ganz ehrlich? ich habe auch schon gehabt, das irgendwelche sachen hier in der schweiz aus urheberrechtsgründen gesperrt waren... was willst dann machen? über nen proxy streamen? viel spass mit der -bezahlten- diashow(.. dann zieht man sich das ding halt und fertig... ist ja nicht so, das ich es nicht probieren würde IMMER auf legalen wege, aber manchmal lässt einem die industrie halt keine wahl, und man muss die grauzone besuchen.
und das hat im fall dann nix mit unrechtsbewusstsein zutun, sondern einfach mit idiotie der leute die meinen "ne, in dem und dem land darfst das nicht anschauen, auch wenn du dafür zahlen willst"
Genau das ist der Punkt, in der Schweiz hat man oft nicht die Möglichkeit an das Zeug ranzukommen.
Und nebenbei wir in der Schweiz Zahlen Urheberrechtsabgabe im 2-stelligen Prozentbereich für jedes Speichermedium,
so das die Content Industrie entschädigt wird.
Auch dauert es viel länger bis hier was verfügbar ist.
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Ist doch mit Spielen das gleiche Problem: das Verhältnis von Anzahl der User zu Problemen durch den Linux-Wildwuchs mit zillionen von Ausprägungen und Systemumgebungen ist die Mühe halt nicht wert.
Wenn du das Abo auch unter Linux anbietest musst du auch Support leisten, hätte ich dann wahrscheinlich auch keinen Bock drauf.
also einfach woanders gucken. Oder "aus anderen Quellen beziehen" um es dem Anbieter "mal richtig zu zeigen". LOL, wie im echten Leben. Wie du verkaufst keine Tomaten von Demeter? Dann klau ich mir die halt im Laden nebenan
Total hirnrissiger Vergleich bei digitalen Gütern.
Hier ein Auszug vom Beobachter:
Hie vier wichtigsten Fragen zum Urheberrecht:
Für den Konsumenten ändert sich mit dem neuen Gesetz nichts, wie Bundesrätin Sommaruga bestätigte: «Wer Kulturgüter wie Filme oder Musik für den Eigengebrauch streamt oder aus dem Internet runterlädt, macht sich auch weiterhin nicht strafbar.»
Was gilt als Eigengebrauch?
Im Urhebergesetz steht geschrieben: «Als Eigengebrauch gilt jede Verwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.» Ausserdem darf das Material im Schulunterricht gezeigt werden. Beispiel: Ein Film darf zuhause Verwandten und Freunde gezeigt werden, nicht aber sämtlichen Arbeitskollegen. Auch Freunde auf Facebook oder Instagram gehören nicht zum engen Personenkreis.
Was darf straffrei für den Eigengebrauch heruntergeladen werden?
Filme, Serien, Musik, E-Books und Hörbücher.
WICHTIG: Der Upload und damit die Bereitstellung dieser Medien im Internet ist hingegen strafbar.
Was darf nicht heruntergeladen werden?
Spiele für PC, Handy und Konsole (bspw. «Call of Duty») oder Computerprogramme (bspw. «Photoshop»).
Warum ist das Herunterladen in der Schweiz im Gegensatz zu vielen anderen Ländern erlaubt?
In der Schweiz wird auf Datenträger bereits beim Kauf eine pauschale Urheberrechtsabgabe von rund 2 bis 6 Rappen pro Gigabyte Speicherplatz erhoben. Der Gesetzgeber zieht damit schon im Vornherein eine Entschädigung für allfällige Urheberrechtsverletzungen mit ein. Die Abgabe erhalten Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die Suisa, welche die Interessen der Künstler vertritt. Der Schlüssel, nach dem Suisa die Abgabe berechnet, ist nicht öffentlich einsehbar.
«Wer beispielsweise ein iPad-Tablet mit 128 Gigabyte Speicherkapazität kauft, bezahlt dafür unabhängig von der tatsächlichen Nutzung rund 13 Franken an pauschalen Urheberrechtsabgaben», sagte Rechtsanwalt und Digitalexperte Martin Steiger gegenüber «Watson». Schweizer Konsumenten bezahlen laut seinen Berechnungen weltweit die höchsten Abgaben.