-Job oder ähnliches macht, dann bleibt man von der gezahlten Lohnsteuer her deutlich unter der Pauschale.. (hab mal 1,3k im Monat erhalten und davon 18€ Steuern bezahlen müssen)

Alles andere, das Gewerbe betreffend, kannst du natürlich absetzen. Vorausgesetzt du zahlt auch Steuern und hast irgendwas zum Absetzen.

Zu den Fahrtkosten:
Wenn die vom Studium aus sind (also Fahrten zwischen Studienort und Elternhaus) und nichts mit der Selbstständigkeit zu tun haben, gilt was ich oben geschrieben habe -> Kindergeld.
Soweit mein Kenntnissstand.

Bei der Konstellation solltest du dir aber mal überlegen zu einem Steuerberater zu gehen. Natürlich nur, wenn du soviele Steuern zahlst, dass es sich lohnen könnte.
 
Generell gilt: Versuch alles geltend zu machen und leg alle Nachweise bei. So pickt sich das Finanzamt heraus was möglich ist und du riskierst nicht Steuern zu hinterziehen weil alle Nachweise beigelegt sind.
 
Privat kannst du grundlegend deine gesamten Kosten für das Studium ansetzen. (aktuell laufendes Verfahren siehe Google)
Wird dir erstmal abgelehnt, dann musst du mit Verweis auf das laufende Verfahren Widerspruch einlegen und das Ganze liegt auf Eis, bis das Verfahren entschieden ist.

Zu deinen Fahrten in wie weit hast du diese den in Rechnung gestellt? (siehe oben)
Deine privaten Spaßfahrten zu den Eltern kannst du nicht mit abrechnen.
Was du unter Umständen noch ansetzen kannst ist ein Arbeitszimmer, solltest du eine Wohnung mit mehr als einem Zimmer besitzen.
(dahingehend dann eben auch Internet und Co.)
 
Danke schonmal für die Antworten. :)

Ich sollte das nochmal klar hervorheben: Ich fahre eben nicht NUR spaßeshalber runter zu meinen Eltern - Ich nehme Aufträge in Stadt X UND Stadt Y bei meinen Eltern in der Nähe an. Theoretisch müsste man dann doch die Werbungskosten für die Fahrt von Stadt X zu Stadt Y + die Route zu allen Auftragsstandorten (insg. ca 650km) geltend machen können? In meinen Rechnungen stehen die Standorte nicht direkt drauf, nur die Bezeichnung (bspw. Jugenschutztest). Allerdings gibt es pro Rechnung eine Rechnungsbeilage vom Auftraggeber, bei der die genaue Adresse draufsteht - diese Beilage ist mit meiner eigentlichen Rechnung gekoppelt! Man kann das also durchaus nachvollziehen, sofern das den Anforderungen genügt. Spielen die Tankbelege denn eine Rolle? Ich erachte die als relativ sinnlos, da ich sehr unregelmäßig, mal kleine, mal große Belege an den unterschiedlichsten Tankstellen tanke.
 
fr3sh schrieb:
Ich arbeite auf Rechnung: Büroarbeit sowie Testkäufe (Tankstellen, Restaurant, Rasthöfe, etc.)

fr3sh schrieb:
Ich fahre eben nicht NUR spaßeshalber runter zu meinen Eltern - Ich nehme Aufträge in Stadt X UND Stadt Y bei meinen Eltern in der Nähe an. Theoretisch müsste man dann doch die Werbungskosten für die Fahrt von Stadt X zu Stadt Y + die Route zu allen Auftragsstandorten (insg. ca 650km) geltend machen können?

Nehmen wir an,
die Stadt X = München
die Stadt Y = Köln (in der Nähe deiner Eltern, Standort des PKW inkl. Zulassung)
Entfernung ca. 600km

nun schreibst du, du machst einen Testkauf und prüfst den Jugendschutz bspw. Jugendschutztest, dafür fakturierst du dem Auftraggeber einen Betrag x mit 20-50€ (und mehr zahlt kein Unternehmen für eine Leistung die in 1 Stunde erbracht ist)
Hierfür beabsichtigst du Werbungskosten in Höhe von Hin-/zurück 2x 600km x 0.30€ =360€ anzusetzen, da du in der Stadt Y (Köln) Aufträge ausführst aber als Ausgangspunkt die Stadt X (München) ansetzt? Nun könntest du auf die Idee kommen dieses Szenario vice versa anzuwenden.

1. rein objektiv betrachtet, würde solch einen Auftrag niemand ausführen, da die max. ansetzbaren Werbungskosten den Gesamterlös übersteigen und das respektive in einem Verlustauftrag mündet
2. wirst du einen betrieblich genutzten privaten PKW mit Kennzeichen angeben müssen; damit hat das FA Kenntnis vom Standort des PKW, der vermutlich auf deine Eltern läuft (wegen SF Rabatt)?
3. das Finanzamt wird dir vermutlich diese Routen aus den Werbungskosten streichen und nur Routen vom jeweiligen Standort in Relation zum Auftragsort anerkennen
4. das FA hat Kenntnis von deinem Status als Student und Betreiber eines Kleingewerbes und wird dich entsprechend veranlagen

Tankbelege spielen keine Rolle, da du wahrscheinlich via Kilometerpauschale abrechnest;
Alternativ wären die jährlichen Kosten des PKWs abzüglich eines Eigenanteils für die private Nutzung relevant, du müsstest hierfür natürlich alle Belege sammeln. Für diesen Fall würde das Finanzamt deinen Privatanteil in Relation deines Status ansetzen und Fahrten zwischen X und Y (600km) als privaten Anteil berücksichtigen.
Bist du damit nicht einverstanden bleibt dir nur das Führen eines Fahrtenbuches, denn sicher ist, das Finanzamt akzeptiert keine willkürliche Steuergestaltung.

Du kannst natürlich versuchen, wie bereits geschrieben, alles Erdenkliche an Aufwand einzureichen. Das FA wird dann streichen was nicht ansetzbar oder gewillkürt ist.

Hast du Angst vor Steuern? wer steuern zahlt verdient auch, besser als umgekehrt ;)

Du hast doch deine Rechnungen und Belege ohnehin erfasst, stell doch einfach mal deine Einnahmen den Ausgaben gegenüber (Excel) und prüfe was dein "Ergebnis" aus selbständiger Arbeit ist. Da du ja scheinbar sonst kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit hast (geringfügiges AV, Gleitzone, normales AV etc.), also nur das (positive) Ergebnis aus Kleingewerbe, kannst du doch vorab einfach prüfen, ob du überhaupt schon den Bereich erreicht hast für den Steuern fällig werden (~8000€) und hieraus sich zukünftige Vorauszahlungen ableiten.
 
Die primäre Frage wäre doch ob du bisher überhaupt Steuern zahlst? Das Finanzamt erstattet einen nur die gezahlten/angefallende Einkommenssteuer - mehr nicht. Zahlst du bspw. nur 500€ Einkommenssteuer im Jahr, kannst du auch nur maximal diesen Betrag zurückholen.

Also mal Elster befüttern und schauen ob sich der Spaß überhaupt lohnt.

PS beim Gewerbe achtet das Finanzamt auch darauf, ob eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Hast du nur Verlust gemacht, streicht dir der Finanzbeamte gern auch alle Positionen. Im Zweifel mal für die erste Steuererklärung einen Steuerberater aufsuchen - kann man in den nächsten Jahren ja dann weglassen wenn man weiß, welche Posten unter welchen Bedingungen ansetzbar sind.
 
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