Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

C

CM50K

Guest
hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!

als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...


wie interpretiert ihr dieses schild?

verficktesparkverbot.jpg


ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...

und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!

wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!

ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!


ich verstehe das ehrlich gesagt nicht :(
ich fühle mich im unrecht!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich würde sagen man kann sich Samstags ab 14:00Uhr dahinstellen und zwar durchgehend bis Montag morgen um 07:59:59Uhr!
Einspruch einlegen und mit dem ganzen rumgeschreibsel anfangen oder drauf pfeiffen und zahlen wenn´s nur ein paar €´s sind..
 
Zuletzt bearbeitet:
jo mika, genauso versteh ich das schild auch!
deshalb hab ich mich ja da hingestellt...

der teppichladen-fritze (laden genau vor diesem scheiss-schild) meinte gleich zu mir, dass das totales halteverbot sei und ich sowieso aufgeschrieben werde! der war so intelligent, wie seine teppiche :wall:
 
was ich darunter verstehe :

absolutes halteverbot dort wo der golf steht und auch davor. allerdings nur von 8-19uhr werktags bzw. 8-14 uhr am samstag. das bedeutet demnach das das parken dort ab 14uhr am samstag bis zum montagmorgen um 7.59uhr erlaubt ist.

ich kann mir nicht vorstellen das diese angegebenen zeiten sich auf das untere schild beziehen also das kurze be- und entladen. selbst wenn es so wäre würdeste wahrscheinlich mit einem einspruch durchkommen weil es nicht eindeutig ist. aber meiner ansicht nach völlig ungerechtfertigt dieser strafzettel.
 
Frankenheimer schrieb:
ich kann mir nicht vorstellen das diese angegebenen zeiten sich auf das untere schild beziehen also das kurze be- und entladen. selbst wenn...

das kann man ausschliessen, weil:
Ein Zusatzschild bezieht sich nur auf ein darüber angebrachtes, nicht auf ein darunter befindliches Verkehrszeichen, ein danach nicht betroffenes Verkehrszeichen muss deutlich abgesetzt sein.
BayObLG DAR 78, 189, VRS 76, 148 = NZV 89, 38
 
CM50K schrieb:
das kann man ausschliessen, weil:
Ein Zusatzschild bezieht sich nur auf ein darüber angebrachtes, nicht auf ein darunter befindliches Verkehrszeichen, ein danach nicht betroffenes Verkehrszeichen muss deutlich abgesetzt sein.
BayObLG DAR 78, 189, VRS 76, 148 = NZV 89, 38
somit würde der einzige unklarheitsfaktor verschwinden und lediglich die zeiten unter den absolutes halteverbot schild / schildern interessant sein und die sprechen ja eine eindeutige sprache. leg widerspruch ein, auf deinem strafzettel dürfte ja sogar die uhrzeit stehen oder? kenn mich damit nicht so aus, bin bislang verschont.
 
denke auch du standest da legal, also gleich einspruch einlegen und am besten gleich noch ne klage wegen seelischer grausamkeit in der vorweihnachtzeit dazu! :asthanos:

die lassen echt nichts unversucht ihr gemeindekässchen aufzubessern... :kotz:
 
Zuletzt bearbeitet:
xponss schrieb:
denke auch du standest da legal, also gleich einspruch einlegen und am besten gleich noch ne klage wegen seelischer grausamkeit in der vorweihnachtzeit dazu! :asthanos:

die lassen echt nichts unversucht ihr gemeindekässchen aufzubessern... :kotz:

also wenn mir sowas passieren würde.
würde ich zum anwalt gehen und klagen wegen unfähige
politessen

und wenn man rechtschutz hat mit ohne sb
versuchen noch tips von ihm zu bekommen und noch ne klage eventl
versuchen zu erreichen :cool:
 
Einspruch einlegen, Foto ausdrucken, kurzes schreiben dazu, abschicken..
dann sollte sich das ganze auch schnell regeln....
Bei dem Fall würd ichs dann auch Auf verhandlung ankommen lassen, ist ja rechtlich eindeutig für dich!
 
also für mich lässt das schild nicht soviel interpretationsfreiraum, da steht klar was sache ist und die bullen haben sich nicht dran gehalten.

insofern s. oben, nicht nachgeben, aber vorallem SCHNELL!!!! handeln ... das ist bei sowas extrem wichtig. ASAP!
 
hi,
ich vermute dass sich das Zusatzschild mit den Parkverbotszeiten nur auf das obere Schild und damit auf die linke Seite bezieht. Von daher war da wohl PArkverbot.
 
das schild mit den zeitangaben bezieht sich IMMER auf das schild direkt dadrüber!!!

ich bin rechtschutzversichert und die ficker von politessen können mich mal am arsch lecken :madfire:

ich ärgere mich immernoch dadrüber!!!
so ein schild gibts bei uns vor der haustür und da ists genauso:
totales halteverbot und darunter ein schild "mo-fr 8-15" und wer da zwischen 8 und 15 uhr pakrt wird aufgeschrieben...
ab 15uhr bis morgens um 8 uhr darf man da parken!

ich bin rechtschutzversichert und werd das dem anwalt geben...
 
ich verstehe unter diesen schild das es ein absulutes halteverbot gibt für fahrzeuge vor und hinter den schild(weil ja 2 halteverbotsschilder)

in den zeitlich genannten räumen ist das be und entladen aber gestattet. das parken ist zu keinen zeitpunkt erlaubt. so würde ich es sehen
 
5-7 schrieb:
@cm50k
ist das die pestalozzistraße ecke wilmersdorfer? :d

jupp, nr. 33!

:d

ich ärgere mich immernoch über den verdammten strafzettel, weil ich mich total im unrecht fühle :wall: :hwluxx:

im motortalk-forum sind ALLE (bis auf eine ausnahme :fresse: ) meiner meinung, was die interpretation der schilder angeht...
 
CM50K schrieb:
das kann man ausschliessen, weil:
Ein Zusatzschild bezieht sich nur auf ein darüber angebrachtes, nicht auf ein darunter befindliches Verkehrszeichen, ein danach nicht betroffenes Verkehrszeichen muss deutlich abgesetzt sein.
BayObLG DAR 78, 189, VRS 76, 148 = NZV 89, 38

lernt man doch in der fahrschule man ließt verkehrsschilder immer von oben nach unten :)

also für mich sieht das hintere halteverbotschild aber so aus als würde es in richtung des golfes zeigen und da ist ja noch ein zusatzschild mit parkzeiten und ich gehe mal ganz stark davon aus das hier die adventssamstage zählen wie fast überall jetzt in berlin und das heißt nix parken bis 19 uhr ca. oder halt zahlen :)

man muss immer um sich 100%tig zusein die straße bis zum ende ablaufen da manchmal am anfang schilder stehn die die ganze straße gelten oder halt nur nen teil und es ist die aufgabe des kraftfahrers sich darüber zu informieren ! ist mir auch schonmal passiert ... ganze straße nix nur ein kleiner bereich vorm solarium war halteverbot in bestimmten zeiten naja nichts bei gedacht weil ja sonst nix war da und schwubs :(

spz:d
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Avant da vorne hat aber vorbildlich geparkt :)

Das oberste Schild gilt "IMMER" (aber das steht hier ja auch nicht zur debatte), das zweite von oben gilt nur zu den Zeiten auf schild drei, wobei das vierte dann innerhalb dieser Zeiten auch das be und entladen zulässt.

Verklag sie :)
 
Lege wiederspruch ein und schicke denen das Bild mit. Ausserdem schicke es mal an das SAT 1 Automagazin unter dem Stichwort "Abzocke am Bürger" mit Kopie des Strafzettels.
 
nochmal kurze aufklärung!
das hintere parkverbotsschild am baum zeigt in golf-richtung, dort steht das gleiche drauf, wie auf dem vorderen schild...
das parkzonen schild jedoch zeit vom betrachter weg! ich stehe also NICHT in der parkzone, das hatten wir abgecheckt :)
 
derchris schrieb:
Hatten die anderen die dort gestanden haben auch Tickets?

das ist die scheisse, da hatten wir nicht drauf geachtet :wall:

mein bruder ist zum spass nach vorne an der scheibe gucken gegangen und meinte aus spass "scheisse, ´nen zettel!", wir sind eingestiegen und nach 15m haben wir gemerkt, F*CK, der zettel war auf der rechten seite am wischer :fresse:


ich war übrigens heute in der fahrschule meines vertrauens:
ich stand korrekt!!!
 
thorsar schrieb:
Lege wiederspruch ein und schicke denen das Bild mit. Ausserdem schicke es mal an das SAT 1 Automagazin unter dem Stichwort "Abzocke am Bürger" mit Kopie des Strafzettels.

cmk 50
mach das mal bitte schicke dein fall mal zu sat 1 automagazin

oder zu vox auto motor sport >finde ich besser :)
zu christian danner das gibt es doch ein block
fahrsicherheitipp unsw da erzählt er immer was die leute ihm geschrieben haben als antwort im beitrag

wäre echt ne coole sache mach das mal schreibe eine nette -emial
an auto motor sport mit dem bild machs ausführlich dann wird es sicher gesendet :bigok: :)
 
myild schrieb:
cmk 50
mach das mal bitte schicke dein fall mal zu sat 1 automagazin

oder zu vox auto motor sport >finde ich besser :)
zu christian danner das gibt es doch ein block
fahrsicherheitipp unsw da erzählt er immer was die leute ihm geschrieben haben als antwort im beitrag

wäre echt ne coole sache mach das mal schreibe eine nette -emial
an auto motor sport mit dem bild machs ausführlich dann wird es sicher gesendet :bigok: :)
dito

ps. habe gard nen "grünen" im haus

der sagtd as du eigentlich im recht bist
außer dort gelten noch andere regeln
alsu du :shot: politussi öhm politesse
 
schade das es für sowas keinen schadensersatz gibt wegen der ganzen zeit stress usw oder doch ... ? :fresse:

spz:d
 
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